Könnten Sie auf Ihr Einkommen verzichten? Viele Arbeitnehmer unterschätzen das Risiko einer Berufsunfähigkeit – vor allem, wenn sie überwiegend am Schreibtisch arbeiten. Die häufigsten Gründe für Berufsunfähigkeit sind jedoch nicht Unfälle, sondern Krankheiten. Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sichern Sie sich zuverlässig gegen den Verlust Ihrer Arbeitskraft ab.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Berufsunfähigkeit kann jeden treffen: Rund 90 % der Ursachen gehen auf Krankheiten zurück, nur etwa 10 % auf Unfälle.
- Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten.
- Zwischen 50 und 80 % Ihres Nettoeinkommens sollten als Berufsunfähigkeitsrente versichert werden.
- Je früher Sie vorsorgen, desto günstiger sind die Beiträge.
- Bis zur einer Berufsunfähigkeitsrente von 2.500 € pro Monat ist eine einfache Gesundheitserklärung möglich.
Es kann jeden treffen.
Durchschnittlich jeder vierte Erwerbstätige in Deutschland wird berufsunfähig. Dieses Risiko wird oftmals unterschätzt — insbesondere in ungefährlichen Berufen mit Bürotätigkeiten. Denn die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit gehen nicht auf Unfälle zurück. Etwa die Hälfte aller Fälle wird durch Krankheiten wie Rückenleiden und psychische Erkrankungen ausgelöst – und diese betreffen alle Berufsgruppen.
Die gesetzliche Hilfe reicht nicht aus.
Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren wurde, erhält keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Stattdessen gibt es eine wesentlich geringere Erwerbsminderungsrente. Der Staat nimmt dabei keine Rücksicht auf Ihren beruflichen Erfolg und Ihre Ausbildung. Wenn Sie berufsunfähig werden, zählt nur, wie viele Stunden Sie täglich noch arbeiten können – in einer beliebigen Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt, auch mit deutlich geringerem Einkommen als zuvor. Damit Sie Ihren Lebensstandard aufrechterhalten können, sollten Sie sich deshalb zusätzlich privat absichern.
- Günstige Beiträge durch verbesserte "Risikoeinstufung"
In vielen Berufen können wir Sie in eine bessere Berufsgruppe einstufen, sodass Sie von günstigen Beiträgen profitieren.
- Vereinfachte Gesundheitsprüfung
Sie können Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung unter bestimmten Voraussetzungen mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung absichern.
- Beitragsdynamik
Um die Leistung der Gehalts- und Preisentwicklung anzupassen, können Sie eine Beitragserhöhung einschließen, zum Beispiel um 3 Prozent pro Jahr. Damit erhöht sich Ihr Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung.
- Beitragsüberprüfungsoption
Wechseln Sie in einen anderen Beruf, können Sie überprüfen lassen, ob sich dadurch ein günstiger Beitrag ergibt. Sollte das Risiko steigen, bleibt der bisherige Beitrag bestehen.
- Einmal versichert – immer versichert
Wechseln Sie in einen anderen Beruf oder nehmen Sie ein gefährliches Hobby auf, ändert sich nichts für Sie. Sie müssen diese Änderungen nicht anzeigen, Ihr Beitrag erhöht sich nicht.
- Erhöhungsoptionen ohne Gesundheitsprüfung
Sie können Ihren Schutz bei Anlässen wie zum Beispiel Heirat, Geburt, Adoption eines Kindes, Einkommenserhöhung, Immobilienerwerb oder Abschluss der Meisterprüfung erhöhen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital. Mit Ihrem monatlichen Einkommen finanzieren Sie Ihren gesamten Alltag: Sie zahlen für Essen, Wohnung, Auto und Versicherungen. Fällt das Einkommen zeitweise oder sogar für immer weg, weil Sie krank werden oder einen Unfall haben, kann eine gravierende Versorgungslücke für die gesamte Familie entstehen – denn Rechnungen müssen weiterhin bezahlt werden.
Damit ist die Berufsunfähigkeit eine der größten existenziellen Lebensrisiken. Leider wird die Gefahr, durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig zu werden, von vielen unterschätzt. Nicht nur schwer körperlich arbeitende Personen sind betroffen, sondern auch Erwerbstätige mit vermeintlich ungefährlichen „Bürojobs“. Deshalb ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten Versicherungen und sollte auch zu Ihrer Absicherungsstrategie zählen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Personen sinnvoll, die auf ein Gehalt angewiesen sind:
- Angestellte Arbeitnehmer: Für Arbeitnehmer ist in der Regel die Absicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll, denn die staatliche Erwerbsminderungsrente allein bietet häufig unzureichenden Schutz. Diese reicht meist kaum aus, den gewohnten Lebensstandard zu halten.
- Auszubildende und Studenten: Als Student oder Auszubildender denkt man häufig noch wenig über Einkommensvorsorge nach. Dennoch sind auch sie gefährdet, berufsunfähig zu werden. Unter anderem aufgrund ihres meist guten Gesundheitszustandes, fallen die Beiträge in der Regel günstig aus. Deshalb kann der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung z. B. auch schon für Studenten sinnvoll sein.
- Selbstständige und Freiberufler, denn sie haben keinen Anspruch auf die gesetzliche Versorgung.
- Schüler: Eine BU-Versicherung ist auch für Kinder sinnvoll, denn durch Stress, Krankheit oder Unfall können Schüler bereits in jungen Jahren berufsunfähig werden. Zudem haben junge Menschen in den meisten Fällen noch keine gesundheitlichen Einschränkungen und können daher leichter eine BU ohne Ausschlüsse oder Risikozuschläge abschließen als zu einem späteren Zeitpunkt im Leben.
Die betriebliche Altersversorgung Ihres Arbeitgebers bietet Ihnen unter Umständen bereits eine Arbeitskraftabsicherung. Ob Ihr Arbeitgeber bereits eine Versorgung für den Fall der Berufsunfähigkeit anbietet und wie hoch diese Versorgung ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Weitere Informationen finden Sie im Mercedes-Benz Social Intranet unter:
Mercedes-Benz & Ich > Zeit & Geld > Rund um die Altersversorgung
Die Absicherung sollte von Anfang an ausreichend hoch sein. Singles empfehlen wir, mindestens 50 Prozent ihres Nettogehaltes abzusichern — bei Familien sollten es 80 Prozent sein. Haben Sie mehrere Berufsunfähigkeitsverträge, gilt die Summe aller versicherten Berufsunfähigkeitsrenten.
Tipp!
Achten Sie auf eine Beitragsdynamik im Vertrag, sodass sich die Rente der Gehalts- und Preisentwicklung anpasst.
Im Idealfall sind Sie abgesichert bis zu dem Tag, an dem Sie in den Ruhestand gehen. Für die meisten Arbeitnehmer ist das der Beginn der Regelaltersgrenze – im Alter von 67 Jahren. Eine kürzere Laufzeit, zum Beispiel bis zum 62. Lebensjahr, kann wirtschaftlich sinnvoll sein, um den Beitrag für die Berufsunfähigkeitsabsicherung zu senken.
Der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung hängt von einer Reihe persönlicher Faktoren sowie von den versicherten Leistungen ab. Dazu zählen:
- Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente
- Die Versicherungs- und Leistungsdauer der BU-Rente
- Das Eintrittsalter der versicherten Person
- Der Beruf der versicherten Person
- Der Gesundheitszustand der versicherten Person
Tipp!
Je früher ein Vertragsabschluss getätigt wird, desto günstiger ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit steigt mit zunehmendem Alter. Daher verlangen Versicherer für ältere Interessenten höhere Prämien. Im Idealfall sollten Sie daher bereits in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsvorsorge treffen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört neben der privaten Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen, weil sie ein existenzbedrohendes Risiko absichert: den Wegfall Ihres Einkommens für den Fall, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Daher empfehlen wir Ihnen, nach Möglichkeit nicht an dieser Vorsorge zu sparen.
Wenn Ihnen der monatliche Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu hoch ist, weil Sie zum Beispiel in einem stärker gefährdeten Beruf arbeiten, können Sie den Versicherungsschutz auch reduzieren, um wenigstens einen Teil des Risikos abzudecken (zum Beispiel durch die Wahl einer kürzeren Versicherungsdauer oder einer niedrigeren BU-Rente). Ein eingeschränkter Versicherungsschutz ist immer noch besser als gar kein Versicherungsschutz.
Die Leistungen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung werden mit dem sogenannten Ertragsanteil für befristete Leibrenten besteuert. Wie hoch dieser Anteil ist, richtet sich nach der Leistungsdauer, also dem Zeitraum, für den eine Berufsunfähigkeitsrente längstens gezahlt wird. Da das Ende einer Berufsunfähigkeit nicht vorhersehbar ist, zählt die noch verbleibende Laufzeit. Der Ertragsanteil ist dabei umso höher, je länger die Rente gezahlt wird. Geregelt ist dies im § 55 Abs. 2 EStDV (Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten in besonderen Fällen).
Ein Beispiel für die Versteuerung einer BU-Rente:
Ein 45-jähriger Versicherter wird heute berufsunfähig und erhält bis zum Alter 67 eine Berufsunfähigkeitsrente. Für die verbleibenden 22 Jahre muss er einen Ertragsanteil von 23 Prozent jährlich mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern – bei 1.500 Euro monatlich sind das 345 Euro.
Ob sich daraus tatsächlich eine Steuerlast ergibt, hängt von der persönlichen Situation – insbesondere von der Höhe anderer Einkünfte – ab. Solange der Ertragsanteil zusammen mit seinen sonstigen steuerpflichtigen Einnahmen unterhalb des Steuerfreibetrages (2023 = 10.908 Euro) liegt, muss der Versicherte keine Steuern bezahlen.
Die Konditionen der Berufsunfähigkeitsversicherung stehen grundsätzlich allen Mitarbeitern der Mercedes-Benz Group, der Daimler Truck AG sowie deren Familienangehörigen zur Verfügung. Als Familienangehörige gelten Ehepartner, Lebenspartner und Lebensgefährten sowie die Kinder von Arbeitnehmern, wenn sie im selben Haushalt mit dem Daimler-Mitarbeiter leben.
Die gesetzliche und private Unfallversicherung reichen nicht aus, um die eigene Arbeitskraft abzusichern. Statistisch gesehen sind nur rund 10 Prozent der Fälle der Berufsunfähigkeit auf einen Unfall zurückzuführen. Bei der Mehrheit von rund 90 Prozent führen Krankheiten zur Berufsunfähigkeit. Für diese Fälle kommt weder die gesetzliche noch die private Unfallversicherung auf.