Nach E-Bikes können nun auch sogenannte E-Scooter auf deutschen Straßen fahren. Wie die elektrischen Fahrräder ermöglichen auch die motorbetriebenen Roller eine neue Form der Fortbewegung – sie bringen damit aber auch neue Gefahren in den Straßenverkehr. Welcher Versicherungsschutz jetzt notwendig wird, erklären wir hier.
In anderen Ländern gibt es sie schon länger: Elektro-Roller (E-Scooter). Vor allem in Städten werden sie als umweltfreundliche Alternative zum Auto und öffentlichen Nahverkehr immer beliebter. Seit dem 15.06.2019 sind sie nun auch für deutsche Straßen zugelassen.
Neue Risiken.
Bis zuletzt hatten die Länder darüber diskutiert, ob die neuen Elektrokleinstfahrzeuge auch auf Gehwegen unterwegs sein dürfen oder ausschließlich auf den Radweg gehören. Nun steht fest: E-Scooter müssen auf dem Radweg oder der Straße fahren – egal, wie schnell sie fahren können.
Doch unabhängig davon, wo sie unterwegs sind: sie bringen neue Gefahren mit sich – für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Wer auf den motorisierten Roller umsteigt, sollte daher zunächst darauf achten, gut abgesichert zu sein.
1. Altersgrenze beachten
Um zu verdeutlichen, dass E-Scooter und Co. kein Kinderspielzeug sind, hat der Gesetzgeber eine Altersbeschränkung eingeführt. Wer die Elektrofahrzeuge nutzen möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein.
2. Haftpflichtversicherung ist Pflicht
Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht und beispielsweise andere Personen verletzt oder Fahrzeuge beschädigt. Vorgeschrieben ist eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung samt Versicherungskennzeichen – für besonders kleine Fahrzeuge in Form eines Aufklebers, der hinten am Fahrzeug oder an der Unterseite angebracht wird. Den Aufkleber erhält man vom Versicherer.
3. Unfallversicherung empfohlen
Auch wenn der Gesetzgeber keine Helmpflicht vorgesehen hat, besteht trotzdem eine erhöhte Unfallgefahr. Besonders in der Anfangszeit ist Vorsicht geboten – ob Sie nun selbst zum ersten Mal mit dem E-Scooter unterwegs sind oder anderen Fahrern begegnen.
Eine amerikanische Studie hat außerdem gezeigt, dass jeder zweite Unfall mit einem E-Scooter mit einer Kopfverletzung endete, nicht wenige davon mit schweren Verletzungen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, zu Ihrem eigenen Schutz einen Helm zu tragen.
„Wer auf zwei Rädern unterwegs ist, sollte unbedingt eine private Unfallversicherung abschließen“, sagt Marcel Reinhardt, Produktmanager beim Mercedes-Benz Versicherungsservice. „Das Verletzungsrisiko ist groß. Schließlich haben Roller und Fahrräder keine Airbags.“
4. Schutz gegen Diebstahl
E-Scooter sind in der Regel nicht im Rahmen der Hausratversicherung gegen Einbruch-Diebstahl oder gar einfachen Diebstahl versichert. Diesen Schutz erhalten Sie im Rahmen einer Teilkaskoversicherung, die Sie bei vielen Anbietern gemeinsam mit dem Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz beantragen können.
Wo bekomme ich Versicherungsschutz?
Mit der gesetzlichen Zulassung der Elektrokleinstfahrzeuge haben nicht nur die Hersteller mit der Markteinführung begonnen. Auch erste Versicherer bereiten Policen für die neuen E-Fahrzeuge vor. Wir vom Mercedes-Benz Versicherungsservice prüfen derzeit den Markt und führen Gespräche mit verschiedenen Anbietern. Unser Ziel: Auch beim Schutz Ihrer E-Mobilität möchten wir Ihr erster Ansprechpartner sein – und dafür natürlich wie gewohnt einen hervorragenden Versicherungsschutz zu exklusiven Konditionen anbieten.