Geld clever anlegen und Steuern sparen
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Geld clever anlegen und Steuern sparen
zwei Personen verlassen ein Büro

So legen Sie Ihre Abfindungszahlung clever an und sparen Steuern.

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Wer plötzlich eine größere Geldsumme zur Verfügung hat, fragt sich häufig: „Wie kann ich das Geld sinnvoll anlegen? Wie kann ich Steuern sparen, damit möglichst viel übrig bleibt? Wir stellen Ihnen verschiedene Optionen für die Anlage vor, die Antworten auf diese Fragen geben.

Eine interessante Möglichkeit für die Anlage größerer Geldbeträge kann die Investition in Ihre Altersvorsorge sein. Denn der Gesetzgeber fördert diese Bemühungen in vielen Bereichen. Je nachdem, in welches Altersvorsorgemodell man investiert, gewährt der Gesetzgeber verschiedene Steuervorteile. Damit lässt sich beispielsweise die einmalig hohe Steuerlast einer Abfindung deutlich senken. 

Bei einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) werden beispielsweise Beiträge direkt aus dem Bruttogehalt in den Vertrag eingezahlt – Sie sparen also steuerfrei. Erst bei der Auszahlung im Rentenalter werden Steuern und Abgaben fällig, diese sind dann jedoch oft deutlich niedriger als im Erwerbsleben. Haben Sie noch einen älteren Vertrag aus der Zeit vor 2005, profitieren Sie bei der Einzahlung von einem niedrigen pauschalen Steuersatz und bei der Auszahlung als Rente oder Kapital ebenfalls von Steuererleichterungen. 

Fast ein Geheimtipp kann auch die sogenannte Basis- bzw. Rürup-Rente sein. Hier können Verheiratete im Jahr 2020 Beiträge bis zu 50.092 € (Ledige: 25.046 €) steuerlich absetzen. Die Steuerersparnis erhalten Sie über Ihre Einkommensteuererklärung erstattet.

Es gibt also mehrere Möglichkeiten, steueroptimiert für das Alter vorzusorgen. Welche das genau sind, stellen wir Ihnen nachfolgend kurz vor.

Ihre Möglichkeiten im Überblick:

1. Füllen Sie Ihre bestehende betriebliche Altersvorsorge auf.

2. Sie haben noch keine betriebliche Altersversorgung oder wollen zusätzlich sparen? 
Zahlen Sie größere Geldsummen in einen neuen Vertrag ein.

3. Steueroptimierte Altersvorsorge mit der Basisrente

4. Fondsanlage und Vermögensverwaltung

1. Füllen Sie Ihre bestehende betriebliche Altersvorsorge auf (Ausfinanzierung).

Haben Sie bereits eine betriebliche Altersversorgung, in die Sie bislang monatlich eingezahlt haben? Diesen Vertrag können Sie mit einer größeren Zahlung „auffüllen“. Ziel ist es, den Stand zu erreichen, den Sie vorher mit kleinen monatlichen Beiträgen erst zum Renteneintritt erreicht hätten, mit einer großen Zahlung direkt zu erreichen. Dieses Vorgehen nennt sich „Ausfinanzieren“.

Finanzierung kurz und knapp
  • Es besteht bereits ein bAV-Vertrag. 
  • Der Vertrag wird mit einer einmaligen Zahlung, z. B. einer Abfindung „ausfinanziert“. 
  • Die Einzahlung erfolgt steuerfrei und wird bei der Auszahlung im Alter mit dem meist günstigeren Steuersatz versteuert. Bei Altverträgen mit Beginn vor 2005 wird die Einzahlung mit 20 % pauschal versteuert und die Auszahlung je nach Auszahlungsform und Laufzeit steuerbegünstigt.  
  • Die Auszahlung kann als lebenslange Rente oder einmalige Kapitalabfindung erfolgen.
  • Der Vertrag ist vor dem Zugriff des Staats geschützt („Hartz IV“-sicher).
  • Die eingezahlten Beiträge sind garantiert.
  • Die Beiträge werden abgezinst, d. h. Sie zahlen nur die zukünftigen / offenen Beiträge abzüglich der zu erwartenden Zinsen.

2. Sie haben noch keine betriebliche Altersversorgung oder wollen zusätzlich sparen? Zahlen Sie größere Geldsummen in einen neuen Vertrag ein (Vervielfältigung).

Auch wenn der letzte Arbeitstag im Konzern nicht mehr fern ist und Sie bislang keine eigenen Beiträge in die betriebliche Altersversorgung zahlen, ist noch Zeit zu handeln. So können Sie kurzfristig eine betriebliche Altersversorgung abschließen und mit einem Einmalbetrag größere Summen steueroptimiert anlegen. Bis zur Auszahlung als Rente oder als Kapital wächst das angelegte Guthaben in der Regel stetig und sicher an. Weitere Einzahlungen sind nicht mehr erforderlich.

 

Vervielfältigung kurz und knapp
  • Ein neuer bAV-Vertrag wird geschlossen.
  • In den Vertrag wird ein Einmalbeitrag, z. B. aus einer Abfindung gezahlt.
  • Die Einzahlung erfolgt steuerfrei und wird bei der Auszahlung im Alter mit dem meist günstigeren Steuersatz versteuert. Bei Altverträge mit Beginn vor 2005 wird die Einzahlung mit 20 % pauschal versteuert und die Auszahlung je nach Auszahlungsform und Laufzeit steuerbegünstigt.  
  • Die Auszahlung kann als lebenslange Rente oder einmalige Kapitalabfindung erfolgen.
  • Der Vertrag ist vor dem Zugriff des Staats geschützt („Hartz IV“-sicher).
  • Die eingezahlten Beiträge sind garantiert und werden verzinst.

Tipp!

Neben der geförderten Einzahlung bietet die Altersvorsorge noch einen weiteren Steuervorteil. Die erwirtschafteten Erträge der Kapitalanlage müssen nicht jährlich versteuert werden, sondern bleiben bis zur Auszahlung im Anlagevermögen erhalten – und partizipieren ebenfalls an der Wertentwicklung.

3. Steueroptimierte Altersvorsorge mit der Basisrente.

Zusätzlich zur betrieblichen Altersversorgung kann ergänzend die sogenannte Basis- oder Rürup-Rente genutzt werden. Singles können 25.046 € steuerfrei im Jahr 2020 einzahlen, Verheiratete 50.092 €. Die Beiträge werden hierbei aus dem Nettogehalt gezahlt und können über die jährliche Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. 

Basisrente kurz und knapp
  • Die Basisrente ermöglicht es, Einmalbeiträge steuerlich gefördert in eine private Altersvorsorge einzuzahlen.
  • Geförderte Einmalbeiträge in Höhe von 25.046 € (Ledige) bzw. 50.092 € (Verheiratete) sind im Jahr 2020 möglich (abzüglich der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung).
  • Neben der Einmalzahlung können zusätzlich auch monatliche Beiträge gezahlt werden.
  • Das angesparte Kapital wird zum Rentenbeginn als lebenslange Rente ausgezahlt.
  • Der Vertrag ist vor dem Zugriff des Staats geschützt („Hartz IV“-sicher).
Grafik Abfindung steuerfrei vorsorgen
Steuer und Sozialversicherung: Splittingtabelle, Ehegatte kein Einkommen, Kirchensteuer 8 %, gesetzliche Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag von 1,1 %. Die Vervielfältigung nach § 3 Nr. 63 EStG kann angewendet werden, wenn die Beitragszahlung im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht und ist nur dann nutzbar, wenn der Arbeitnehmer nicht auf die Anwendung des § 3 Nr. 63 EStG verzichtet hat (Übergangsregelung zu § 40b EStG). Die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung sind individuell zu versteuern und unterliegen in der Regel der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. In Einzelfällen kann dies ggf. eine mögliche Vorteilhaftigkeit der Anwartschaft reduzieren. Die Leistungen der Basisrente werden nach einer Übergangsphase ab 2040 voll individuell besteuert. Die Berechnungen dienen nur einer ersten Orientierung, stellen keinen Produktvergleich dar und basieren auf den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Jahres 2020. Es wird empfohlen, die persönliche Situation mit einem Steuerberater abzustimmen. Quelle: Allianz 2020.

4. Fondsanlage und Vermögensverwaltung.

Neben dem Wunsch, bei der Geldanlage nach Möglichkeit Steuern zu sparen, ist es mindestens genauso wichtig, eine proftiable Kapitalanlage zu finden. Die Anlageexperten unseres Partners Fidelity International helfen Ihnen dabei. Für Einmalanlagen ab 500 € ist besonders die digitale Vermögensverwaltung Fidelity Wealth Expert interessant. Einige der besten Anlageexperten der Welt kümmern sich von Anfang bis Ende um Ihre Geldanlage – mit dem Ziel, Ihr Geld langfristig zu vermehren.

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20. Juli 2022
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