Fahrräder und E-Bikes erfreuen sich einer stetig wachsenden Beliebtheit. Besonders in Städten werden immer längere Strecken auf zwei Rädern zurückgelegt. Während E-Bikes unter Fahrrädern stark zunehmen, steigen die Preise für Zweiräder auch insgesamt an. Mit mehr Elektronik und weiteren hochwertigen Komponenten wird eine gute Absicherung deswegen immer wichtiger. Mut unserem Partner Barmenia bieten wir Ihnen und Ihrem Drahtesel umfassenden Schutz.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Neuwert-Schutz für Fahrräder und nicht zulassungspflichtige E-Bikes (Pedelecs).
- Versicherungsschutz für Diebstahl- und Kaskoschäden.
- Ein Fahrrad-Schutzbrief kann zusätzlich eingeschlossen werden.
- Vermeiden Sie eine Doppelversicherung gegen Diebstahl mit der Hausratversicherung.
Für jeden den passenden Schutz.
Die E-Bike-Versicherung empfehlen wir vor allem denjenigen, die ihr E-Bike regelmäßig und häufig nutzen, zum Beispiel für den täglichen Weg zur Arbeit. Sinnvoll ist der Schutz auch für Urlauber, die viel mit dem Rad unterwegs sind. Wählen Sie den passenden Versicherungsumfang aus den Bereichen Diebstahl, Kasko und Schutzbriefleistungen.
- Weltweiter 24-Stunden-Schutz bei Diebstahl- und Kaskoschäden
- Schutzbrief-Leistungen innerhalb der EU, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Großbritannien
Ihr Fahrrad oder E-Bike versichern Sie am besten ab Kauf. Prüfen Sie bitte, ob bereits Versicherungsschutz gegen Diebstahl über eine Hausratversicherung besteht. So können Sie unnötige Doppelversicherungen vermeiden.
Während viele Versicherer nur neue E-Bikes und Fahrräder versichern, erhalten Sie von uns auch Schutz für gebrauchte Modelle.
Gegen Diebstahl sollten Sie Ihr Fahrrad immer dann versichern, wenn Sie es häufiger unbeaufsichtigt und angeschlossen an Stellen stehen lassen, an denen es nicht besonders geschützt ist. Das gilt besonders an Bahnhöfen, in Sammelfahrradständern am Arbeitsplatz oder an anderen unübersichtlichen Plätzen.
Kasko-Schutz empfiehlt sich, wenn Sie Ihr Fahrrad häufig bzw. regelmäßig nutzen.
Sie können den Versicherungsschutz optional um Schutzbriefleistungen erweitern. Dieser bietet Hilfe, wenn Sie während der Nutzung Pannen erleiden und Unterstützung für die Weiter- oder Rückfahrt benötigen.
Die Kosten für den Austausch des Akkus infolge von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Akku in den ersten 3 Jahren seit seiner Herstellung oder in den ersten 3 Jahren seit seines Erstkaufdatums die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft 65 % unterschreitet und in den weiteren 2 Jahren (bis Erreichen vom Akkualter 5 Jahre) die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft 50 % unterschreitet.
Sie müssen das Fahrrad jeweils durch ein eigenständiges Fahrradschloss (keine Rahmenschlösser) gegen Diebstahl sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewegung einsetzen. Das gilt nicht, wenn Sie das Fahrrad in einem verschlossenen, nur Ihnen zugänglichen Raum, Kellerraum, Garage oder Schuppen abstellen und es dort entwendet wird. Gleiches gilt für die Aufbewahrung in einem verschlossenen Kfz. Fahrradanhänger müssen ebenfalls mit einem Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert sein.
Es ist nicht erforderlich, das Fahrrad an einem feststehenden Gegenstand (Fahrradständer, Laternenmast) zu sichern.
Nicht versicherbare Fahrräder und Sachen sind
- Velomobile / vollverkleidete Fahrräder;
- Elektrofahrräder, für die eine Versicherungs- oder Zulassungspflicht besteht;
- Eigenbauten;
- Dirt-Bikes;
- gewerblich im Rahmen von Kurier- und / oder Lieferdiensten (Post-, Paket-, Kurierdienste) genutzte Fahrräder oder Verleihfahrräder;
- nachträglich an das Fahrrad angebaute Musik- und Fotogeräte wie z. B. Action-Cams (dafür haben wir eine super Reisegepäckversicherung im Angebot);
- Smartphones.