Auslandsreisekrankenversicherung
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Auslandsreisekrankenversicherung
Familie mit Kind in antikem Theater

Auslandsreise-
Krankenversicherung.

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Während des Urlaubs im Ausland einen Unfall zu erleiden oder zu erkranken ist unangenehm. Damit Ihre Reise nicht auch noch finanziell getrübt wird, empfehlen wir – und auch Verbraucherschützer – den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Denn: Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte oder ein Rücktransport schlagen schnell mit mehreren Tausend Euro zu Buche – und sorgen für ein Loch in der Urlaubskasse.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Sie genießen weltweit beste Behandlung – als Privatpatient.
  • Die Versicherung zahlt Ihren medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland – falls notwendig sogar im Ambulanzflugzeug.
  • Durch die weltumspannenden Kontakte des Krankenversicherers erhalten Sie wertvolle Hilfe für Ihre Versorgung im Ausland – zum Beispiel einen Dolmetscher-Service, Unterstützung bei der Suche nach Kliniken oder der Abrechnung mit Ärzten und Krankenhäusern.
  • Für einzelne Personen bereits ab 9,90 € und für Familien ab 27,90 € versicherbar. 

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Das leistet die Auslandsreisekrankenversicherung.

Die Versicherung ersetzt Ihre Aufwendungen für die Behandlung von Krankheiten und Unfällen Im Ausland. Versichert sind:

  • die ambulante und stationäre ärztliche Behandlung,
  • Rooming-in bei einem Krankenhausaufenthalt eines Kindes,
  • notwendige Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel,
  • die schmerzstillende Zahnbehandlung,
  • Rücktransport aus dem Ausland (auch im Ambulanzflugzeug),
  • Reise-Assistance mit 24-Stunden-Notruf-Service,
  • die Überführungskosten nach Deutschland bei Todesfall im Ausland,
  • die Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten.
Ihre Vorteile
  • Aktiven und pensionierten Beschäftigten, Mitgliedern der Mercedes-Benz BKK, sowie Ihren Angehörigen steht unter der Telefonnummer 0800 3583746 eine kostenfreie Beratungshotline zur Verfügung.

  • Sie genießen den Versicherungsschutz der DKV-Krankenversicherung.

  • Alle existenziell gefährdenden Risiken werden rundum abgedeckt.

  • Der 24-Stunden-Notruf-Service mit weltumspannenden Kontakten gewährleistet eine perfekte Betreuung.

Geeignet für Sie, wenn ...

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist für Sie unverzichtbar, wenn Sie sich im Ausland aufhalten – insbesondere in Ländern außerhalb Europas. Ohne eine solche Zusatzversicherung können Kosten entstehen, die Sie finanziell stark belasten können. Zum einen sind die Behandlungskosten im Ausland oft höher als in Deutschland – die gesetzliche Krankenkasse zahlt jedoch nur die Standardsätze für Behandlungen. Zum anderen kommt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht für einen medizinischen Rücktransport auf – der wird allerdings notwendig, wenn eine angemessene Behandlung vor Ort nicht gewährleistet werden kann. Die Kosten hierfür können sich auf mehrere Zehntausend Euro belaufen.

Leistungen im Detail.

Beim Arzt

100 % der Aufwendungen aus medizinisch notwendiger Heilbehandlung für Ärzte, Heilpraktiker, Chiropraktiker und Osteopathen.

Arzneimittel

100 % der Aufwendungen aus medizinisch notwendiger Heilbehandlung für Arznei- und Verbandmittel, die von Ärzten, Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen verordnet werden.

Beim Zahnarzt

100 % der Aufwendungen aus medizinisch notwendiger Heilbehandlung für

  • schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen
  • provisorischen Zahnersatz in einfacher Ausführung
  • Reparaturen von bestehendem Zahnersatz
Im Krankenhaus

100 % der Aufwendungen aus medizinisch notwendiger Heilbehandlung für

  • Unterkunft und Verpflegung

  • ärztliche und sonstige medizinisch notwendige Leistungen in einem Krankenhaus im Aufenthaltsland

  • Unterbringung einer erwachsenen Begleitperson im Krankenhaus bei einem stationären Aufenthalt eines versicherten minderjährigen Kindes

  • Medizinisch notwendiger Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus oder Arzt

Hilfsmittel

100 % der Aufwendungen aus medizinisch notwendiger Heilbehandlung für Hilfsmittel (außer Sehhilfen und Hörgeräte), die von Ärzten, Heilpraktikern, Chiropraktikern bzw. Osteopathen verordnet werden.

Heilmittel

100 % der Aufwendungen aus medizinisch notwendiger Heilbehandlung für Heilmittel (z. B. Bäder, Massagen), die von Ärzten, Heilpraktikern, Chiropraktikern bzw. Osteopathen verordnet werden.

Im Ausland

weltweiter Versicherungsschutz
bei jeder Auslandsreise bis zu jeweils 8 Wochen

100 % medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport
auch Kosten für eine Begleitperson, wenn diese ebenfalls mitversichert ist

Bis zu 10.000 € für Such-, Rettungs- und Bergungskosten
sofern diese wegen Erkrankungen, als Unfallfolge oder Tod der versicherten Person im Ausland anfallen

Notfallbetreuung von minderjährigen Kindern
bei stationären Aufenthalten, Krankenrücktransport oder Tod der Eltern
sowie hierdurch bedingte zusätzliche Rückreisekosten der Kinder

Übernahme Telefonkosten durch Kontaktaufnahme mit unserem Reise-Notruf-Service

Serviceleistungen.

  • Telefonischer 24-Stunden-Notruf-Service an 365 Tagen

  • Nennung von Kliniken im Ausland

  • Dolmetscher-Service in allen gängigen Weltsprachen

  • Information der Angehörigen der versicherten Person

  • Versand von Medikamenten und Blutkonserven

  • Organisation des Krankenrücktransports

  • Organisation der Bestattung im Ausland oder Überführung aus dem Ausland

Paar wandert mit Rucksack in der Natur

Der Versicherungsfall.

Der Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung der versicherten Person, die im Ausland erkrankt oder unter Unfallfolgen leidet. Ebenfalls versichert sind Leistungen für medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaftsbeschwerden, die Entbindung wegen Früh- und Fehlgeburten sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche und Tod. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung. Er endet, wenn die versicherte Person, nach medizinischem Befund, nicht mehr behandlungsbedürftig ist. 

Dauer des Versicherungsschutzes.

Der Versicherungsschutz besteht während der ersten 8 Wochen (56 Tage) jeder Auslandsreise der versicherten Person. Wenn eine im Ausland begonnene Behandlung im Zeitpunkt des Ablaufs des Versicherungsschutzes fortgesetzt werden muss, leistet der Versicherer solange die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Ihre Auslandsreisekrankenversicherung:

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Downloads:

  • Versicherungsbedingungen DKV Auslandsreisekrankenversicherung
  • Informationsblatt Einzelversicherung
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Am Postbahnhof 16
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Tel.:
0711 17 44808
E-Mail: versicherungen@mercedes-benz.com

Geschäftsführung:
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Eingetragen beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg
Handelsregister-Nr.: HRB 68249
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 81 51 89 269
gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG)

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