Fehlt unserem Vierbeiner etwas, gehen wir mit ihm zum Tierarzt - soweit normal. Nicht normal muss es sein, die Kosten dafür selbst zu tragen. Angefangen bei der OP-Kostenversicherung bis hin zur Premium-Krankenversicherung für Hunde und Katzen entscheiden Sie selbst, wie umfangreich die Absicherung Ihres Tieres sein soll.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Versicherbar sind Hunde, Katzen und gegen OP-Kosten auch Pferde.
- Wählen Sie zwischen verschiedenen Linien den gewünschten Leistungsumfang.
- Sparen Sie Beiträge durch eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % (max. 250 EUR) oder durch jährliche Zahlweise (- 4 %).
- Den Versicherungsschutz beantragen Sie im einfachen Online-Prozess selbst.
Wählen Sie den richtigen Schutz für Ihr Tier.
Grundsätzlich entscheiden Sie als Hunde- oder Katzenhalter zuerst, ob Sie nur eine reine OP-Kosten-Absicherung wünschen oder auch darüber hinausgehenden Krankenversicherungsschutz. Pferdehalter haben die Wahl zwischen vier unterschiedlich starken Tarifen für die Pferde-OP-Versicherung.
Bei Hunden und Katzen kann zwischen vier unterschiedlich starken Krankenversicherungstarifen gewählt werden, wobei die nächsthöhere Linie immer den Schutz der vorherigen Linie aufnimmt, diesen verbessert und um weitere Leistungen ergänzt.
Highlights und Service.
Mit der Tierkrankenversicherung der Barmenia entscheiden Sie sich für einen starken Partner und komfortablen Service:
Rechnungen per App einreichen
Mit der BarmeniaApp können Sie Tierarztkosten schnell und einfach online einreichen:
- BarmeniaApp herunterladen
- App öffnen und anmelden
- Rechnung abfotografieren oder als Datei hochladen
- Losschicken
Wann wir eine Tierkrankenversicherung empfehlen.
Den Abschluss einer Tierkrankenversicherung empfehlen wir, wenn Sie sich bei einem oder mehreren der folgenden Punkte angesprochen fühlen:
- Bei meinem letzten Tier wäre das besser gewesen.
- Die Rasse meines Tieres gilt als anfälliger. (Tipp: Immer die Ausschlüsse beachten!)
- Ich habe ein sehr agiles Tier mit großem Bewegungsdrang. (Tipp: min. Tier-OP-Versicherung)
- Mein Hund stammt aus dem Tierheim / Tierschutz und ich weiß nicht, was mich erwartet.
- Es ist mein erstes Tier und ich fühle mich noch unsicher.
- Ich fühle mich besser, wenn ich für den Besuch beim Tierarzt nicht ans Ersparte gehen muss.
Sie sind sich unsicher und wünschen eine Beratung? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Experten.
Eine Tierversicherung für Katzen, Hunde und Pferde ist in jedem Fall sinnvoll, manche sogar vorgeschrieben. Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für finanzielle Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht, sondern wir übernehmen auch die Tierarztkosten. Mit einer Haustierversicherung können Sie sich um Ihr Tier kümmern, ohne sich Sorgen um die finanziellen Mittel machen zu müssen.
Anders als bei Menschen gibt es für Tiere keine gesetzliche Krankenversicherung. Doch auch sie können krank werden. Damit Ihr Haustier die beste medizinische Versorgung bekommt - unabhängig von Ihren finanziellen Möglichkeiten - empfehlen wir eine Tierkrankenversicherung. Ob Katzenkrankenversicherung, Hundekrankenversicherung oder OP Versicherung für das Pferd- wir übernehmen die Kosten für die Behandlung oder Operation beim Tierarzt Ihrer Wahl.
Mit einer Tier-OP-Versicherung bei Barmenia profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Lebenslange Versicherung, auch nach einem Versicherungsfall.
• Weltweit freie Arzt- und Klinikwahl
• Alternative Heilmethoden inklusive
• Ohne Altersbeschränkung und Altersstaffel
• Erstattung bis zum 4-fachen GOT-Satz
• und vieles mehr
Versicherungsschutz besteht für bei Versicherungsbeginn nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen.
Einmalig abgesichert, je versichertes Tier, sind:
• Operationskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Kaiserschnitt entstehen, der wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist.
• Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und Geburt.
In den Tarifvarianten Top, Premium und Premium Plus gibt es Zuschüsse für:
• Vorsorgeleistungen wie z. B. Gesundheitsprüfungen, Schutz-/Impfungen, Wurmkuren, Blutuntersuchungen, Floh- und Zeckenvorsorge, Zahnsteinentfernung und -reinigung
• anderen Zahnbehandlungen:
o Persistierende Milchcanini
o Zahnfüllungen
o Korrekturen von Zahn- und Kieferanomalien
o Zahnersatz
Nicht versicherbar ist Ihr Hund für folgende Fälle: Behandlungen wegen Krankheiten, Unfällen, angeborenen, genetisch bedingten oder erworbenen Fehlentwicklungen, die Ihnen bei Versicherungsbeginn bekannt sind.
Nicht übernommen werden Kosten für verschiedene Operationen inklusive Voruntersuchung und Nachbehandlung und sonstige veterinärärztliche Leistungen. Zum Beispiel Behandlungen und Leistungen,
• die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen.
• die auf Grund des Brachycephalen Syndroms (zuchtbedingte Verkürzung des Gesichtsschädels) notwendig sind.
• auf Grund von Schäden, die Sie bzw. ein Familienangehöriger vorsätzlich herbeigeführt haben.
• von Krankheiten oder Unfällen, die durch Naturgewalten oder infolge von Epidemien oder Pandemien entstehen.
• von Krankheiten oder Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Decken oder der Scheinträchtigkeit des versicherten Tieres stehen.
Dies gilt für alle versicherten Tarife. Besondere Ausschlüsse entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Ja, sie begrüßen sie sogar. Schließlich hat auch der Tierarzt durch Ihre Versicherung Sicherheit darüber, dass Sie für die entstehenden Kosten aufkommen. Zudem haben die Ärzte damit die Gewissheit, dass Sie sich nicht aus Geldgründen gegen eine für Ihren Hund sinnvolle Behandlung entscheiden.
Unter Zustimmung des Tierarztes oder der Tierklinik ist es außerdem möglich, dass die Kosten direkt mit der Barmenia abgerechnet werden.
Ja, Sie genießen den Versicherungsschutz auch, wenn Sie einen Tierarzt für Ihren Hund im Ausland aufsuchen müssen. Die Kosten für die Behandlung, die die Hundekrankenversicherung übernimmt, werden entsprechend der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) auf die Erstattungshöhe begrenzt, die für einen in Deutschland ansässigen Tierarzt gelten.
Damit Sie die Kosten für eine Behandlung Ihres Hundes vom Versicherer erstattet bekommen, muss aus der Tierarztrechnung Folgendes ersichtlich sein:
• eindeutige Identifikation des behandelten Tieres Name und Beschreibung (Chip/Tätowierungsnummer);
• Name des Tierhalters;
• Diagnose;
• berechnete Behandlungsleistungen gemäß der geltenden GOT;
• Datum der erbrachten Leistungen;
• ggf. Untersuchungsdokumente, sofern spezielle Untersuchungen (EKG, Röntgen, Ultraschall etc.) notwendig waren.
Bestimmte Vorerkrankungen schließen einen Versicherungsabschluss aus, wenn Ihnen diese vor Abschluss der Police bekannt sind.
So darf Ihr Tier zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht:
• chronisch krank sein. Gemeint sind hier Erkrankungen/Unfallfolgen, deren Symptome länger als 8 Wochen bestehen oder voraussichtlich bestehen werden.
• in ärztlicher Behandlung sein, auch nicht wegen Parasitenbefall sowie keine ärztliche Behandlung angeraten oder empfohlen sein.
• in den letzten 6 Monaten vor Antragstellung/Angebotserstellung operiert worden sein und zurzeit auch nicht ärztlich angeraten sein. Unfallbedinge Operationen sind hiervon ausgenommen.
Folgende Vorerkrankungen schließen darüber hinaus eine Versicherung Ihres Hundes aus:
• Epilepsie
• Diabetes
• Schilddrüsenerkrankungen
• Allergien
• Hüftgelenksdysplasie
• Ellenbogengelenksdysplasie
• Umfangsvermehrung/Tumore
• Körperliche Behinderungen/Fehlbildungen
Nicht versicherbar ist Ihr Tier außerdem, wenn mittels Blutuntersuchung Hinweise für den Kontakt mit Blutparasiten festgestellt wurden (auch, wenn sich dieser zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit klinischen Symptomen äußert). Diese vektorübertragenen Krankheiten umfassen unter anderem: Borreliose, Anaplasmose, Ehrlichiose, Babesiose, Hepatozoon, Leishmaniose sowie Mikro- und Makrofilarien.
Die Hundeversicherung für Operationen deckt die Kosten ab, die unmittelbar mit einer Operation Ihres Hundes im Zusammenhang stehen. Eine Operation ist ein veterinärmedizinisch erforderlicher, chirurgischer Eingriff unter Narkose oder lokaler Anästhesie zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes. Hierbei muss die Haut oder darunter liegendes Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden.
Eine Hundekrankenversicherung übernimmt darüber hinaus zusätzlich Kosten, die für andere Behandlungen bei Ihrem Tier, wie zum Beispiel ambulante Behandlungskosten, Physiotherapie, Vorsorgeleistungen oder auch bestimmte Zahnbehandlungen, anfallen.
Die Unfall-OP-Versicherung für Hunde deckt nur die Kosten für eine Operation ab, die aufgrund eines Unfalls notwendig geworden ist. Sprich, wenn Ihr Hund durch ein Ereignis plötzlich von außen körperlich geschädigt wird. Die Hunde-OP-Versicherung versichert zusätzlich noch OPs die aufgrund von Krankheit erforderlich sind.
Für Unfälle gibt es keine Wartezeit. Außerdem entfällt die Wartezeit, wenn vorher Schutz durch eine vergleichbare Tierversicherung bestand und es keine zeitliche Unterbrechung gab.
Abgesehen davon gibt es eine Wartezeit von 30 Tagen für Operationen aufgrund von Krankheit. Für bestimmte Arten von OPs und Leistungen gibt es im Premium-Tarif verschiedene Wartezeiten zwischen 6 und 18 Monaten, im Premium Plus-Tarif 6 Monate Wartezeit. Dazu gehören zum Beispiel:
• Kastration aufgrund eines Tumors
• Ellbogengelenksdysplasie (ED) oder Hüftgelenksdysplasie (HD)
• sowie Kostenzuschuss für Prothesen
Wichtig ist, dass die Notwendigkeit einer Operation zu Vertragsbeginn noch nicht bekannt war. Eine vollständige Listung der Wartezeiten für verschiedene Operationen entnehmen Sie bitte den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die OP-Versicherung (Premium) und OP-Versicherung (Premium Plus).
Ja, wenn es sich um eine Operation handelt, die unter den Versicherungsschutz fällt. Dann übernehmen wir alle Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Operation stehen. Dazu gehören:
• vorbereitende Untersuchungen, die zur Feststellung der Diagnose, die zu der Operation führt, erforderlich sind (z. B. Röntgen, Endoskopie, Biopsie und Laboruntersuchungen)
• Kosten für Nachbehandlungstage bis zum 30. Kalendertag (Tarif Premium) oder 120. Kalendertag (Tarif Premium Plus) nach der Operation (z. B. Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie)
• vom Tierarzt verordnete Medikamente, Verbrauchsmaterialien und Hilfsmittel. Prothesen werden bis zu einem Betrag von 500 EUR (Tarif Premium) oder unbegrenzt (Tarif Premium Plus) unterstützt (z. B. künstliche Gliedmaßen, Gelenke oder Organe/Organteile)
• ggf. Wegegeld und Reisekosten bei nachgewiesener fehlender Transportfähigkeit
Außerdem ist es möglich, die OP-Kosten direkt mit Ihrem Tierarzt oder der Tierklinik über die Barmenia abzurechnen, sofern diese damit einverstanden sind.
Ausgeschlossen sind Vorerkrankungen, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbenen Fehlentwicklungen und Anomalien, die Ihnen bei Antragstellung/bis Versicherungsbeginn bekannt sind.
Darüber hinaus sind folgende Leistungen ausgeschlossen:
• Routine- und Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer Krankheit oder einem Unfall stehen
• Diät- und Ergänzungsfuttermittel
• Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten
• Goldakupunktur, Goldimplantation, Golddrahtimplantation
Operationen, die:
• der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen
• auf Grund des Brachycephalen Syndroms (z. B. Operation eines zu langen Gaumensegels)
• auf Grund von Schäden, die Sie bzw. ein Familienangehöriger vorsätzlich verursacht haben
• durch Krankheiten oder Unfällen, z. B. in Folge von Überschwemmungen oder Epidemien/Pandemien, erforderlich werden
• durch Krankheiten oder Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Decken oder der Scheinträchtigkeit stehen, erforderlich werden
• der Kastration oder Sterilisation dienen, sofern hier kein dringender medizinischer Grund vorliegt
Im Tarif Premium Plus sind mitversichert:
• Goldakupunktur, Goldimplantation, Golddrahtimplantation (6 Monatee Wartezeit)
• 150 EUR Zuschuss für operative Kastrationen oder Sterilisationen ohne Wartezeiten
Näheres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Premium oder Premium Plus) oder melden Sie sich einfach bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ja, für die Tierärzte ist dies sogar manchmal ein Grund zur Beruhigung. Denn Ihr Versicherungsschutz bedeutet für den Tierarzt, dass Sie für die Kosten im Rahmen einer notwendigen OP aufkommen können. Zusätzlich ist damit weitestgehend ausgeschlossen, dass Geldsorgen Sie davon abhalten sich für eine, für Ihren Hund sinnvolle, Operation zu entscheiden.
Die GOT gibt einen Rahmen vor, wie viel Tierärzte für eine spezielle Behandlung und Operation in Rechnung stellen dürfen.
Die Erstattung der Barmenia für die Tierarztkosten entsprechen nach der GOT bis zur:
• 3-fachen Höhe des Gebührensatzes
• 4-fachen Höhe, wenn tierärztliche Leistungen nachweislich im Rahmen eines tierärztlichen Notfalls erbracht wurden
Versicherungstechnisch gibt es keinen Unterschied zwischen einer Katze, die sich nur in der Wohnung aufhält und einer, die im Freien auf Streifzüge geht. Freigänger sind jedoch anderen und vielleicht auch mehr Gefahren ausgesetzt als Hauskatzen. Das sollten Sie bei der Wahl der Krankenversicherung für Ihre Katze berücksichtigen.
Ein trächtiges Tier ist versicherbar, da es sich hierbei nicht um eine Krankheit handelt. Der Versicherungsschutz für Behandlungen (auch veterinärmedizinisch empfohlene Vorsorgeuntersuchungen) und/oder Operationen im Zusammenhang mit Trächtigkeit und Geburt beginnt 30 Tage nach Vertragsbeginn.
Dieser Versicherungsschutz im Zusammenhang mit einer Trächtigkeit ist für jedes versicherte Tier begrenzt auf einmal während der gesamten Vertragslaufzeit.
Eine tätowierte Registriernummer ist ausreichend. Die Chipnummer oder tätowierte Nummer können Sie uns ganz einfach hier über unser Formular übermitteln: Chipnummer mitteilen
Ist Ihr Tier im Top-, Premium- oder Premium Plus-Tarif unserer Tierkrankenversicherung versichert, übernehmen wir im Rahmen der Vorsorgeleistungen die Kosten für das Chippen. Reichen Sie uns die Rechnung und die neue Chipnummer gemeinsam ein und wir erstatten Ihnen die Kosten.
In Deutschland sind Sie als Halter oder Halterin einer Katze nicht verpflichtet, Ihr Tier zu impfen. Es ist Ihnen überlassen, ob und gegen was Sie Ihr Tier impfen. Es ist aber folgende Besonderheit zu beachten: Versicherungsschutz für Diagnose und Behandlung von
• Panleukopenie
• Katzenschnupfen
• Leukose
• Tollwut
besteht nur, sofern das Bestehen eines Impfschutzes für das versicherte Tier durch einen internationalen Impfpass nachgewiesen werden kann.
Die Leistungen unserer OP Versicherung für die Katze umfassen die Erstattung von Tierarztkosten bis zum 3-fachen GOT-Satz (ohne Jahreslimit), den sofortigen Versicherungsschutz ohne Wartezeit bei unfallbedingten Operationen sowie im Tarif Premium die Nachbehandlung bis zum 30. Tag, im Tarif Premium Plus bis zum 120. Tag nach der OP (inkl. Akupunktur und Homöopathie).
Am einfachsten und schnellsten reichen Sie Ihre Rechnungen über die BarmeniaApp ein.
Hier können Sie die App herunterladen: Zur BarmeniaApp
Alternativ können Sie uns die Rechnungen auch (eingescannt oder abfotografiert) per E-Mail senden: tierarztrechnung@barmenia.de
Direktabrechnung:
Wenn Sie wünschen, rechnen wir die von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Wir zahlen den hierfür aus diesem Vertrag erstattungsfähigen Geldbetrag unmittelbar an den Tierarzt/die Tierklinik. Bitte klären Sie dies vorab mit dem Arzt/der Tierklinik ab.
Der GOT-Satz ist der Betrag, den der Tierarzt laut Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) für eine Behandlung abrechnet. Er kann je nach Umständen bis zu 3-fach abgerechnet werden. Ausschlaggebend kann hier zum Beispiel sein, ob die Behandlung während oder außerhalb der üblichen Sprechzeiten stattfand.
Die allgemeine Wartezeit beträgt 30 Tage für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit. Bei Unfällen entfallen alle Wartezeiten.
Es gibt besondere Wartezeiten für bestimmte Operationen, diese betragen zwischen 6 und 18 Monaten (Tarif Premium), bzw. 6 Monaten (Tarif Premium Plus). Dadurch haben Sie auch eine Absicherung von Operationen wie z. B. Ellbogengelenksdysplasie (ED), Hüftgelenksdysplasie (HD), Ektropium. Die besonderen Wartezeiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Premium und Premium Plus).
Nicht übernommen werden zum Beispiel Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer Krankheit oder einem Unfall stehen. Ebenfalls ausgeschlossen von der Erstattung sind:
• vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen
• Reisekosten des behandelnden Tierarztes oder Transportkosten für das Pferd
• Diät- und Ergänzungsfuttermittel
• Behandlung von Krankheiten
• Zahnpflege
• angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen, die Ihnen bei Antragstellung bekannt waren
Weitere Punkte können Sie unseren Versicherungsbedingungen entnehmen.
Die Wartezeit beträgt 3 Monate aufgrund von Krankheit, 5 Tage für Bauchhöhlen-OPs (Kolik). Bei Unfällen oder sollte vor Ihrem Vertrag mit der Barmenia bereits ein anderer Vertrag mit vergleichbarem Schutz bestanden haben, entfällt die Wartezeit.
Liegt der Zeitpunkt klinisch relevanter Symptome von Erkrankungen oder die Diagnose vor Beginn des Versicherungsschutzes oder innerhalb der Wartezeit, so ist die jeweilige Krankheit und deren Folgen nicht mitversichert.
Versichert sind einmalig je versichertem Tier die Operationskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Kaiserschnitt entstehen, der wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist. Kosten für Operationen, Voruntersuchungen oder Nachbehandlungen von Krankheiten oder Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Decken oder der Scheinträchtigkeit stehen, werden nicht übernommen.