Das Wichtigste auf einen Blick:
- Mit unserer Krankenhauszusatzversicherung wählen Sie Ihre Klinik frei aus und werden in einem komfortablen Ein- oder Zweibettzimmer gesund.
- Sie können an modernster Spitzenmedizin teilhaben und sich die medizinische Betreuung durch die besten Spezialisten leisten.
- Auch wenn die Rechnungen Ihrer Ärzte die Höchstsätze der ärztlichen Gebührenordnung übersteigen, übernehmen die meisten Tarife Ihre Mehrkosten.
Das leistet eine Krankenhauszusatzversicherung.
Der Versicherer erbringt Leistungen für die Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus und erstattet Ihnen Kosten für
- eine freie Klinikwahl
- die Behandlung als Privatpatient mit Anspruch auf Chefarztbehandlung
- ambulante Operationen, sofern sie vollstationäre Heilbehandlung ersetzen
- Differenzkosten für höhere Pflegesätze in Deutschland
- vor- und nachstationäre Behandlungen
- Leistungen, die über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinausgehen
- Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen
Für aktive oder pensionierte Beschäftigte, Mitglieder der Mercedes-Benz BKK und ihre Angehörigen haben wir einen eigenen Kollektivvertrag ausgehandelt. Sie genießen den Vorteil eines geringeren Beitrags und verzichten zusätzlich auf die sonst üblichen allgemeinen und besonderen Wartezeiten. Sie sparen – und genießen sofortigen Versicherungsschutz.
Mit oder ohne Altersrückstellung?
Versicherer kalkulieren die Prämien für ihre Tarife auf zwei unterschiedliche Weisen: mit oder ohne Altersrückstellungen.
Bei den Tarifen mit Altersrückstellung wird ein Teil der gezahlten Prämie dafür benutzt, um Rücklagen zu bilden. Das Risiko krank zu werden, steigt mit zunehmenden Alter. Die Rücklagen werden verwendet, um den Beitrag über die gesamte Vertragslaufzeit konstant zu halten. In den ersten Jahren zahlen Sie einen (etwas) höheren Beitrag, dafür gibt es später keine altersbedingte Beitragsanpassung.
Bei Tarifen ohne Altersrückstellung wird kein finanzielles Polster aufgebaut. Die Prämien entsprechen Ihrem tatsächlichen Risikobeitrag. Da jungen Menschen tendenziell weniger Behandlungsbedarf haben, sind die Versicherungsprämien dementsprechend niedriger. Alle drei, fünf oder zehn Jahre erhöht sich die Prämie dann planmäßig durch den Wechsel in eine andere Altersgruppe.
Gerade im stationären Bereich stellt die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lediglich eine Grundabsicherung dar. Hierzu zählen die Behandlung im nächstgelegenen Krankenhaus durch den diensthabenden Stationsarzt sowie die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer.
Doch gerade im Krankenhaus kann es von großer Bedeutung sein, von einem Spezialisten behandelt zu werden beziehungsweise selbst eine passende Fachklinik wählen zu können. Neben diesen Leistungen bietet die Krankenhauszusatzversicherung die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie die privatärztliche Behandlung.
Nein. Dieser Vorteil gilt jedoch nur für Verträge, die im Rahmen unseres Kollektivvertrages für
- Beschäftigte der Mercedes-Benz Group,
- Beschäftigte der Daimler Truck AG,
- Beschäftigte von MB Vertragspartnern sowie
- Familienfamilienangehörige der genannten Beschäftigten und
- Mitglieder der Mercedes-Benz BKK
abgeschlossen werden.
Sucht ein Patient ein anderes Krankenhaus auf, als in der ärztlichen Einweisung vorgesehen, fallen in der Regel höhere Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen an. Diese Differenzkosten werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. In diesem Fall greift der Versicherungsschutz der privaten Krankenhauszusatzversicherung.
An keiner Stelle des Gesundheitswesens ist der Unterschied zwischen Kassen- und Privatpatienten so deutlich wie im Krankenhaus. Als gesetzlich Versicherter erhalten Sie die allgemeinen Krankenhausleistungen. Das heißt: Sie bewohnen in der Regel ein Mehrbettzimmer und werden von den diensthabenden Ärzten behandelt.
Mit der Krankenhauszusatzversicherung haben Sie nicht nur das Recht auf ein Ein- oder Zweibettzimmer, sondern Sie dürfen sich zudem in allen Abteilungen von den Chefärzten behandeln lassen.
Werden Arztrechnungen nur bis zum Höchstsatz der ärztlichen Gebührenordnung bezahlt, werden Sie in der freien Auswahl Ihrer Ärzte eingeschränkt.
Dadurch, dass dieser Tarif keine Begrenzung enthält, haben Sie bezüglich des behandelnden Arztes die freie Auswahl und kein Kostenrisiko — und können im Krankheitsfall Ihren gewünschten Spezialisten aufsuchen.
Selbstverständlich können Sie diesen Versicherungsschutz auch während Ihrer Schwangerschaft abschließen. Beachten Sie bitte, dass die mit der aktuellen Schwangerschaft in Zusammenhang stehenden Untersuchungen und Behandlungen nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Alle künftigen Schwangerschaften oder Erkrankungen werden versichert.
Neugeborene Kinder können diese Spitzenleistungen trotz angeborener Krankheiten oder Geburtsschäden erhalten. Voraussetzung ist, dass am Tag der Geburt ein Elternteil seit mindestens drei Monaten gleichartig versichert ist und die Anmeldung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgt.