Schäden durch beispielsweise Feuer oder Rohrbruch können Ihr Wohngebäude in hohem Maße schädigen und unbewohnbar machen. Wird das Haus auch noch vermietet, entfällt zusätzlich eine wichtige Einnahmequelle. Die finanziellen Folgen belaufen sich oft auf stattliche Reparatur- und Mietausfallkosten. Schützen Sie Ihre Immobilie mit Hilfe unserer Gebäudeversicherung.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die Gebäudeversicherung schützt vor den finanziellen Folgen aus Leitungswasser-, Feuer-, Sturm- und Hagelschäden.
- Wir empfehlen, den Versicherungsschutz um Elementarschäden zu erweitern.
- Geben Sie bei der Angebotsberechnung eventuell vorhandene Vorschäden an, auch beim Kauf eines Bestandsgebäudes.
- Droht nach einem Schaden der Ausfall von Mieteinnahmen, leistet die Gebäudeversicherung hierfür Ersatz.
- Wählen Sie für den einfachen Onlineabschluss zwischen der Komfort- und Premiumdeckung.
Das leistet die Gebäudeversicherung.
Die Gebäudeversicherung schützt Ihr Vermögen, wenn Ihre Immobilie durch ein versichertes Ereignis in Teilen beschädigt oder komplett vernichtet wird. Die Versicherung zum sogenannten „Gleitenden Neuwert mit Unterversicherungsverzicht“ versichert Ihr Haus zum Wiederaufbauwert. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihnen nach einem Schaden die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, die Sie für die gleichartige Wiederherstellung Ihres Gebäudes benötigen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die versicherten und versicherbaren Gefahren:
- Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden
- Optional versicherbar: Elementarschäden, Glasbruch am Gebäude
- Kostenlose Feuerrohbauversicherung für im Bau befindliche Gebäude, wenn mit Baubeginn bereits die Gebäudeversicherung abgeschlossen wurde
- Durch verschiedene Produktausprägungen lässt sich der Versicherungsschutz gut an individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Faire und vertrauensvolle Beratung aus dem Mercedes-Benz Konzern.
- Wir bieten Ihnen leistungsstarken Versicherungsschutz von sorgfältig ausgewählten Versicherern an.
- Sie erhalten Schutz zu besonders günstigen Beiträgen, die wir für Sie mit den einzelnen Versicherern vereinbart haben.
- In den meisten Versicherungssparten erhalten Sie ein umfangreicheres Leistungspaket als bei einem Direktabschluss über den Versicherer.
Wenn's brennt: Feuer
Feuer ist ein Sammelbegriff für Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Luftfahrzeugen beziehungsweise deren Teilen oder Ladung. Weiterhin gehören auch Schäden durch Rauch und Ruß in die Kategorie Feuer.
Bei nassen Füßen: Leitungswasser
Von einem Leitungswasserschaden spricht man, wenn Wasser bestimmungswidrig aus Zu- und Abwasserleitungen, daran angeschlossenen Schläuchen und den damit verbundenen Einrichtungen austritt. Ursache kann ein frostbedingter oder sonstiger Bruchschaden sein, zum Beispiel wenn Sie versehentlich eine Wasserleitung anbohren. Der Begriff Leitungswasser wird von den Versicherern umfangreich erweitert. So zählt unter anderem auch Wasser aus Aquarien und Wasserbetten zu Leitungswasser. Schäden durch angestiegenes Grundwasser oder durch einen umgekippten Eimer mit Reinigungswasser zählen jedoch nicht dazu.
Beim Dachschaden: Sturm und Hagel
Ab Windstärke 8 spricht man von Sturm. Ein Sturmschaden ist eingetreten, wenn Ihr Dach ganz oder teilweise abgedeckt wurde oder herumfliegende Gegenstände Ihr Gebäude oder sonstige versicherte Einrichtungen auf dem Versicherungsgrundstück beschädigt haben. Beschädigt Hagel das Gebäude, fest damit verbundene Teile (zum Beispiel Markisen) oder sonstige versicherte Grundstücksbestandteile (zum Beispiel Sichtschutzwände), übernimmt der Versicherer die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Sachen.
Wenn die Hütte wackelt: Elementarschäden
Viele Hausbesitzer unterschätzen die Gefahr, dass das eigene Haus durch Naturereignisse beschädigt wird. Doch die zunehmende Veränderung der Umweltverhältnisse lässt immer mehr Hausbesitzer die Kraft der Natur spüren. Unter dem Begriff Elementargefahren sammeln sich diverse Einzelrisiken, die sich über den Paketeinschluss insgesamt versichern lassen:
Versicherungsschutz zum gleitenden Neuwert.
Sie versichern Ihr Gebäude zum sogenannten Gleitenden Neuwert. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihnen im Schadenfall die tatsächlichen Wiederherstellungskosten vom Versicherer zur Verfügung gestellt werden.
Bei dieser Methode wird der Neubauwert Ihres Hauses im Jahr der Errichtung auf einen Einheitswert umgerechnet. Dieser Einheitswert wird für alle Folgejahre mit einem Faktor angepasst, der die Preisänderungen für Baukosten und Tariflöhne berücksichtigt. Die jährliche Veränderung dieses Anpassungsfaktors wird im gleichen Verhältnis auf Ihren Jahresbeitrag zur Gebäudeversicherung übertragen.
Beitragsanpassungsklausel.
Ein weiterer Faktor für Beitragsänderungen ist die Möglichkeit des Versicherers, den Beitrag gemäß der sogenannten Beitragsanpassungsklausel zu verändern. Dies kann beispielsweise passieren, wenn der Gebäudeversicherer mit deutlich höheren Schadenzahlungen konfrontiert wird, als erwartet wurde.
Erhöht der Versicherer den Beitrag gemäß der Beitragsanpassungsklausel, werden Sie spätestens einen Monat vor der nächsten Fälligkeit darüber informiert. Von Ihrem daraus entstandenen Sonderkündigungsrecht können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung Gebrauch machen.
Achten Sie auf besondere Gefahren in der Umgebung.
Nicht nur Ihr Haus ist Gefahren ausgesetzt, sondern auch Ihr Grundstück. Stehen beispielsweise viele Bäume auf dem Grundstück oder in der näheren Umgebung, sollten Sie einen besonderen Blick auf den Versicherungsschutz für durch Sturm umgestürzte Bäume auf Ihrem Versicherungsgrundstück werfen.
Verlaufen auf oder vor Ihrem Grundstück unterirdische Ableitungsrohre? Auch für Schäden an diesen Leitungen kann besonderer Versicherungsschutz empfehlenswert sein.
Schildern Sie uns Ihre Risikosituation und fragen Sie nach den Details.
Wir empfehlen, für Gebäude mit besonders teuren Verglasungen (zum Beispiel Wintergärten, große Glasfronten oder Sonderanfertigungen) eine separate Glasversicherung abzuschließen.
Besitzer von Mehrfamilienhäusern haben die Möglichkeit, ausschließlich Glasflächen von Gemeinschaftseigentum über eine Gebäudeglasversicherung zu versichern.
Im Schadensfall gibt es zwei wichtige Pflichten für Sie:
Die Schadenminderungspflicht: Ergreifen Sie geeignete Maßnahmen, um den Schaden abzuwenden und gering zu halten, ohne dass Sie sich dabei einer Gefahr für Ihre Gesundheit aussetzen. Bei einem Brand ist das zum Beispiel der sofortige Ruf der Feuerwehr, bei einem Rohrbruch der Wasserzufuhr das Absperren des Haupthahns und gegebenenfalls weitere Eindämmung des Schadens durch Aufwischen etc.
Die Anzeigepflicht: Sie müssen einen Schaden unverzüglich bei der Versicherung melden.
Unser Versicherungspartner HDI schließt Nebengebäude auf dem versicherten Grundstück pauschal mit ein.In der Komfort-Deckung sind Nebengebäude bis zu einer jeweiligen Gesamtnutzfläche von 100 m² versichert, in der Premium-Deckung sogar bis 300 m².
Sollten Sie ein anderes Nebengebäude versichern wollen oder Fragen dazu haben, rufen Sie uns bitte an.
Ein bewohntes intaktes Gebäude sollte zum sogenannten Gleitenden Neuwert inklusive Unterversicherungsverzicht versichert sein. Kommt es zum Schaden, wird dieser im Rahmen der Versicherungsbedingungen und möglichen Summengrenzen ersetzt, ohne einen Abzug wegen einer möglichen Unterversicherung angerechnet zu bekommen. Bei einem Totalschaden ist der komplette Wiederaufbau zu den ortsüblichen Neubaukosten versichert.
Schäden durch Vandalismus, die im Zusammenhang mit einem Einbruch oder Einbruchsversuch entstanden sind, sind über die Hausratversicherung abgedeckt. Jedoch bieten einige Versicherer für bestimmte Schäden (beispielsweise an Eingangstüren oder Gemeinschaftseigentum) auch nachgelagert Versicherungsschutz, wenn zum Schadenzeitpunkt keine Hausratversicherung bestand.
Schäden durch Vandalismus, die nicht in Verbindung mit einem Einbruch stehen (zum Beispiel Schäden durch Graffiti auf dem Versicherungsgrundstück) sind in der Gebäudeversicherung in unserer Komfort-Linie bis 3.000 EUR, in unserer Premium-Linie bis 10.000 EUR versichert.
Unterversicherung bedeutet, dass der im Versicherungsschein benannte Neuwert geringer ist, als der tatsächliche. In solch einem Fall wird der Versicherer die Entschädigung in dem Verhältnis kürzen, wie sich der versicherte Wert zum tatsächlichen Wert verhält.
Ein besonderes Risiko für eine Unterversicherung besteht, wenn im Laufe der Zeit bauliche Veränderungen vorgenommen werden, die nicht dem Versicherer angezeigt werden (zum Beispiel Anbau eines Wintergartens, Ausbau von Dachgeschoss- oder Kellerräumen für Wohnzwecke). Für bestimmte Zeiträume bieten die Versicherungen eine Vorsorgeregelung an, welche jedoch häufig mit der nächsten Hauptfälligkeit Ihres Vertrags endet. Denken Sie also bitte daran, bauliche Veränderungen zu melden.
Die Versicherer bieten Ihnen in der Regel mehrere Methoden zur Ermittlung der Versicherungssumme an. Außerdem muss der ermittelte Wert nicht dem tatsächlichen Neuwert Ihres Hauses entsprechen.
Wichtig für Sie ist, dass der Versicherer bei der Wahl zur Ermittlungsmethode der Versicherungssumme auf die Anrechnung einer Unterversicherung verzichtet, Ihnen also den entstandenen Schaden vollständig ersetzt.
Diese sogenannten Gefahrerhöhungen müssen Sie der Versicherung anzeigen. Das sind alle Umstände, die das Risiko oder den Umfang eines versicherten Schadens erhöhen und dem Versicherer noch nicht bekannt sind. Typische Gefahrerhöhungen sind zum Beispiel längere unbewohnte Perioden, An-, Um- und Ausbauten mit Auswirkungen auf die Wohnfläche, Eröffnung eines Gewerbebetriebs im Haus oder der Einbau hochwertiger Materialien wie Natursteinböden oder Edelholzverkleidungen.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie unsicher sind, ob eine Gefahrerhöhung vorliegt, zeigen Sie diese vorsorglich Ihrem Versicherer an.
Messen Sie die Grundfläche aller Räume Ihres Gebäudes, die Sie zu Wohn- oder Hobbyzwecken nutzen. Berücksichtigen Sie auch zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebaute Speicherräume. Bei Wohn- und Geschäftshäusern zählen Sie bitte auch die gewerbliche Nutzfläche zur Wohnfläche. Als gewerbliche Nutzfläche gilt die Grundfläche aller Räume der Gewerbeeinheiten einschließlich der Lagerräume. Kellerräume, Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen und sonstige Speicherräume brauchen Sie nicht zu berücksichtigen.
Bei der Ermittlung der Wohnfläche sind die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern voll anzurechnen. Die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern und von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen rechnen Sie zur Hälfte an. Die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von weniger als einem Meter brauchen Sie nicht berücksichtigen.
Von Überspannungsschäden durch Blitz innerhalb der Feuerversicherung spricht man, wenn der Blitz außerhalb Ihres Gebäudes in das Stromnetz fährt, durch die Versorgungsleitung den Weg in Ihr Gebäude findet und Schäden am Gebäude verursacht, indem beispielsweise die Heizungssteuerung beschädigt wird. Dieses Risiko ist je nach gewähltem Tarif bis mindestens 5.000 Euro versichert.
Diese sogenannten Gefahrerhöhungen müssen Sie der Versicherung anzeigen. Das sind alle Umstände, die das Risiko oder den Umfang eines versicherten Schadens erhöhen und dem Versicherer noch nicht bekannt sind. Typische Gefahrerhöhungen sind zum Beispiel längere unbewohnte Perioden, An-, Um- und Ausbauten mit Auswirkungen auf die Wohnfläche, Eröffnung eines Gewerbebetriebs im Haus oder der Einbau hochwertiger Materialien wie Natursteinböden oder Edelholzverkleidungen.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie unsicher sind, ob eine Gefahrerhöhung vorliegt, zeigen Sie diese vorsorglich Ihrem Versicherer an.
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