Im Alltag in einen Konflikt zu geraten, ist nicht ungewöhnlich. Wenn Situationen unübersichtlich werden, lassen sie sich manchmal nur noch über einen Anwalt regeln. Dabei entstehen oft hohe Kosten – insbesondere dann, wenn Sie zusätzlich die Kosten der Gegenseite tragen müssen. Unsere Rechtsschutzversicherung sichert Sie gegen diese finanziellen Schäden ab. Unsere Partner vermitteln Ihnen bei Bedarf kompetente Fachkräfte und unterstützen Sie dabei, rechtliche Auseinandersetzungen aus dem Weg zu schaffen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Rechtsschutz in allen Lebenslagen – für Singles, Paar und Familien.
- Für Senioren und Vermieter haben wir ein besonderes Angebot – bitte rufen Sie uns an.
- Übernahme von Anwalts-, Gerichts-, und Sachverständigenkosten und ggf. Kosten der Gegenseite.
- Telefonische Rechtsberatung inklusive.
Für diese Bereiche bieten wir Ihnen Rechtsschutz.
Je nach Bedarf stellen Sie Ihre persönliche Rechtsschutzversicherung aus folgenden Bausteinen zusammen:
Privat-Rechtsschutz sichert Sie zuverlässig gegen die Risiken des Alltags ab. Zum Beispiel bei vertraglichen Streitigkeiten nach dem Kauf eines Fahrzeugs oder einer Einbauküche. Selbst vermeintlich kleine Streitigkeiten können schnell Kosten verursachen, die an die Existenz gehen. So ergibt ein Streitwert von 13.000 Euro bereits Kosten von ca. 6.000 Euro, wenn sich der Streit durch zwei Instanzen zieht. Wer kann nicht ruhiger schlafen, wenn er diese Kosten abgefedert weiß?
Im Beruf läuft nicht immer alles nach Plan. Wenn man sich gegen eine ungerechtfertige Kündigung wehren möchte, seine Überstunden nicht gutgeschrieben bekommt oder der Arbeitgeber ein falsches Zeugnis ausstellt, hilft der Berufs-Rechtsschutz zuverlässig und sicher.
Tipp: Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz übrigens jede Partei ihre Kosten selbst.
Während die Kfz-Versicherung in erster Linie Ansprüche Dritter prüft und begleicht, hilft Ihnen der Verkehrs-Rechtsschutz, aktiv eigene Ansprüche durchzusetzen. Zum Beispiel, wenn die Schuldfrage an einem Verkehrsunfall nicht zweifelsfrei geklärt werden kann und Sie nicht auf Kosten sitzenbleiben möchten, für die Sie sich nicht verantwortlich fühlen.
Tipp: Mit Verkehrs-Rechtsschutz ist man auch als Fußgänger, Radfahrer oder sonstiger Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr bestehens abgesichert.
Ob als Eigentümer, Mieter oder Vermieter: Besonders in der Nachbarschaft oder in Mietverhältnissen kommt es häufig zu Auseinandersetzungen. Kleine aber lästige Auseinandersetzungen mit dem Nachbarn, ein falscher Gebührenbescheid für die Grundstücksabgaben oder der Mieter, der mit seiner Mietzahlung im Rückstand ist - der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz unterstützt Sie, Ihre berechtigten Forderungen und Ansprüche durchzusetzen.
Mit dem erweiterten Straf-Rechtsschutz (teilweise auch Spezial-Straf-Rechtsschutz genannt) erhalten Sie auch Versicherungsschutz, falls Sie sich dem Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Straftat ausgesetzt sehen, zum Beispiel einer Beleidigung.
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie im Verlauf eines anhängenden Verfahrens vom Vorsatz-Vorwurf freigesprochen werden.
Wenn Sie eine rechtliche Auseinandersetzung vermuten oder diese bereits bekannt ist, empfehlen wir Ihnen, vor dem ersten Besuch beim Anwalt den Kontakt zu Ihrem Rechtsschutzversicherer zu suchen. Dort schildern Sie Ihr Anliegen und lassen es von den Juristen der Schadenabteilung bewerten. Bei einem versicherten Rechtsschutzfall erhalten Sie eine Deckungszusage für das erste Beratungsgespräch beim Anwalt. Dort kann der Fall besprochen und weitere Maßnahmen abgestimmt werden.
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, direkt einen Anwalt aufzusuchen. Die Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer wird Ihr Anwalt gerne für Sie stellen. Beachten Sie jedoch, dass dabei immer das Risiko besteht, dass Sie Fragen zu einer möglicherweise nicht versicherten oder nicht versicherbaren Angelegenheit haben. Auf diese Weise entstehen Ihnen gegebenenfalls die Kosten für die Erstberatung. Durch eine vorgeschaltete Rücksprache mit Ihrem Versicherer vermeiden Sie eine solche Situation.
Eine Wartezeit von drei Monaten besteht in den Bereichen Arbeits- sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. In einigen Nebenbereichen gibt es ebenfalls Wartezeiten, die – abhängig vom gewählten Versicherer – unterschiedlich ausfallen können. Unsere Berater informieren Sie gerne zu den Details.
Wechseln Sie Ihren Vertrag nahtlos von einem Vorversicherer zu einem unserer Partner und waren die über uns versicherten Leistungsbereiche schon beim Vorversicherer enthalten, entstehen Ihnen keine neuen Wartezeiten* (Nachweis erforderlich).
*Für unseren Partner Itzehoer Rechtsschutz Union gilt diese Regelung nur, wenn der Vertrag nicht vom Vorversicherer gekündigt wurde.
Eine Rechtsschutzversicherung gilt in der Regel nur für zukünftige, unvermutete Verfahren beziehungsweise Streitigkeiten. Ist ein konkreter Fall bereits bekannt, kann eine eigens dafür kurzfristig abgeschlossene Rechtsschutzversicherung nicht aufkommen. Ein Beispiel: Ein Haus kann man auch nicht gegen Feuer versichern, wenn es schon brennt.
Sie können gerne den Anwalt Ihres Vertrauens zu Rate ziehen. Kennen Sie keinen Anwalt für das betroffene Rechtsgebiet oder wünschen Sie eine Anwaltsempfehlung, hilft Ihnen Ihr Rechtsschutzversicherer dabei, einen qualifizierten Rechtsanwalt in Ihrer Umgebung zu finden. Alternativ stellen wir Ihnen auf unserer Seite auch die frei zugängliche Anwaltssuche des Deutschen Anwaltvereins zur Verfügung.
Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer der Beitrag. Wenn Sie im Streitfall bereit sind, einen gewissen Betrag selbst zu tragen, können Sie Ihre Selbstbeteiligung höher ansetzen. Unsere Empfehlung: Wählen Sie eine Selbstbeteiligung zwischen 200 Euro und 300 Euro je Schadenfall.
Teilweise können wir Ihnen Rechtsschutz mit einer Selbstbeteiligung anbieten, die sich durch schadenfreie Jahre bis auf null Euro abbaut.
Straftaten, die nur vorsätzlich begangen werden können (zum Beispiel Mord oder Totschlag), sind prinzipiell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Unsere Partner bieten Ihnen jedoch beim Vorsatz-Vorwurf einer Straftat, die auch nicht vorsätzlich begangen werden kann (darunter Vorwurf von Betrug oder Steuerhinterziehung), gegen einen Zusatzbeitrag einen erweiterten Straf-Rechtsschutz an. In diesen Fällen übernimmt der Versicherer die entstandenen Kosten, fordert diese aber von Ihnen zurück, wenn Sie im Laufe des Verfahrens nicht vom Vorsatz-Vorwurf freigesprochen werden.
Sie haben nicht die passende Antwort auf Ihre Frage gefunden? Unsere Berater stehen Ihnen gerne Rede und Antwort:
Sie erreichen uns Mo bis Fr zwischen 9 und 15 Uhr unter 0711 17 44808.