Endlich ist es soweit: Der Solidaritätszuschlag wird abgeschafft. Der sogenannte „Soli“ begleitet uns mittlerweile so lange, dass einige von uns vielleicht gar nicht mehr genau wissen, wo er überhaupt herkommt und wofür wir ihn zahlen. Der richtige Zeitpunkt, einmal zurückzublicken und zu klären, was der Wegfall des „Soli“ bedeutet und warum nicht alle davon profitieren.
Die gute Nachricht ist, dass eine Lehrstunde über den „Soli“ jetzt gar nicht mehr so wichtig ist, denn zum 1. Januar 2021 wird er (für fast alle) abgeschafft. Er ist viel älter geworden, als er eigentlich sollte und stammt noch aus der Regierung von Helmut Kohl.
Viel schöner ist, was wir von seiner Abschaffung haben. Fast alle, nämlich ungefähr 90% der Einkommensteuerpflichtigen, zahlen diesen Betrag ab dem nächsten Jahr nicht mehr und haben dadurch ein höheres Jahres-Nettoeinkommen. Gerne geistern hierzu 5,5 % Ersparnis durch den Raum, aber Vorsicht: Nicht vom Brutto-Gehalt. Denn der „Soli“ beträgt nur 5,5 % von der Einkommensteuer.
Trotzdem hat ein Single mit einem Jahres-Brutto von 40.000 Euro dadurch ungefähr 460 Euro mehr im Jahr. Eine Familie mit zwei Kindern und mit zwei guten Einkommen (gemeinsam ca. 120.000 Euro brutto im Jahr) hat schon fast 1.000 Euro mehr.
Der Wegfall des „Soli“ soll vor allem Geringverdiener und die Mittelschicht stärken, daher wird bis zu einem Jahreseinkommen (brutto) bis 73.000 EUR (Alleinstehende) bzw. 151.000 EUR (Verheiratete) zukünftig kein Solidaritätszuschlag mehr fällig.
In der sogenannten „Milderungszone“ für Einkünfte ab 73.001 EUR (Alleinstehende) bzw. 221.000 EUR (Verheiratete) wird der „Soli“ nicht in vollem Umfang, sondern nur teilweise abgeschafft.
Erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 109.000 EUR (Alleinstehende) bzw. 221.000 EUR (Verheiratete) wird der „Soli“ weiterhin in voller Höhe fällig.
In dieser Milderungszone bewegen sich immerhin weitere 6,5 % der Lohn- und Gehaltsempfänger im Land, so dass sich demnach fast 97% der Bundesbürger auf ein höheres Netto freuen dürfen. Nur für die Spitzenverdiener bringt die neue Regelung keine Vorteile.
Somit werden zahlreiche Kollegen steuerlich entlastet, und das darf ein Grund zur Freude sein. Wer sich damit abgefunden hat, dass er regelmäßig einen Beitrag zur Unterstützung geleistet hat und dies gerne weiterhin tun möchte, kann den freiwerdenden Betrag ab dem 01. Januar völlig selbstbestimmt einsetzen. Sei es für andere oder sich selbst. Bedarf an Hilfe gibt es ausreichend. Und vielleicht sollte auch die eigene Vorsorge bei diesen Gedanken nicht zu kurz kommen.
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