Sie gilt als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt: Die private Haftpflichtversicherung. Doch gerade über diese Versicherung herrscht jede Menge gefährliches Halbwissen und manche Mythen darüber halten sich hartnäckig. Unser Experte Marcel verrät hier, welche Top 5 Irrtümer ihm beim Thema private Haftpflichtversicherung immer wieder begegnen. Und er klärt auf, wie die Fakten bei dieser Versicherung wirklich aussehen.
1. Unterschied Hausrat und Haftpflicht: Das ist eigentlich das Gleiche.
Nein, das stimmt nicht. Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung sind nicht das Gleiche. Vielmehr sind es zwei unterschiedliche Versicherungen für verschiedene Fälle. Eine Hausratversicherung sichert das Hab und Gut in den eigenen vier Wänden ab. Das heißt, dass darüber alle beweglichen Gegenstände (Einrichtung, Gebrauchsgegenstände usw.) zuhause versichert sind. Dagegen versichert die Haftpflichtversicherung Schäden, die wir bei Dritten verursachen. Dabei ist dann nicht nur ein Schaden am Eigentum anderer gemeint, sondern auch ein möglicher Personenschaden. Das kann beispielsweise passieren, wenn Sie Mieter sind und beim Aufhängen eines Bildes einen Nagel in die Wand schlagen, der dann geradewegs durch eine Wasser- oder Stromleitung geht. Oder Sie treffen in Ihrer Doppelhaushälfte die Leitung des Nachbarn. Hier hilft eine private Haftpflichtversicherung. Deshalb sagen auch Versicherungsexperten, dass beide – Hausrat- und Haftpflichtversicherung – zu den wichtigsten Versicherungen zählen und bei einer sinnvollen privaten Absicherung nicht fehlen sollten.
2. Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung.
Nein, das ist so nicht richtig. Das Wort „Pflicht“ in dem Wort „Haftpflichtversicherung“ bezieht sich darauf, dass man in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet ist, für einen verursachten Schaden zu haften. Wenn man bei jemandem etwas beschädigt, etwas zerstört oder jemanden verletzt – auch aus Versehen –, muss man für den entstandenen Schaden aufkommen. Hat man keine Versicherung, muss man den Schaden aus eigenen finanziellen Mitteln begleichen.
Eine gesetzliche Pflicht zur privaten Haftpflichtversicherung gibt es nicht. Dieser Mythos hält sich allerdings hartnäckig. Der Irrtum begründet sich wahrscheinlich dadurch, dass die Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist: Ohne Haftpflichtversicherung gibt es keine Kfz-Zulassung. Trotzdem gehört die private Haftpflichtversicherung zu den allerwichtigsten Versicherungen überhaupt. Schließlich können auch kleinere Unachtsamkeiten zu teuren Personen-, Sach- oder Vermögensschäden führen. Schadensersatzforderungen können sogar in die Millionen gehen und sind dann aus eigener Tasche gar nicht mehr zu stemmen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man aus Versehen (fahrlässig oder grob fahrlässig) einen Waldbrand verursacht. Dafür genügt manchmal schon eine weggeworfene Zigarette oder ein Lagerfeuer in Waldrandnähe.
3. Mit einem alten Versicherungsvertrag ist man immer besser dran.
Das ist nicht so. Stattdessen gilt: Überflüssige Verträge aus alten Zeiten können Geld kosten, das man besser einspart. Vielleicht gibt es inzwischen einen neuen Tarif, der besser zur aktuellen Lebenssituation passt. Fakt ist: Über die Jahre können sich die Beiträge erhöhen. Das ist ganz normal. Inflation und neue Lebenssituationen führen ganz automatisch zu höheren Beiträgen. Es lohnt sich trotzdem immer, Tarife zu vergleichen und seine bestehenden Versicherungen regelmäßig zu überprüfen. Wer unsicher ist, ob er noch den besten Schutz für seine aktuelle Lebenssituation hat, fragt am besten seinen Berater. Die Experten haben einen Überblick über den Markt und können den optimalen Schutz finden.
Schon gewusst?
Vor 10 bis 15 Jahren war es als Hausbesitzer üblich, neben der Privaten Haftpflichtversicherung noch eine weitere Öltank-Haftpflicht und in einigen Fällen sogar eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht abzuschließen. Aktuelle Private Haftpflichtversicherungen ersparen den Kunden in der Regel mindestens die Öltank-Haftpflicht, weil sie diesen Schutz bereits beinhalten. Außerdem ist es bei einer aktuellen Privathaftpflichtversicherung oft nicht nötig, bei Bauvorhaben eine separate Bauherren-Haftpflicht abzuschließen. So spart man bares Geld.
4. In einer privaten Haftpflichtversicherung ist alles versichert, was es gibt.
Das stimmt nicht. Manches muss trotz privater Haftpflichtversicherung zusätzlich über spezielle Haftpflichtversicherungen versichert werden. Das gilt zum Beispiel für Hunde und Pferde, die Schäden am Eigentum von anderen verursachen. Läuft der Hund beim Spaziergang vor ein Fahrrad und der Radfahrer stürzt, ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung zuständig. Auch für besondere Hobbys lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte: Eine Wassersport- und Bootshaftpflichtversicherung kann sinnvoll sein, wenn Sie in Ihrer Freizeit öfter in See stechen. Ähnlich sieht es auch bei der Jagd-Haftpflichtversicherung aus. Diese ist in Deutschland sogar Vorschrift für die Beantragung eines Jagdscheins.
5. Wenn ich den Schaden nicht selbst verursacht habe, zahlt die Versicherung nicht.
Das stimmt nicht. Auch Kinder und Familienmitglieder können mitversichert werden. Grundsätzlich gilt: Bis zu einem Alter von sieben Jahren sind Kinder „deliktunfähig“. Das heißt, die Kinder sind nicht verantwortlich für die Schäden, die sie verursachen und auch die Eltern können nur zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. In den meisten Fällen bedeutet das: Für einen Schaden, der durch ein unter-sieben-jähriges Kind entstanden ist, besteht keine gesetzliche Schadenersatzpflicht. Um trotzdem ein gutes Nachbarschaftsverhältnis zu erhalten, sollte man darauf achten, dass auch Schäden durch nicht deliktfähige Kinder eingeschlossen sind. Z. B. wenn die lieben Kleinen mit einem Stein den Lack des Autos vom Nachbarn künstlerisch veredeln. Und wenn den eigenen Kindern dann beim Fußballspielen mal ein Ball durch die Scheibe des Nachbarn fliegt oder das teure Porzellan bei Tante Erna zu Bruch geht, kann man entspannt bleiben: dank privater Haftpflichtversicherung.
Tipp:
Denken Sie daran, wer noch alles im Haushalt wohnt und schließen Sie diese Personen in die Versicherung ein. Das könnten zum Beispiel die eigenen Eltern sein, wenn diese mit unter Ihrem Dach wohnen. Aber auch ein Austauschüler oder ein Au Pair sollten berücksichtigt werden, wenn diese Personen längere Zeit bei Ihnen zu Hause wohnen.