Elternunterhalt
Tatsächlich sind Kinder unter Umständen gesetzlich verpflichtet, für den Unterhalt der Eltern zu sorgen. Ob und wie viel die Kinder für den Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und vom Vermögen ab. Seit dem 1. Januar 2020 sind Kinder ihren Eltern zwar erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro zum Unterhalt verpflichtet. Doch das gilt sogar dann, wenn der Kontakt vor Jahren abgebrochen ist. Ist das Geld des Pflegebedürftigen aufgebraucht, zahlt zunächst der Sozialhilfeträger. Dieser fordert die Zahlungen aber später von den Kindern zurück.

Pflege verursacht hohe Kosten.

Sowohl für häusliche Pflege als auch für eine Unterbringung entstehen hohe Kosten. Die stationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung kostet im Monat zwischen 3.500 Euro und 4.000 Euro. Die gesetzliche Leistung deckt davon jedoch nur einen Teil ab. Den Rest müssen die Betroffenen oder deren Angehörige selbst zahlen. Zu den Sorgen um die pflegebedürftigen Eltern kommen dann die Sorgen um den eigenen Lebensunterhalt und den Erhalt der eigenen Immobilie.