1. Was bedeutet Altersvorsorge?
Die gesetzliche Rente ist für die meisten von uns die Basis der eigenen Altersvorsorge. Zusätzlich ist es sinnvoll, auch privat für das Alter vorzusorgen. Wer die Möglichkeit hat, sollte sich auch über den Arbeitgeber eine Altersvorsorge aufbauen: Das ist dann die betriebliche Altersversorgung. Alle drei Schichten sind wichtig, um im Alter finanziell ausreichende Mittel zu haben, um den eigenen Lebensstandard aufrecht zu erhalten.
2. Was ist betriebliche Altersversorgung?
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein Service des Arbeitgebers. Eine Möglichkeit der bAV ist die Entgeltumwandlung: Mitarbeitende haben das Recht, Teile ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Das so angesparte Geld kann später als zusätzliche Rente (Versorgung im Alter) ausgezahlt werden.
Die wichtigsten Eckdaten im Überblick.
- Mit einer betrieblichen Altersversorgung können Sie sich eine zusätzliche Rente für später aufbauen.
- Die Beiträge für eine spätere Rente können direkt vom Bruttogehalt gespart werden (Entgeltumwandlung).
- Für Beträge bis zu 302 Euro im Monat fallen keine Sozialabgaben an.
- Auf Beiträge bis zu 604 Euro zahlt man in der Regel keine Steuern.
- Die zusätzliche Rente muss erst später bei der Auszahlung versteuert werden. Als Rentner zahlt man aber in der Regel einen wesentlich geringeren Steuersatz.
Diese Angaben sind gültig für das Jahr 2024.
Gut zu wissen.
Ihr Arbeitgeber zahlt für Vollzeitbeschäftigte automatisch 26,59 Euro pro Monat an alle berechtigten Beschäftigten in die Mercedes-Benz Tarifrente ein — ab dem 7. Monat Betriebszugehörigkeit. Bei Teilzeit anteilig weniger. Die Vorteile der Entgeltumwandlung kann man aber bereits ab dem ersten Tag Betriebszugehörigkeit nutzen. Jeder sozialversicherungspflichtige Angestellte kann damit sofort anfangen – ohne Wartezeit.
3. Ich habe schon eine betriebliche Altersversorgung von meinem alten Arbeitgeber. Was nun?
Gern prüfen wir für Sie, ob eine Übertragung von Ihren alten Arbeitgeber sinnvoll ist. Dafür sind wir genau die richtigen Ansprechpartner. Am besten schreiben Sie uns eine E-Mail an versicherungen@mercedes-benz.com mit Ihrem Anliegen und Ihren Kontaktdaten. Wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen zurück.
4. Wie verhält sich die betriebliche Altersversorgung zur gesetzlichen Rente?
Unsere Rente basiert auf drei Schichten: Die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersversorgung und die private Vorsorge. Weil der Gesetzgeber will, dass möglichst viele Menschen ihre Rente zusätzlich über den Arbeitgeber absichern, hat er eine Reihe von steuerlichen Vorteilen geschaffen. Außerdem ist das Recht auf Entgeltumwandlung gesetzlich verankert.
Schon gewusst?
Viele Angestellte in Deutschland verlassen sich nach wie vor allein auf die gesetzliche Rente. Allerdings wird die gesetzliche Rente in den nächsten Jahren gemessen an den realen Lebenserhaltungskosten immer weniger. Außerdem müssen immer weniger Erwerbstätige immer mehr Rentner finanzieren. Mit Hilfe der bAV lässt sich die Lücke bei der Rente zumindest verkleinern.
5. Für wen lohnt sich die betriebliche Altersversorgung?
Bei der Altersvorsorge nicht allein auf die gesetzliche Rente zu bauen, ist grundsätzlich gut und sinnvoll. Das heißt aber nicht, dass die bAV immer und für jeden die beste Zusatzvorsorge ist. Allerdings hat der Gesetzgeber 2019 die Bedingungen nochmal verbessert. Lohnt sich das auch in Ihrem konkreten Fall? Lassen Sie sich beraten.
Unser Tipp:
Nimmt Ihr Arbeitgeber selbst Geld in die Hand für die Rente seiner Mitarbeitenden, brauchen Sie eigentlich nicht lange zu überlegen. Sie sollten das bAV-Geschenk auf jeden Fall mitnehmen. Auf die spätere Rente sind Einkommensteuer und für gesetzlich Krankenversicherte auch Abgaben an die Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Dennoch: Sie erhalten später eine Betriebsrente, ohne jemals dafür selbst eingezahlt zu haben.
6. Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?
Jährlich kann ein bestimmter Geldbetrag steuerfrei und bis zu einem gewissen Teil auch sozialversicherungsfrei vom Gehalt in eine zusätzliche Rente umgewandelt werden. Wie viel das genau ist, richtet sich nach der jährlichen „Beitragsbemessungsgrenze“. Dieses Jahr (2024) zahlen Sie auf Beiträge von bis zu 604 Euro keine Steuern. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Um sich nicht ständig selbst auf dem Laufenden halten zu müssen, können Sie eine automatische Anpassung vereinbaren.
7. Was genau passiert mit den gesparten Beiträgen?
Bei Mercedes-Benz wird die Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung mit dem MetallRente.Pensionsfonds umgesetzt. Dadurch lässt sich nicht nur die Sicherheit der Beiträge, sondern auch eine sehr gute Rendite gewährleisten. Mehr dazu lesen Sie hier.
Tipp:
Wer eine bAV hat, kann sich das angesparte Guthaben zu Rentenbeginn in manchen Fällen auch auf einmal auszahlen lassen. Ob sich das steuerlich lohnt, sollte man sich im Einzelfall ausrechnen (lassen). Beratungstermin buchen
8. Wie fange ich an mit der betrieblichen Altersversorgung?
Um die Entgeltumwandlung zu starten, können Sie entweder einen Beratungstermin buchen. Dabei haben Sie gleich die Möglichkeit, Ihre individuelle Beitragshöhe mit dem Berater zu besprechen. Oder fordern Sie direkt ein Angebot an über das Online-Formular vom MetallRente.Pensionsfonds auf unserer Website.