Sorge um den Urlaub
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Mercedes-Benz Versicherungsservice GmbH

Sorge um den Urlaub
Frau mit Koffer kann ihre Reise nicht antreten

Sorgen um den Urlaub?

Wenn Naturkatastrophen und Gesundheitsrisiken
alle Pläne über Bord werfen.

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Immer wieder gehen Schreckensmeldungen durch die Medien, bei denen viele von uns nicht nur Mitgefühl für die in der Region betroffenen Menschen haben. Manchmal denken wir auch: „Das ist ja genau dort, wo ich in ein paar Wochen hin will. Was mache ich denn jetzt?“

So sehr man sich auch um eine akribische Vorbereitung bemüht, einige Geschehnisse können leider nicht beeinflusst werden. Beim aktuell auftretenden Coronavirus Covid-19 ist es besonders schlimm, denn das Virus kennt keine Grenzen. Beinahe täglich werden aus neuen Ländern Fälle gemeldet. Davon sind auch beliebte Urlaubsregionen betroffen, wie aktuell der Norden Italiens. Mit Blick auf die bevorstehenden Urlaubszeiten an Ostern und im Sommer fragen sich gerade viele, ob sie ihren Urlaub nicht besser stornieren. Betreiber von Unterkünften bekommen dies bereits zu spüren.

Doch wie können Sie sich am besten verhalten? Den Urlaub absagen? Bekommt man die Kosten erstattet, wenn man die Reise nicht antreten möchte oder kann? Wir haben die wichtigsten Fragen dazu in unserer Frage-und-Antwort-Übersicht zusammengetragen und möchten Ihnen damit eine kleine Hilfestellung geben.

In der Region, die ich besuchen möchte, gab es in letzter Zeit Infektionen. Ich möchte die Reise aus Gründen der Vorsicht nicht antreten.

Evtl. haben Sie die Möglichkeit, die Kosten bei Storno vom Reiseveranstalter oder Vermieter erstattet bzw. erlassen zu bekommen. Da es sich aber nicht um einen versicherten Fall für eine Reiserücktrittversicherung handelt, besteht darüber kein Schutz.

In der Region, die ich besuchen möchte, gab es in letzter Tag Infektionen. Ich möchte die Reise auf Empfehlung des Auswärtigen Amtes nicht antreten.

Evtl. haben Sie die Möglichkeit, die Kosten bei Storno vom Reiseveranstalter oder Vermieter erstattet bzw. erlassen zu bekommen. Es besteht kein Schutz über eine Reiserücktrittversicherung, da kein versichertes Ereignis vorliegt.

In der Region, in die meine Reise gehen soll, gibt es Erkrankungen. Der Reiseveranstalter sagt die Reise ab.

Bitte setzen Sie sich bezüglich einer möglichen Kostenerstattung mit dem Reiseveranstalter oder Vermieter in Verbindung.

Ich / einer der Mitreisenden ist infiziert und kann die Reise nicht antreten.

Es besteht Versicherungsschutz über die Reiserücktrittversicherung.

Ein Angehöriger, nicht Mitreisender im selben Haushalt wurde infiziert und unser Haushalt wurde unter Quarantäne gestellt. Ich kann deshalb die Reise nicht antreten. Ich selbst bin bislang aber nicht infiziert.

Erkrankt ein direkter Familienangehöriger am Coronavirus, ist dies eine versicherte schwere Erkrankung im Rahmen der Reiserücktrittversicherung.

Meine Kinder sind infiziert und können sich nicht um meine Enkel kümmern. Ich übernehme die Betreuung der Enkel und trete deswegen die Reise nicht an

Erkrankt ein direkter Familienangehöriger am Coronavirus, ist dies eine versicherte schwere Erkrankung im Rahmen der Reiserücktrittversicherung.

Ich möchte ein Land besuchen, in dem es Krankheitsfälle gab und das betreffende Land verweigert mir die Einreise.

Hier spricht man von einer sogenannten Verfügung von hoher Hand, die den Urlaubsantritt verhindert. Bitte setzen Sie sich für die Erstattung eventuell entstandener Kosten mit dem Reiseveranstalter oder Vermieter in Verbindung.

Die Region, die ich besuchen möchte, wurde von einer Naturkatastrophe heimgesucht, weswegen ich die Reise ins gebuchte Ferienhaus nicht antreten möchte.

Bei Pauschalreisen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Reiseveranstalter auf, bei Mietobjekten bitte mit dem Vermieter. Über eine Reiserücktrittversicherung besteht kein Versicherungsschutz.

Die Region, die ich besuchen möchte, wurde von einer Naturkatastrophe heimgesucht, weswegen die Reise vom Veranstalter abgesagt wurde.

In der Regel kommen in diesem Fall Reiseveranstalter für den Schaden auf und bieten Ersatz oder Erstattung von Reisekosten an. Es besteht kein Versicherungsschutz über die Reiserücktrittversicherung.

Die Region, die ich besuchen möchte, wurde von einer Naturkatastrophe heimgesucht, weswegen die Reise in das geplante Gebiet nicht möglich ist.

Bei Pauschalreisen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Reiseveranstalter auf, bei Mietobjekten bitte mit dem Vermieter. Es besteht kein Versicherungsschutz über die Reiserücktrittversicherung.

Fazit.

Es sind bereits einige Regionen in Europa betroffen. Inzwischen gibt es auch mehrere Fälle im Bundesgebiet, unter anderem auch in Berlin. Wie es sich in den nächsten Wochen verhält, kann niemand genau vorhersehen. Wer jetzt erst den Urlaub plant, sollte einen Blick auf die Stornierungsregelungen werfen. Besonders Mieter von Ferienwohnungen und -häusern sollten auf die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung achten.

Die Reiserücktrittversicherung sichert nur Fälle ab, die mit einer Erkrankung der versicherten Person oder der benannten Risikopersonen zu tun haben. Sie bietet nicht für alle in Verbindung mit Katastrophen auftretenden Schadensfälle Versicherungsschutz. Bei Verfügungen von hoher Hand besteht kein Versicherungsschutz. Sollten Sie stornieren müssen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Reiseveranstalter oder Vermieter über die möglichen Optionen. Ansonsten bleibt uns nur, Ihnen zu empfehlen, aktuell verstärkt auf eine gute Handhygiene zu achten, in den Ärmel zu niesen und husten und risikoreiche Gebiete, wie öffentliche Verkehrsmittel oder große Veranstaltungen, zu meiden.

Bleiben Sie gesund!

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Handelsregister-Nr.: HRB 68249
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gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG)

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