Wer überwiegend körperlich tätig ist, benötigt eine leistungsstarke Absicherung seiner Arbeitskraft. Die KörperSchutzPolice bietet gerade Personen mit einer gewerblichen Tätigkeit eine preisgünstige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Versichert werden wichtige körperliche und geistige Fähigkeiten wie z. B. Gehen, Heben und Tragen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Mehr als 170.000 Arbeitnehmer müssen jedes Jahr ihren Job aus gesundheitlichen Gründen aufgeben.
- Gerade körperlich tätige Menschen benötigen einen verlässlichen und bezahlbaren Schutz um Einkommensverluste abzusichern.
- Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus, um Ihren jetzigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten.
- Je früher Sie vorsorgen, desto günstiger sind die Beiträge.
Das leistet die KörperSchutzPolice.
- Monatliche Rente und Beitragsbefreiung: Wenn eine der versicherten Fähigkeiten voraussichtlich für mindestens 12 Monate ununterbrochen beeinträchtigt ist, erhalten Sie eine Rente und müssen in dieser Zeit keine weiteren Beiträge zahlen. Versichert sind etwa das Gehen, Knien und Bücken, Heben und Tragen oder die gesundheitliche Eignung zum Autofahren.
- Optionale Kapitalleistung: Bei Eintritt einer schweren Krankheit, wie zum Beispiel einem Herzinfarkt oder Schlaganfall, erhalten Sie eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe einer oder zwei Jahresrenten.
- Beide Leistungen zugleich: Liegen die Voraussetzungen sowohl für die Zahlung der monatlichen Rente als auch für die Zahlung der Einmalzahlung vor, erhalten Sie beide Leistungen aus der Versicherung.
- Sie überwiegend körperlich tätig sind,
- Sie einen leistungsstarken Schutz zu bezahlbaren Beiträgen suchen.
- Sie sich finanziell absichern wollen gegen die Beeinträchtigung wichtiger körperlicher und geistiger Fähigkeiten, aber eine Berufsunfähigkeitsvorsorge nicht abschließen können oder wollen. Das kann zum Beispiel bei Sportlern der Fall sein und bei Kollegen in gewerblichen Berufen.
KörperSchutzPolice:
Die KörperSchutzPolice sichert Ihre wichtigsten körperlichen und geistigen Fähigkeiten ab. Im Leistungsfall erhalten Sie eine monatliche Rente.
Schwere-Krankheiten-Absicherung (optional):
Wer noch mehr vorsorgen möchte, kann sich zusätzlich gegen die finanziellen Folgen von schweren Erkrankungen absichern. Im Leistungsfall erhalten Sie eine einmalige Kapitalzahlung – je nach Wahl in Höhe von einer versicherten Jahresrente (12 Monatsrenten) oder zweier Jahresrenten (24 Monatsrenten).
Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital. Mit Ihrem monatlichen Einkommen finanzieren Sie Ihren gesamten Alltag: Sie zahlen für Essen, Wohnung, Auto und Versicherungen. Fällt das Einkommen zeitweise oder sogar für immer weg, weil der Körper nicht mehr mitspielt, kann eine gravierende Versorgungslücke für die gesamte Familie entstehen – denn Rechnungen müssen weiterhin bezahlt werden. Damit ist der Verlust der Arbeitskraft eine der größten Lebensrisiken. Leider werden die finanziellen Gefahren, z. B. durch Krankheit oder Unfall, von vielen unterschätzt. Körperlich arbeitende Personen stehen zudem oft vor der Herausforderung einen bezahlbaren Schutz zu finden.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Der Auslöser für die Berufsunfähigkeit ist dabei unerheblich, solange die Folge, die Berufsunfähigkeit, erreicht ist. Wird man wieder gesund und der Beruf kann wieder ausgeübt werden, wird die Zahlung durch den Versicherer eingestellt.
Die KörperSchutzPolice hingegen versichert wichtige körperliche und geistige Grundfähigkeiten. Diese werden in den allermeisten Fällen auch benötigt, um einen Beruf auszuüben. Die versicherten Fähigkeiten wie z. B. Laufen, Heben oder Tragen stehen also im Fokus und nicht der zuletzt ausgeübte Beruf. Das kann zur Folge haben, dass man eine Leistung aus der KörperSchutzPolice erhält und dennoch weiter einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, welche man gesundheitlich weiterhin bewältigen kann. Die versicherten Grundfähigkeiten sind dabei klar in den Versicherungsbedingungen definiert. Es muss mindestens eine dieser Fähigkeiten verloren gegangen sein, um die Leistung zu erhalten.
Die betriebliche Altersversorgung Ihres Arbeitgebers bietet Ihnen unter Umständen bereits eine Arbeitskraftabsicherung. Ob Ihr Arbeitgeber bereits eine Versorgung für den Fall der Berufsunfähigkeit anbietet und wie hoch diese Versorgung ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Weitere Informationen finden Sie im Mercedes-Benz Social Intranet unter:
Mercedes-Benz & Ich > Zeit & Geld > Rund um die Altersversorgung
Im Idealfall sind Sie abgesichert bis zu dem Tag, an dem Sie in den Ruhestand gehen. Für die meisten Arbeitnehmer ist das der Beginn der Regelaltersgrenze – im Alter von 67 Jahren. Eine kürzere Laufzeit, zum Beispiel bis zum 62. Lebensjahr, kann wirtschaftlich sinnvoll sein, um den Beitrag für die KörperSchutzPolice zu senken.
Der Beitrag für die KörperSchutzPolice hängt von einer Reihe persönlicher Faktoren sowie von den versicherten Leistungen ab. Dazu zählen:
- Die Höhe der versicherten Rente
- Die Höhe der ggf. eingeschlossenen Absicherung bei schweren Krankheiten
- Die Versicherungs- und Leistungsdauer der Rente
- Das Eintrittsalter der versicherten Person
- Der Beruf der versicherten Person
Tipp!
Je früher ein Vertrag abgeschlossen wird, desto günstiger ist die KörperSchutzPolice. Das Risiko eine Leistung in Anspruch nehmen zu müssen, steigt mit zunehmendem Alter. Daher verlangen Versicherer für ältere Interessenten höhere Beiträge. Im Idealfall sollten Sie daher bereits in jungen Jahren eine Absicherung Ihrer Arbeitskraft abschließen.