Wir werden immer älter. Während es früher noch eine Seltenheit war, dass jemand das 90. Lebensjahr erreicht, leben heute bereits weltweit über 300.000 Menschen, die älter als 100 Jahre alt sind – Tendenz steigend. Je älter ein Mensch wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er pflegebedürftig wird. Dinge des Alltags – sich etwas zu Essen machen, sich anziehen, Einkaufen gehen – werden dann zur großen Herausforderung. Als pflegebedürftige Person ist man bei vielen Sachen auf Hilfe angewiesen. Das ist nicht immer einfach – weder für die Betroffenen, noch für die Helfer.
Wenn ich selbst pflegebedürftig werde.
Natürlich hofft jeder, bis ins hohe Alter gesund und selbstständig leben zu können. Doch nicht immer ist das möglich. Wenn man selbst pflegebedürftig wird, möchte man in aller Regel niemandem zur Last fallen – schon gar nicht der eigenen Familie. Das klappt jedoch nur, wenn man sich rechtzeitig mit dem Thema beschäftigt und für den Ernstfall vorsorgt.
Dabei geht es zumeist gar nicht um die Heimbetreuung, die vom einen auf den anderen Tag notwendig wird. Oft beginnt der Weg als ambulante Pflege, die Angehörige zu Hause leisten. Der Pflegebedürftige wohnt dann zunächst weiterhin in seiner vertrauten Umgebung und der Ehe- oder Lebenspartner übernimmt die Pflege. Ab einem höheren Pflegegrad kommt meist unterstützend ein ambulanter Pflegedienst ins Haus und hilft etwa beim Aufstehen, Waschen und Anziehen.
Trotz aller Bemühungen bleibt für viele trotzdem irgendwann nur die Unterbringung im Heim übrig. Doch auch dann ist der Pflegefall eine Belastungsprobe für alle Beteiligten – und zwar emotional und finanziell. Denn sehr oft kostet die Pflege deutlich mehr, als die eigene Rente hergibt.
Muss ich meine Eltern pflegen?
Vor der Frage, ob man sich physisch und psychisch der Aufgabe gewachsen sieht, die eigenen Eltern zu pflegen, steht letztlich jeder ganz allein. Nicht selten sind es auch organisatorische und finanzielle Erwägungen, die diese Entscheidung beeinflussen. Im Pflegefall ist man zwar über die Pflegepflichtversicherung abgesichert. Allerdings übernimmt diese nur einen Teil der Leistungen. Wird man pflegebedürftig und kann die restlichen Kosten nicht alleine tragen, müssen die Kinder unter Umständen für den Unterhalt aufkommen.
Elternunterhalt
Tatsächlich sind Kinder unter Umständen gesetzlich verpflichtet, für den Unterhalt der Eltern zu sorgen. Ob und wie viel die Kinder für den Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und vom Vermögen ab. Seit dem 1. Januar 2020 sind Kinder ihren Eltern zwar erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro zum Unterhalt verpflichtet. Doch das gilt sogar dann, wenn der Kontakt vor Jahren abgebrochen ist. Ist das Geld des Pflegebedürftigen aufgebraucht, zahlt zunächst der Sozialhilfeträger. Dieser fordert die Zahlungen aber später von den Kindern zurück.
Pflege verursacht hohe Kosten.
Sowohl für häusliche Pflege als auch für eine Unterbringung entstehen hohe Kosten. Die stationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung kostet im Monat zwischen 3.500 Euro und 4.000 Euro. Die gesetzliche Leistung deckt davon jedoch nur einen Teil ab. Den Rest müssen die Betroffenen oder deren Angehörige selbst zahlen. Zu den Sorgen um die pflegebedürftigen Eltern kommen dann die Sorgen um den eigenen Lebensunterhalt und den Erhalt der eigenen Immobilie.
* Hier wurde beispielhaft mit einem Tagessatz von 75 Euro gerechnet bei 30 Tagen/Monat. In der Grafik ist die gesetzliche Leistung für stationäre Pflege je Pflegegrad im ersten Jahr ausgewiesen. Im Rahmen der Pflegereform zahlen gesetzliche Pflegekassen oder die private Pflegepflichtversicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungsbeträgen einen von der Dauer der vollstationären Pflege abhängigen Leistungszuschlag. Dieser ist bezogen auf den pflegebedingten Eigenanteil (genauer den sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) inkl. Ausbildungsvergütung (AV)) des jeweiligen Pflegeheims bei vollstationärer Pflege in Pflegegraden 2 bis 5. Der Leistungszuschlag beträgt im ersten Jahr 5 Prozent der so definierten pflegebedingten Aufwendungen. Im zweiten Jahr beträgt dieser 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und ab dem vierten Jahr 70 Prozent. Quellen für bundesweit durchschnittliche stationäre Pflegekosten: Verband der Ersatzkassen (VdEK 07/2021) und Wissenschaftliches Institut der PKV (WIP-Studie 05/2020) sowie GBE-Bund.
Kann man sich auf den Pflegefall vorbereiten?
Um im Pflegefall nicht auch noch vor finanziellen Sorgen zu stehen, sollten Sie rechtzeitig darüber nachdenken, wer für die eigene Pflege oder die Pflege der Eltern aufkommt. Eine Pflegetagegeldversicherung kann hier weiterhelfen. Nimmt der Versicherungsnehmer Pflege in Anspruch, zahlt die Versicherung den vertraglich festgelegten Betrag aus. Die Summe aus gesetzlicher Leistung und der Zahlung der Versicherung reicht dann aus, um die Pflegekosten zu begleichen. Eine Pflegetagegeldversicherung können Sie nicht nur für sich selbst abschließen – sondern auch für andere Personen, etwa Ihre Eltern.
Pflegegrade
Seit Januar 2017 gelten nicht mehr die bisherigen Pflegestufen 0 bis 3. Durch das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II erhalten Sie im Pflegefall einen von fünf Pflegegraden. Je nach Pflegegrad stehen Ihnen verschiedene Leistungen der Pflegekasse zu, beispielsweise Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Damit Sie diese erhalten, müssen Sie offiziell als pflegebedürftig gelten.
Nicht nur ältere Menschen werden pflegebedürftig.
Auch wenn man beim Thema Pflege zunächst an ältere Menschen denkt: Auch junge Menschen können pflegebedürftig werden. Zum Beispiel, wenn Sie sich wegen eines Unfalls oder den Folgen einer schweren Krankheit (zeitweise) nicht mehr selbst versorgen können.
Als pflegebedürftig gilt man, wenn man aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen Hilfe von anderen benötigen, etwa bei der täglichen Körperpflege. Diese Pflege können Angehörige oder professionelle Pflegedienste übernehmen. Deswegen ist es sinnvoll, schon so früh wie möglich an eine Pflegetagegeldversicherung zu denken. Die monatlichen Kosten für die Versicherung sind dann auch deutlich geringer.
Vorteile beim Mercedes-Benz Versicherungsservice:
-
Keine Leistungsstaffel ab Pflegestufe 2: Schließen Sie Ihre Pflegetagegeldversicherung über den Mercedes-Benz Versicherungsservice ab und Sie erhalten im stationären Bereich bereits ab Pflegegrad 2 die volle Leistung.
-
Beitragsfrei bei Pflegegrad 5: Als Pflegebedürftiger müssen Sie bei Pflegegrad 5 keine eigenen Beiträge mehr zahlen.