Ein Viertel aller Beschäftigten wird berufsunfähig. Für Betroffene entfällt damit meist auf einen Schlag das gesicherte Einkommen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kann den bisherigen Lebensstandard nicht sichern. Doch dieses existenzielle Risiko können Sie versichern. Hier erfahren Sie, welche staatlichen Leistungen Sie im Krankheitsfall erwarten können.
Berufsunfähig ist ein Erwerbstätiger dann, wenn er aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf für mehr als sechs Monate nicht mehr ausüben kann. Eine Berufsunfähigkeit ist meist die Folge von psychischen oder körperlichen Erkrankungen, aber auch von Unfällen.
So oft werden Menschen in Deutschland berufsunfähig.
Wer meint: „Ich arbeite doch am Schreibtisch, ich habe kein Risiko einer Berufsunfähigkeit“, der irrt. Der Anteil der Unfälle als Ursache für eine Berufsunfähigkeit liegt nur bei rund 10 Prozent – alle übrigen Fälle von Berufsunfähigkeit sind auf psychische oder körperliche Erkrankungen zurückzuführen. Das heißt, Berufsunfähigkeit kann jeden treffen – unabhängig von Beruf und Alter. Beispielsweise kann ein Ingenieur, der wegen eines Zeckenbisses eine Hirnhautentzündung mit bleibenden Folgeschäden erleidet, nicht mehr in seinem bisherigen Beruf arbeiten. Auch ein Mechatroniker, der nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt ist, kann diese Art körperlicher Arbeit nicht mehr ausüben.
"Statistisch betrachtet wird jeder vierte Deutsche vor der Altersrente berufsunfähig. Im Durchschnitt sind Betroffene rund 51 Jahre alt."
Vor berufsunfähigen Menschen liegen oft viele Jahre ohne gesichertes Einkommen. Damit ist nicht nur der aktuelle Lebensstandard gefährdet. Entfällt das Einkommen in der Erwerbsphase, können Menschen meist auch nicht mehr für den Ruhestand sparen. Die Folge ist fatal: Eine Berufsunfähigkeit bedroht nicht nur ihren Lebensstandard heute, sondern auch im Alter. Verbraucherschützer raten daher, unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Was zahlt der Arbeitgeber und wie lange?
Fällt ein Arbeitnehmer aus, erhält er in der Regel nur für bis zu sechs Wochen volle Lohnfortzahlungen durch den Arbeitgeber.
Was zahlt die Krankenkasse und wie lange?
Ist ein Erwerbstätiger länger als sechs Wochen krankgeschrieben, zahlt die Krankenkasse so lange Krankengeld, bis er zurück in den Beruf kann – allerdings maximal bis zur 78. Krankheitswoche (ca. 1,5 Jahre). Die Höhe des Krankengelds entspricht 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90 Prozent des letzten Nettolohns. Von diesem Geld werden jedoch noch die Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen, so dass das tatsächlich ausgezahlte Krankengeld nur bei rund 75-78 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens liegt.
Was passiert danach?
Kann eine Person, die nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, auch nach 78 Wochen nicht in ihrem vorigen Beruf arbeiten, erhält sie keine gesetzlichen Leistungen wegen Berufsunfähigkeit. Staatliche Leistungen erhält nur, wer auch erwerbsgemindert ist. Es ist jedoch schwer, eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu erhalten, weil zweifelsfrei attestiert werden muss, dass die Person in keinem Job dauerhaft mehr als drei beziehungsweise sechs Stunden arbeiten kann. Das ist eine extrem hohe Hürde. Betroffene müssen sich daher oft eine andere Tätigkeit suchen, auch wenn diese nichts mit dem bisherigen Beruf zu tun hat, deutlich schlechter bezahlt ist oder ein schlechteres soziales Ansehen genießt.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente ist an strenge Auflagen geknüpft. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die volle Erwerbsminderungsrente an Personen, die höchstens noch drei Stunden täglich arbeiten können – und zwar egal, in welchem Beruf. Sie beträgt meist weniger als ein Drittel des durchschnittlichen Bruttogehalts – dies kann für Betroffene zu einer dramatischen finanziellen Schieflage führen. Kann eine Person noch bis zu sechs Stunden täglich arbeiten, erhält sie nur den halben Rentensatz.
Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass eine erwerbstätige Person von einem Arzt krankgeschrieben ist und – in der Regel kurzfristig – ihrer aktuell ausgeübten Tätigkeit nicht nachkommen kann. Wer bis zu sechs Wochen krankgeschrieben ist, erhält in dieser Zeit das volle Gehalt vom Arbeitgeber (Lohnfortzahlung). Kann der Arbeitnehmer aber längerfristig seine Tätigkeit nicht ausüben, so zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des letzten Bruttogehalts (maximal jedoch 90 Prozent des Nettogehalts).
Eine berufsunfähige Person kann ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls für mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben. So kann ein Schlosser nach einem Bandscheibenvorfall beispielsweise nicht mehr seiner gewohnten Tätigkeit nachgehen – möglicherweise aber noch andere Berufe ausüben. Ob eine Person berufsunfähig ist, wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt. Die Person erhält keine staatliche Unterstützung und ist auf eine private Versorgung – zum Beispiel durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung – angewiesen.
Erwerbsgemindert ist, wer aus gesundheitlichen Gründen in gar keinem Beruf mehr als 6 beziehungsweise 3 Stunden täglich arbeiten kann – dabei spielt der letzte Beruf keine Rolle. Die Rentenversicherung zahlt erwerbsgeminderten Personen dann eine Erwerbsminderungsrente. Sie endet mit Beginn der Altersrente mit maximal 67 Jahren. Eine Erwerbsminderung muss ebenfalls durch ein ärztliches Gutachten bescheinigt werden.
Wann zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn eine erwerbstätige Person weniger als 50 Prozent ihrer bisherigen Arbeitsstunden im letzten Beruf leisten kann. Die Rentenhöhe kann individuell vereinbart werden. Meist wird die Police so abgeschlossen, dass die Berufsunfähigkeitsrente einen großen Teil des letzten Nettogehalts absichert: Wir empfehlen beispielsweise 50 Prozent bei Singles und bis 80 Prozent bei Familien. Die Versicherung zahlt die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, solange die Berufsunfähigkeit besteht, längstens bis zu einem vereinbarten Alter, beispielsweise bis zum Beginn der gesetzlichen Altersrente.
Warum Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung frühzeitig abschließen sollten.
Krankheiten und Unfälle sind nicht vorhersehbar und können einen Arbeitnehmer jederzeit und in jedem Alter treffen. Zudem richtet sich der Beitrag nach dem Risiko, das unter anderem an Alter und Gesundheitszustand gemessen wird. Je größer das Risiko und die vereinbarte Versicherungsleistung sind, desto höher ist entsprechend der Beitrag.
Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für Erkrankungen – Vorerkrankungen und häufigere Arztbesuche erschweren oft den Abschluss der Versicherung. Denn Versicherer sind nicht verpflichtet, jeden Antragsteller gegen Berufsunfähigkeit zu versichern. Das ist besonders dann dramatisch, wenn ein Arbeitnehmer eine Vorerkrankung (z. B. ein Rückenleiden) hat, die ihn später potenziell berufsunfähig machen kann.
Es ist leichter möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, wenn der Antragsteller jung ist und keine Vorerkrankungen hat. Wer sich daher früh um eine Berufsunfähigkeitsversicherung kümmert, hat bessere Chancen, versichert zu werden – zu weitaus günstigeren Monatsbeiträgen. Worauf Sie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten, erfahren Sie hier.
Fazit:
Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist vergleichsweise groß und bringt Betroffene schnell in eine finanzielle Notlage. Die gesetzliche Absicherung reicht bei weitem nicht aus, um den gewohnten Lebensstandart zu halten oder fürs Alter vorzusorgen. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Arbeitnehmer vorsorgen. Sie ist neben der privaten Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten, denn sie sichert ein existenzbedrohendes Risiko ab. Die eigene Arbeitskraft ist das bei weitem wichtigste Kapital für ein gutes Leben heute und später - Verbraucherschützer raten daher, unbedingt frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.