Könnten Sie spontan ein Preisschild an Ihre Wohnungs- oder Haustür hängen und den Wert all Ihrer Einrichtungsgegenstände, Möbel, Kleidungsstücke und anderer Besitztümer beziffern? Schnell kommt dafür eine beachtliche Summe zusammen. Mit einer Hausrat- und Glasversicherung sichern Sie diesen finanziellen Wert ab – zum Neuwert.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Sie schützen Ihren Hausrat vor den finanziellen Folgen aus Feuer-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl-, Raub-, Sturm- und Hagelschäden.
- Schutz für weitere Risiken, z. B. Elementarschäden oder Fahrraddiebstahl, können Sie individuell hinzuwählen.
- Durch die korrekte Angabe Ihrer Wohnfläche sichern Sie sich den wichtigen Unterversicherungsverzicht.
- Reicht das Limit für Wertsachen nicht aus, passen Sie es je nach Bedarf an.
Das leistet die Hausrat- und Glasversicherung.
Die Hausrat- und Glasversicherung schützt Ihr Vermögen, wenn Ihr Hab und Gut durch ein versichertes Ereignis beschädigt oder vernichtet wird. Der Ersatz erfolgt zum Neuwert — das ist der Wert, der zum Zeitpunkt des Schadensfalls für eine Neuanschaffung oder neuwertige Reparatur aufgebracht werden muss.
Folgende Gefahren sind versicherbar:
- Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel bilden den Grundschutz.
- Empfohlen: Elementarschäden (Schäden durch Überschwemmungen, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Vulkanausbruch).
- Je nach Bedarf: Schäden durch Glasbruch an Gebäude- und Mobiliarverglasungen, Schäden durch Fahrraddiebstahl.
- Besonders zu beachten: Wertsachen sind bis zu bestimmten Grenzen versichert — diese Entschädigungsgrenzen können bei Bedarf erhöht werden.
Sie profitieren von unserer Zusammenarbeit mit starken und kompetenten Partnern. Bei Abschluss einer Hausratversicherung erhalten Sie bei den meisten unserer Partner besondere Mitarbeiterkonditionen. Mit im Paket:
- Faire und vertrauensvolle Beratung aus dem Mercedes-Benz Konzern.
- Wir bieten Ihnen leistungsstarken Versicherungsschutz von sorgfältig ausgewählten Versicherern an.
- Sie erhalten Schutz zu besonders günstigen Beiträgen, die wir für Sie mit den einzelnen Versicherern vereinbart haben.
- In den meisten Versicherungssparten erhalten Sie ein umfangreicheres Leistungspaket als bei einem Direktabschluss über den Versicherer.
Eine Hausratversicherung empfehlen wir Ihnen, wenn Sie im Schadensfall nicht Ihr eigenes Vermögen für die Neuanschaffung von verlorenen Besitztümern aufwenden möchten oder können.
Sie und Ihr Hausrat sind versichert, wenn eine der versicherten Gefahren eintritt. Das gilt auch, wenn Sie sich im Urlaub befinden, sowohl für Ihr Zuhause als auch für mitgenommenes Gepäck im Urlaub.
Erweitern Sie den Versicherungsschutz um Fahrraddiebstahlschutz, wenn Bedarf besteht. Schließen Sie die Glasversicherung ein, wenn Sie hochwertige Gebäude- oder Mobiliarverglasungen (bodentiefe Fensterscheiben, Tischplatten oder Induktionskochflächen) ersetzt bekommen möchten.
Wir finden die richtige Absicherung für Sie.
Wir bieten Ihnen verschiedene Tarife von mehreren Partnern an. Mit Hilfe der Filtereinstellungen im Vergleichsrechner finden Sie den Versicherungsschutz, der Ihren Bedarf abdeckt. Mit Hilfe des Tarifvergleichs können Sie die Unterschiede herausfinden und den Schutz beantragen, der am besten zu Ihnen passt. Gerne beraten wir Sie auch individuell und suchen gemeinsam Ihren Versicherungsschutz aus - per Online-Beratung oder am Telefon.
Tipp!
Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich die Hausratversicherung mit Unterversicherungsverzicht. Damit sind Sie bei einem Schaden auf der sicheren Seite. Auch Schutz bei Elementarschäden ist wichtiger Bestandteil einer guten Absicherung. Gehört zur Wohnung ein Garten? Dann prüfen Sie die Leistungen bei Sturmschäden oder Diebstahl von Sachen im Garten. Auch die Mitversicherung von grob fahrlässig herbeigeführten Schadenfällen kann ein wichtiger Bestandteil Ihrer persönlichen Absicherung sein.
Glasversicherung als Zusatz einschließen.
Sie möchten Versicherungsschutz bei Glasbruch an Ihren Gebäude- und Mobiliarverglasungen, zum Beispiel für Glaseinsätze in Türen und Vitrinen oder für Ihr Glaskeramikkochfeld? Schließen Sie für einen geringen Beitrag diesen Schutz einfach in Ihre Hausratversicherung ein.
In einem Haushalt gibt es erhebliche Werte: Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Kücheneinrichtung, Teppiche, Gemälde, Schmuck und Bargeld. Schäden an diesen Gegenständen können jederzeit eintreten: Denken Sie nur an einen Wohnungsbrand oder an einen Einbruch. Ist der Hausrat dann gestohlen oder unbrauchbar, ersetzt Ihnen die Hausratversicherung den Neuwert der Gegenstände – mit dieser finanziellen Hilfe können Sie viel leichter Ersatz beschaffen und müssen nicht Ihr Erspartes dafür aufwenden. Deshalb sollten Sie Ihren Besitz mit einer Hausratversicherung absichern. Wir besitzen oft mehr als wir denken – rechnen Sie einmal nach.
Der Schutz Ihrer Hausratversicherung geht automatisch auf die neue Wohnung über. Während des Umzugs besteht je nach Anbieter bis zu zwei (HDI) oder drei (ERGO) Monate Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Melden Sie uns bitte die neue Anschrift, die Art der Wohnung und die neue Wohnfläche. Überprüfen Sie bei der Gelegenheit, ob Ihr Hausrat noch ausreichend hoch abgesichert ist.
Wenn Sie einen Schadensfall feststellen, unternehmen Sie bitte zuerst alle Versuche, den Schaden zu mindern beziehungsweise ihn nicht größer werden zu lassen, ohne dass Sie dabei Ihre eigene Gesundheit gefährden. Ein klassisches, zumutbares Beispiel zur Schadenminderung ist das Absperren der Wasserzufuhr, wenn Sie einen Rohrbruch feststellen.
Bei einem Einbruch achten Sie bitte darauf, den Tatort nicht zu verfälschen und rufen zuerst die Polizei. Gegebenenfalls betreten Sie erst gemeinsam mit der Polizei Ihre Wohnung.
Melden Sie den Schaden anschließend Ihrem Versicherer und stimmen mit ihm die weiteren Maßnahmen ab.
Sie erhalten im Schadensfall den Betrag, den Sie brauchen, um den beschädigten oder zerstörten Gegenstand neu anzuschaffen. Das Alter der beschädigten oder zerstörten Sache spielt dabei keine Rolle.
Ein Beispiel
Ihr TV-Gerät haben Sie vor zwei Jahren für 800 Euro neu angeschafft. Nach einem versicherten Schaden ist das Gerät defekt. Das identische Modell kostet heute neu noch 650 Euro – und genau diese Summe ersetzt Ihnen der Versicherer.
Das Prinzip ist identisch, wenn sich Preise im Laufe der Zeit erhöht haben, wie es bei Möbelstücken häufiger der Fall ist.
Das ist eine wichtige Erweiterung des Versicherungsschutzes. Wird ein Schadensfall grob fahrlässig herbeigeführt, darf die Versicherung die Leistung kürzen und im schlimmsten Fall sogar ganz ablehnen. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Ihre Wohnungstür nur zugezogen und nicht abgeschlossen haben. Auch ein gekipptes Fenster bei Einbruch oder eine unbeaufsichtigt brennende Kerze können als grob fahrlässig betrachtet werden. Mit der Zusatzklausel „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ verzichtet die Versicherung darauf, mit dem Kunden zu streiten, ob dieser den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. In unseren Deckungskonzepten ist dieser Verzicht in unterschiedlichen Höhen versicherbar.
Unterversicherung bedeutet, dass die Versicherungssumme der Hausratversicherung unter dem tatsächlichen Neuwert des gesamten Hausrats liegt.
Eine Prüfung und eine geringere Leistung wegen Unterversicherung können Sie vermeiden, wenn Sie den Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Das bedeutet, pro Quadratmeter Wohnfläche mindestens 700 Euro zu versichern. Jeder Schaden wird dann bis maximal zur Höhe der Versicherungssumme voll ersetzt (Unterversicherungsverzicht).
Einige Versicherer ermitteln den Unterversicherungsverzicht mit anderen Werten oder arbeiten mit einem sogenannten Wohnflächenmodell. Bitte beachten Sie, dass unsere Regelung deswegen nicht für andere Versicherer zählen muss.
Zum Hausrat gehören alle Gegenstände, die sich in Ihrem Besitz befinden und in Ihrer Wohnung nicht fest installiert sind. Dazu zählen zum Beispiel Möbel, Haushaltsgeräte, Teppiche, Gardinen, Unterhaltungselektronik, Geschirr und Kleidung. Ebenfalls dazu gehören Wertgegenstände wie Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Urkunden und Sammlungen.
Versichert sind Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Elementarschäden an den zuvor aufgezählten Gegenständen können ebenfalls eingeschlossen werden. Außerdem beinhaltet eine Hausratversicherung diverse feste und optionale Erweiterungen, wie den Schutz vor Schäden durch Überspannung oder bei Fahrraddiebstahl.
Einige Versicherungsgesellschaften unterteilen Wertsachen in unterschiedliche Gruppen, beispielsweise:
- Bargeld, elektronische Zahlungsmittel
- Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Münzen, Briefmarken, Gegenstände aus Gold oder Platin
- Handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände, Pelze, Antiquitäten (außer Möbel)
Wertsachen, die sich in Ferien- oder Wochenendhäusern befinden sind bei den meisten Versicherern nicht mitversichert.
Abhängig vom gewählten Versicherer ist Fahrraddiebstahlschutz entweder bereits in den Vertrag eingeschlossen oder kann hinzugewählt werden. Die Versicherungssumme für das Fahrrad soll dem Neuwert des Fahrrades entsprechen.
Fahrräder, die bei einem Einbruch in Ihre Wohung oder Ferienwohnung entwendet werden, sind auch ohne besonderen Einschluss über den Leistungsbaustein Einbruch-Diebstahl versichert.
Befindet sich Hausrat vorübergehend außerhalb der Wohnung – etwa bei einer Reise – ist auch dieser bei Eintritt einer der versicherten Gefahren der Hausratversicherung abgesichert.
Sollten Sie einen Einbruchdiebstahl in Ihrem Feriendomizil feststellen oder Opfer eines Raubüberfalls werden, ist dieses Ereignis bitte den örtlichen Behörden anzuzeigen. Zur Regulierung eines Schadens verlangt der Versicherer eine Bestätigung über die polizeiliche Meldung (z. B. Polizeiprotokoll).
Versicherungsschutz besteht gegen alle versicherten und in den Versicherungsbedingungen beschriebenen Gefahren. Der typische Ausschluss einer Hausratversicherung ist einfaches Kaputtgehen von Hausrat, wenn technische Geräte zum Beispiel irgendwann einen Defekt aufweisen, Dinge des täglichen Gebrauchs verschleißen oder während ihrer sachgemäßen oder unsachgemäßen Benutzung Schaden nehmen. Um die Versicherbarkeit bestimmter Dinge zu prüfen, empfehlen wir Ihnen, sich durch uns beraten zu lassen.
Auch wenn man allgemein der Ansicht ist, dass Schäden an fremdem Eigentum bereits durch die private Haftpflichtversicherung versichert sind, so sind Glasschäden in der Haftpflichtversicherung fast überall ausgeschlossen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, Ihre Hausratversicherung bei Bedarf um das Zusatzpaket Glas zu erweitern. Zusätzlich zu Glasflächen Ihres Vermieters sind damit auch alle Glasflächen an Ihrem Mobiliar versichert. Und natürlich auch die Gebäudeverglasungen Ihres Hauses, wenn Sie nicht zur Miete wohnen.
Wenn Sie eine Hausratversicherung mit Unterversicherungsverzicht vereinbart haben, brauchen Sie bei Neuanschaffungen nichts unternehmen. Verändert sich jedoch Ihre Wohnfläche, zum Beispiel durch Umzug, An- oder Ausbau, melden Sie bitte die neue Wohnfläche und gegebenenfalls die veränderte Anschrift Ihrer Hausratversicherung. In diesem Fall muss die Versicherungssumme an die neuen Verhältnisse angepasst werden.
Verändert sich der Anteil Ihrer Wertsachen z. B. durch eine besondere Feierlichkeit oder durch ein Erbe, sollten Sie prüfen, ob die vereinbarten Grenzen für Wertsachen noch ausreichend sind.
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