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Mercedes-Benz Versicherungsservice GmbH

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Mercedes-Benz Versicherungsservice GmbH
Am Postbahnhof 16
10243 Berlin
Deutschland
Tel.:
0711 17 44808
E-Mail: versicherungen@mercedes-benz.com

Geschäftsführung:
Steffen Kitzberger, Karen Soares
Eingetragen beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg
Handelsregister-Nr.: HRB 68249
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 81 51 89 269
gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG)

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Frau mit Koffer kann ihre Reise nicht antreten

Sorgen um den Urlaub?

Wenn Naturkatastrophen und Gesundheitsrisiken
alle Pläne über Bord werfen.

  1. Mercedes-Benz Versicherungsservice
  2. Sorge um den Urlaub

Immer wieder gehen Schreckensmeldungen durch die Medien, bei denen viele von uns nicht nur Mitgefühl für die in der Region betroffenen Menschen haben. Manchmal denken wir auch: „Das ist ja genau dort, wo ich in ein paar Wochen hin will. Was mache ich denn jetzt?“

So sehr man sich auch um eine akribische Vorbereitung bemüht, einige Geschehnisse können leider nicht beeinflusst werden. Beim aktuell auftretenden Coronavirus Covid-19 ist es besonders schlimm, denn das Virus kennt keine Grenzen. Beinahe täglich werden aus neuen Ländern Fälle gemeldet. Davon sind auch beliebte Urlaubsregionen betroffen, wie aktuell der Norden Italiens. Mit Blick auf die bevorstehenden Urlaubszeiten an Ostern und im Sommer fragen sich gerade viele, ob sie ihren Urlaub nicht besser stornieren. Betreiber von Unterkünften bekommen dies bereits zu spüren.

Doch wie können Sie sich am besten verhalten? Den Urlaub absagen? Bekommt man die Kosten erstattet, wenn man die Reise nicht antreten möchte oder kann? Wir haben die wichtigsten Fragen dazu in unserer Frage-und-Antwort-Übersicht zusammengetragen und möchten Ihnen damit eine kleine Hilfestellung geben.

Evtl. haben Sie die Möglichkeit, die Kosten bei Storno vom Reiseveranstalter oder Vermieter erstattet bzw. erlassen zu bekommen. Da es sich aber nicht um einen versicherten Fall für eine Reiserücktrittversicherung handelt, besteht darüber kein Schutz.

Evtl. haben Sie die Möglichkeit, die Kosten bei Storno vom Reiseveranstalter oder Vermieter erstattet bzw. erlassen zu bekommen. Es besteht kein Schutz über eine Reiserücktrittversicherung, da kein versichertes Ereignis vorliegt.

Bitte setzen Sie sich bezüglich einer möglichen Kostenerstattung mit dem Reiseveranstalter oder Vermieter in Verbindung.

Es besteht Versicherungsschutz über die Reiserücktrittversicherung.

Erkrankt ein direkter Familienangehöriger am Coronavirus, ist dies eine versicherte schwere Erkrankung im Rahmen der Reiserücktrittversicherung.

Erkrankt ein direkter Familienangehöriger am Coronavirus, ist dies eine versicherte schwere Erkrankung im Rahmen der Reiserücktrittversicherung.

Hier spricht man von einer sogenannten Verfügung von hoher Hand, die den Urlaubsantritt verhindert. Bitte setzen Sie sich für die Erstattung eventuell entstandener Kosten mit dem Reiseveranstalter oder Vermieter in Verbindung.

Bei Pauschalreisen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Reiseveranstalter auf, bei Mietobjekten bitte mit dem Vermieter. Über eine Reiserücktrittversicherung besteht kein Versicherungsschutz.

In der Regel kommen in diesem Fall Reiseveranstalter für den Schaden auf und bieten Ersatz oder Erstattung von Reisekosten an. Es besteht kein Versicherungsschutz über die Reiserücktrittversicherung.

Bei Pauschalreisen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Reiseveranstalter auf, bei Mietobjekten bitte mit dem Vermieter. Es besteht kein Versicherungsschutz über die Reiserücktrittversicherung.

Fazit.

Es sind bereits einige Regionen in Europa betroffen. Inzwischen gibt es auch mehrere Fälle im Bundesgebiet, unter anderem auch in Berlin. Wie es sich in den nächsten Wochen verhält, kann niemand genau vorhersehen. Wer jetzt erst den Urlaub plant, sollte einen Blick auf die Stornierungsregelungen werfen. Besonders Mieter von Ferienwohnungen und -häusern sollten auf die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung achten.

Die Reiserücktrittversicherung sichert nur Fälle ab, die mit einer Erkrankung der versicherten Person oder der benannten Risikopersonen zu tun haben. Sie bietet nicht für alle in Verbindung mit Katastrophen auftretenden Schadensfälle Versicherungsschutz. Bei Verfügungen von hoher Hand besteht kein Versicherungsschutz. Sollten Sie stornieren müssen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Reiseveranstalter oder Vermieter über die möglichen Optionen. Ansonsten bleibt uns nur, Ihnen zu empfehlen, aktuell verstärkt auf eine gute Handhygiene zu achten, in den Ärmel zu niesen und husten und risikoreiche Gebiete, wie öffentliche Verkehrsmittel oder große Veranstaltungen, zu meiden.

Bleiben Sie gesund!

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Die Mercedes-Benz Versicherungsservice GmbH (ehemals Daimler Vorsorge- und Versicherungsdienst GmbH) ist der Versicherungsdienstleister in der Mercedes-Benz Group und heute eine der größten Mehrfachagenturen Deutschlands. Für unsere Kunden vermitteln wir exklusive Produkte zu attraktiven Konditionen, die wir uneingeschränkt mit bestem Gewissen empfehlen.

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