Nach fast zwölf Stunden Verhandlungen gelang in der Nacht zum Freitag der Tarifabschluss. Arbeitgeber und Gewerkschaft haben sich im Pilotbezirk Baden-Württemberg auf eine Erhöhung der Tarifgehälter geeinigt. In der Metall- und Elektroindustrie steigen ab Juni 2023 die Löhne um 5,2 Prozent und ab Mai 2024 noch einmal um 3,3 Prozent. Hinzu kommt eine Pauschale von 3.000 Euro, gestückelt ausgezahlt zum März 2023 und 2024. Hintergrund der Gewerkschaftsforderung war der Kaufkraftverlust durch die mittlerweile bei 10 Prozent liegende Inflation. Wir verraten Ihnen, was Sie bei der kommenden Gehaltsanpassung für Ihre Versicherungen beachten müssen.
Welche Versicherung sollte ich jetzt überprüfen?
Vor allem sollten Sie jetzt die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) überprüfen. Als Faustregel für die Absicherungshöhe der Berufsunfähigkeitsversicherung gelten 80 % vom Nettoeinkommen. Steigt das Nettoeinkommen, sollte man nicht versäumen, auch die Höhe der Absicherung anzupassen. Sonst wird die Lücke im Falle einer tatsächlichen Berufsunfähigkeit sehr groß. Bei allen Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung berät Fachexperte Norbert Fellermann.
Was ändert sich bei der betrieblichen Altersversorgung, wenn ich jetzt mehr verdiene?
Es ist sinnvoll, bei einem höheren Gehalt auch die betriebliche Altersvorsorge anzupassen. Schließlich soll diese Ihre Lücke zwischen der gesetzlichen Rente und ihrem tatsächlichen Bedarf im Ruhestand schließen. Beachten Sie dabei, dass nur bis zu einer gewissen Grenze Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden: Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer von seinem Bruttogehalt Beiträge zur Sozialversicherung zahlen.
Dazu gehören neben der Krankenversicherung auch die Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie die Rentenversicherung. Je mehr Sie verdienen, desto höher ist Ihr Beitrag. Aber nur bis zu einem bestimmten Punkt, denn die Beiträge erhöhen sich nur bis zu einer festgelegten Einkommensgrenze – der Beitragsbemessungsgrenze. Überschreitet das Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze, steigen die Beiträge nicht weiter an, sondern bleiben konstant. Das heißt: Auch wenn Sie mehr verdienen zahlen Sie nur einen Höchstbetrag. 2022 liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung im Westen bei 84.600 Euro (2023: 87.600 Euro) im Jahr. Wer darüber verdient, bekommt trotzdem später nicht entsprechend mehr Rente. Diese Lücke muss zusätzlich abgesichert werden, zum Beispiel durch eine betriebliche Altersvorsorge. Dazu berät Sie Fachexperte Francois Tkocz.