Greifen, heben, tragen, bücken, gehen oder sehen: Viele körperliche und geistige Fähigkeiten benötigen wir täglich – im Beruf ebenso wie im Alltag. Ist eine versicherte Fähigkeit durch Krankheit oder Unfall längerfristig beeinträchtigt, kann die KörperSchutzPolice eine monatliche Rente zahlen und Sie von den weiteren Beiträgen befreien. Besonders passend für Mitarbeitende, die überwiegend körperlich oder handwerklich arbeiten.
Die KörperSchutzPolice sichert wichtige körperliche und geistige Fähigkeiten ab. Ist mindestens eine versicherte Fähigkeit voraussichtlich für mindestens sechs Monate beeinträchtigt, kann die vereinbarte monatliche Rente gezahlt werden. Auf Wunsch lässt sich dieser Grundschutz um zusätzliche Leistungsauslöser erweitern.
Auch psychische Erkrankungen können zusätzlich abgesichert werden. Eine Leistung kann beispielsweise bei einer schweren Depression oder bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung von mindestens zwölf Monaten erfolgen. Dann erhalten Sie die vereinbarte monatliche Rente und zahlen keine weiteren Beiträge.
Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital. Mit Ihrem monatlichen Einkommen finanzieren Sie Ihren gesamten Alltag: Sie zahlen für Essen, Wohnung, Auto und Versicherungen. Fällt das Einkommen zeitweise oder sogar für immer weg, weil der Körper nicht mehr mitspielt, kann eine gravierende Versorgungslücke für die gesamte Familie entstehen – denn Rechnungen müssen weiterhin bezahlt werden. Damit ist der Verlust der Arbeitskraft eine der größten Lebensrisiken. Leider werden die finanziellen Gefahren, z. B. durch Krankheit oder Unfall, von vielen unterschätzt. Körperlich arbeitende Personen stehen zudem oft vor der Herausforderung einen bezahlbaren Schutz zu finden.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Der Auslöser für die Berufsunfähigkeit ist dabei unerheblich, solange die Folge, die Berufsunfähigkeit, erreicht ist. Wird man wieder gesund und der Beruf kann wieder ausgeübt werden, wird die Zahlung durch den Versicherer eingestellt.
Die KörperSchutzPolice hingegen versichert wichtige körperliche und geistige Grundfähigkeiten. Diese werden in den allermeisten Fällen auch benötigt, um einen Beruf auszuüben. Die versicherten Fähigkeiten wie z. B. Laufen, Heben oder Tragen stehen also im Fokus und nicht der zuletzt ausgeübte Beruf. Das kann zur Folge haben, dass man eine Leistung aus der KörperSchutzPolice erhält und dennoch weiter einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, welche man gesundheitlich weiterhin bewältigen kann. Die versicherten Grundfähigkeiten sind dabei klar in den Versicherungsbedingungen definiert. Es muss mindestens eine dieser Fähigkeiten verloren gegangen sein, um die Leistung zu erhalten.
Die betriebliche Altersversorgung Ihres Arbeitgebers bietet Ihnen unter Umständen bereits eine Arbeitskraftabsicherung. Ob Ihr Arbeitgeber bereits eine Versorgung für den Fall der Berufsunfähigkeit anbietet und wie hoch diese Versorgung ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Weitere Informationen finden Sie im Mercedes-Benz Social Intranet unter:
Mercedes-Benz & Ich > Zeit & Geld > Rund um die Altersversorgung
Im Idealfall sind Sie abgesichert bis zu dem Tag, an dem Sie in den Ruhestand gehen. Für die meisten Arbeitnehmer ist das der Beginn der Regelaltersgrenze – im Alter von 67 Jahren. Eine kürzere Laufzeit, zum Beispiel bis zum 62. Lebensjahr, kann wirtschaftlich sinnvoll sein, um den Beitrag für die KörperSchutzPolice zu senken.
Der Beitrag für die KörperSchutzPolice hängt von einer Reihe persönlicher Faktoren sowie von den versicherten Leistungen ab. Dazu zählen:
- Die Höhe der versicherten Rente
- Die Höhe der ggf. eingeschlossenen Absicherung bei schweren Krankheiten
- Die Versicherungs- und Leistungsdauer der Rente
- Das Eintrittsalter der versicherten Person
- Der Beruf der versicherten Person
Tipp!
Je früher ein Vertrag abgeschlossen wird, desto günstiger ist die KörperSchutzPolice. Das Risiko eine Leistung in Anspruch nehmen zu müssen, steigt mit zunehmendem Alter. Daher verlangen Versicherer für ältere Interessenten höhere Beiträge. Im Idealfall sollten Sie daher bereits in jungen Jahren eine Absicherung Ihrer Arbeitskraft abschließen.