Der veränderte Alltag seit Beginn der Corona-Zeit schafft viele Unsicherheiten – auch rechtliche. Nicht wenigen fehlt Klarheit: Welche Ansprüche habe ich für entstandene Einbußen? Wer ist für Folgekosten verantwortlich? Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass sich derzeit besonders viele Menschen für eine Rechtsschutzversicherung interessieren. Ein solcher Schutz kann nicht nur im Falle eines Rechtsstreits für finanzielle Sicherheit sorgen, sondern bereits im Vorfeld helfen: Durch eine schnelle und kostenfreie Rechtsberatung.
Bekomme ich das Geld für meine verlorene Reise zurück?
Corona-Frust nennen es einige. Andere sprechen sogar schon von Corona-Depressionen. Für viele sind die Einschränkungen während der Pandemie kräftezehrend und das ständige Zuhausebleiben drückt auf die Stimmung. Wenn dann der langersehnte Erholungsurlaub ausfällt, fragen sich einige: Muss ich nun auch noch auf den Kosten sitzen bleiben? Welche Rechte habe ich in solchen Zeiten? Eine schnelle und unkomplizierte Rechtsberatung einer Rechtsschutzversicherung am Telefon schafft Klarheit bei diesen und ähnlichen Fragestellungen. Damit haben Sie die Möglichkeit, an 7 Tagen der Woche zu jeder Uhrzeit eine erste juristische Einschätzung zu erhalten.
Hochzeit abgesagt. Wer muss für die Stornierungskosten aufkommen?
2020 war kein gutes Jahr zum Feiern. Wer beispielsweise als Paar schon lange im Vorfeld eine Hochzeit im Corona-Sommer geplant hatte, sah sich gezwungen, einige Einschränkungen in Kauf zu nehmen oder komplett umzudisponieren. Ähnlich sah es bei anderen großen (Familien-) Feiern aus. Mussten Sie Ihr Fest wegen der behördlichen Anordnungen absagen, wurden Sie womöglich vom Veranstalter mit hohen Stornierungskosten konfrontiert. Resultiert hieraus ein Rechtsstreit, können die Kosten dafür gegebenenfalls von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Was Sie dafür beim Thema Wartezeiten beachten müssen, erklären Ihre Kollegen Ihnen gern in einer Online-Beratung.
Kann mir das Pflegeheim den Besuch meines Angehörigen verweigern?
Lange gab es in Deutschland keine einheitlichen Regelungen, wie während Corona mit Besuchen in den Pflegeheimen umzugehen ist. Die Bewohner dort gelten als Hochrisiko-Gruppe und sollten, wo immer es geht, geschützt werden: teilweise sogar mit Besuchsverboten. Kein oder kaum Kontakt zur Außenwelt - eine besonders schwere Situation zum Beispiel für Menschen mit Demenz. Es ist daher nicht verwunderlich, dass einige Angehörige die Besuchsverbote kritisch sahen und die Rechtslage als undurchsichtig und willkürlich erlebten: Einige Einrichtungen erlaubten – mit Auflagen –, weiterhin die Familienangehörigen zu sehen, andere nicht. Wer in einer solchen Situation Klarheit über seine Rechte haben möchte, kann im Rahmen seiner Rechtsschutzversicherung eine kostenlose juristische Beratung am Telefon in Anspruch nehmen.
Muss mich mein Arbeitgeber für die Kinderbetreuung freistellen?
Das Thema Kinderbetreuung ist derzeit wieder brandaktuell: Der zweite Lockdown wurde verlängert und überlässt nicht wenige Eltern der Verzweiflung. Kitas und Schulen sollen mindestens bis Ende Januar geschlossen bleiben. Diesmal herrscht allerdings etwas mehr Klarheit als beim ersten Mal. Von einem Sonderurlaub ist die Rede und von Ausgleichszahlungen. Und wann darf (oder muss) man den Sonderurlaub nehmen? Welche Rechte haben Sie als Arbeitnehmer und wer kommt für einen möglichen Verdienstausfall auf? Fragen Sie nach dem JurWay-Paket der Roland Rechtsschutzversicherung. Damit haben Sie Zugang zur Online-Beratung der JurWay und können sich Gewissheit über Ihre Rechte verschaffen.
Darf mich mein Arbeitgeber einfach in Kurzarbeit schicken?
Waren Sie im Frühjahr 2020 auch von Kurzarbeit betroffen? Gehaltskürzungen und Freistellungen sind für viele in Deutschland seit Beginn der Corona-Krise zur Realität geworden. Auch heute sind immer noch Menschen in ganz Deutschland in Kurzarbeit oder fragen sich, wie sicher ihre Arbeitsplätze sind und ob die Maßnahmen auch zum Verlust von Arbeitsplätzen führen. Sicher ist: Niemand kann in die Zukunft sehen. Gegen eine ungerechtfertigte oder Ihrer Meinung nach unzulässige Kündigung sind Sie allerdings nicht machtlos. Dafür gibt es den Arbeits-Rechtsschutz. Er kann ein Baustein Ihrer persönlichen Rechtsschutzversicherung sein. Sie möchten wissen, was Sie das kostet? Lassen Sie sich hier Ihren Beitrag berechnen.