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Alle vier Sekunden kommt es in Deutschland zu einem Unfall. Kaum vorstellbar und dennoch entspricht es der Realität. Was viele nicht wissen: Unfälle sind nur dann durch gesetzliche Leistungen abgesichert, wenn sie auf dem direkten Schul- beziehungsweise Arbeitsweg oder am Arbeitsplatz passieren. Die private Unfallversicherung bietet weltweiten Rundum-Schutz – egal, ob Arbeits- oder Freizeitunfall.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die private Unfallversicherung geht weit über mögliche gesetzliche Leistungen hinaus.
  • Sie gestalten Ihren persönlichen Versicherungsschutz nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
  • Versicherungsschutz kann für die ganze Familie abgeschlossen werden.
  • Schutz besteht weltweit und rund um die Uhr.

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Das leistet die Unfallversicherung.

Zwei von drei Unfällen passieren während der Freizeit. Mit der Invaliditätsleistung einer Unfallversicherung schützen Sie sich nach einem Unfall vor einer finanziell misslichen Lage – zum Beispiel wenn der Umbau eines Hauses oder die Anschaffung eines speziell umgebauten Fahrzeuges nötig wird. Darüber hinaus bietet die private Unfallversicherung weitere Leistungen wie Todesfallkapital, Unfallrente oder verschiedene Tagegeld-Varianten an. Weitere Zusatzleistungen können Ihren Schutz abrunden.

Ihre Vorteile
  • Faire und vertrauensvolle Beratung aus dem Mercedes-Benz Konzern.
  • Günstiger Beitrag auch für überwiegend körperlich Beschäftigte.
Geeignet für Sie, wenn ...
  • Sie Ihr privates finanzielles Polster im Schadenfall nicht aufwenden möchten,
  • Sie den Schutz Ihrer Kinder an erste Stelle setzen, denn sie könnten nach einem Unfall eventuell Schwierigkeiten haben, sich in ein normales Berufsleben zu integrieren,
  • Sie trotz Beeinträchtigung so normal wie vor dem Unfall leben möchten,
  • Sie sich und Ihre Familie mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen individuell absichern möchten.

Leistungen im Detail.

Die Leistungen der Unfallversicherung unterscheiden sich je nach Unfallfolgen — doch was zählt überhaupt als Unfall? Ein Unfall ist ein plötzlich und unfreiwillig von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis.

Invaliditätsleistung
Bei dauerhafter Invalidität nach einem Unfall wird Ihnen die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Die Höhe der Leistung ist abhängig vom Grad der Invalidität und einer vereinbarten Mehrleistung oder Progression. Von einer dauerhaften Invalidität ist die Rede, wenn die körperliche Einschränkung voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustands nicht zu erwarten ist.

Todesfallkapital
Führt ein Unfall zum Tod einer versicherten Person, wird das Todesfallkapital an die Hinterbliebenen gezahlt. Außerdem kann es als Vorauszahlung in Anspruch genommen werden, wenn nach einem Unfall der genaue Grad der Invalidität nicht sofort bemessen werden kann.

Tagegeld und Krankenhaustagegeld
Über die Unfallversicherung können Sie bestimmte tägliche Leistungen vereinbaren, zum Beispiel das klassische Krankenhaustagegeld. Aber auch Tagegelder ab dem 6. oder 43. Tag, wie sie für Selbständige oder Angestellte nach Ende der Lohnfortzahlung interessant sein können.

Kosmetische Operationen
Wenn durch einen Unfall beispielsweise in Ihrem Gesicht eine auffällige Narbe zurückbleibt, zahlt eine Krankenkasse die chirurgische Korrektur nur, wenn sie medizinisch notwendig ist. Eine Unfallversicherung übernimmt kosmetische Operationen bis zu den vereinbarten Summen. Auch Teil- oder Vollersatz von Schneide- und Eckzähnen fallen unter den Versicherungsschutz, wenn keine andere Stelle die Kosten übernimmt.

Handwerker sägt mit Stichsäge

Unfall-Rente
Wird nach einem Unfall eine dauerhafte Invalidität von mindestens 50 Prozent festgestellt, leistet die Unfallrente monatlich den vereinbarten Geldbetrag.

Tipp!

Sichern Sie Ihre Kinder nicht nur mit einer hohen Invaliditätsleistung ab, sondern zusätzlich mit einer Unfallrente. Im schlimmsten Fall haben Ihre Kinder nach einem schweren Unfall einen deutlich höheren Geldbedarf, den man sehr gut mit einer privaten Unfallversicherung abdecken kann. Außerdem ist die Leistung für minderjährige Kinder günstiger.

Übergangsleistung
Diese Leistung ist für die Überbrückung möglicher Wartezeiten nach Feststellung der Invalidität gedacht. Anders als die Todesfallsumme wird die Übergangsleistung innerhalb dieser Wartezeiten nicht als Abschlagszahlung geleistet, sondern wird zusätzlich zur fälligen Invaliditätsentschädigung gezahlt.

Tipp!

Die Übergangsleistung ist deutlich teurer als die Todesfallsumme. Eher sollten Sie eine etwas höhere Todesfallsumme wählen und auf die Übergangsleistung verzichten.

Bergungskosten
Müssen Sie nach einem Unfall von einem Rettungsteam gesucht und abtransportiert werden, werden in solch einem Fall entstandene Bergungskosten bis zur vereinbarten Höhe von der Unfallversicherung übernommen – auch wenn Sie nach dem Unfall keine Invalidität davontragen. Zu Bergungskosten gehören beispielsweise auch ärztlich angeordnete Transportkosten ins Krankenhaus oder in eine Spezialklinik. Je nach Absicherung sind auch Behandlungskosten nach Tauchunfällen versichert.

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Ich hatte einen Unfall – was muss ich tun?

Informieren Sie so schnell wie möglich den Versicherer. Senden Sie die Schadenanzeige umgehend an den Versicherer zurück. Außerdem nennt er Ihnen Ärzte, bei denen Sie sich untersuchen lassen sollten. Ein tödlicher Unfall muss dem Versicherer innerhalb von 48 Stunden ab Kenntnisnahme angezeigt werden, einige unserer Tarife sehen auch längere Meldefristen vor. Beachten Sie die Fristen für die ärztliche Feststellung und Geltendmachung der Invalidität. Beides muss häufig innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall erfolgen.

Wo und wann gilt die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung gilt weltweit, rund um die Uhr.

Was ist ein Unfall im Sinne der Unfallversicherung?

Ein Unfall ist ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis. Darüber hinaus sind mittlerweile zahlreiche andere Ereignisse als versicherte Fälle in die Unfallversicherung aufgenommen worden, zum Beispiel Insektenstiche, tauchtypische Krankheiten, einige Krebserkrankungen.

Entstehen aus einem Unfall oder einem weiteren versicherten Ereignis langfristige körperliche Schädigungen, eine sogenannte Invalidität, leistet die private Unfallversicherung bis zu den vereinbarten Versicherungssummen.

Wie unterstützt mich eine Unfallversicherung?

Bei einer plötzlich auftretenden Invalidität werden Sie Geldmittel benötigen, um die unmittelbaren finanziellen Folgen aufzufangen. Langfristig kann es zum Beispiel notwendig werden, dass Sie umziehen oder Wohnung, Haus oder Fahrzeug behindertengerecht umbauen müssen. Damit dadurch keine finanzielle Schieflage entsteht, sollten Sie eine leistungsstarke Unfallversicherung haben – diese kostet weniger als oft vermutet wird.

Wer braucht eine Unfallversicherung?

Prinzipiell ist eine Unfallversicherung für jeden von Geburt bis ins hohe Alter sinnvoll. Unterschiede gibt es in den benötigten Leistungsinhalten je nach Lebensphase. Ihr Kind benötigt andere Summen und Leistungen als Sie. Sie wiederum benötigen im Arbeitsleben einen anderen Schutz als im Rentenalter. Ein Single benötigt andere Leistungen als eine Familie. Gerne beraten wir Sie zu den verschiedenen Optionen.

Welche Unfallversicherung ist für mein Kind sinnvoll?

Ihr noch nicht erwerbstätiges Kind verfügt über keinerlei finanzielle Absicherung, außer den persönlichen Rücklagen und Vermögenswerten der Eltern.

Wenn Ihr Kind eine Invalidität erleiden sollte, kann es eventuell nie einen Beruf ausüben und wäre auf die Grundsicherung der Sozialsysteme angewiesen. Darüber hinaus leben Ihre Kinder naturgemäß länger als Sie. Es muss also eine wesentlich längere „Restlebenszeit“ finanziert werden. Dem entsprechend sollten für Ihre Kinder deutlich höhere Invaliditätssummen abgesichert sein als für Sie. Eine Unfallrente ist zudem eine sinnvolle und günstige Ergänzung.

Wozu brauche ich die Todesfallsumme?

Die Todesfallsumme kann nach einem Unfalltod zum Beispiel für Beerdigungskosten verwendet werden. Außerdem kann diese als eine Art Vorauszahlung auf Ihren noch nicht feststehenden Anspruch auf Invaliditätszahlung des Versicherers verwendet werden. Da die Beiträge hierfür vergleichsweise gering ausfallen, sollte sie in keiner Unfallversicherung fehlen. Unsere Empfehlung: Die Todesfallsumme sollte 10 Prozent der Grundinvalidität betragen, mindestens jedoch 10.000 Euro.

Für die Absicherung Ihrer Hinterbliebenen ist sie hingegen nicht geeignet. Wir empfehlen, hierfür eine Risiko-Lebensversicherung abzuschließen.

Was sind Assistenz- oder Schutzbrief-Leistungen?

Nach einem Unfall werden Ihre alltäglichen Erledigungen schnell zur Nebensache.  Damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können, erhalten Sie durch Assistenz-Leistungen beispielsweise Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung, den Einkäufen und werden zu Ärzten oder Behörden begleitet. Auch ein Hausnotruf und die Suche nach einer geeigneten Reha- oder Pflegeeinrichtung sind Teil der Leistungen.Beispiel: Durch einen Sturz brechen Sie sich beide Handgelenke. Sie können alltägliche Erledigungen wie Einkaufen, Putzen, Wäschewaschen und Kochen dadurch vorübergehend nicht ohne Hilfe bewerkstelligen. In diesem Fall helfen Ihnen die Zusatzleistungen der Unfallversicherung – eine mit zunehmendem Alter immer sinnvoller werdende Zusatzleistung.

Was ist die Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe verleiht jedem Körperteil einen prozentualen Wert, der bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit in Folge eines Unfalls zur Festlegung der Invalidität und somit der Entschädigungsleistung herangezogen wird.

Sobald durch die Addition der einzelnen Invaliditätsgrade 100 Prozent erreicht sind, spricht man von Vollinvalidität – und die Leistung bei Vollinvalidität wird fällig. Unsere Kunden erhalten eine sogenannte „Verbesserte Gliedertaxe“, nach der die prozentuale Bewertung der Körperteile höher als üblich ist.

Bin ich nicht über meinen Arbeitgeber unfallversichert?

Über die gesetzliche Unfallversicherung verfügen Arbeitnehmer nur während der Arbeit und auf den (direkten) Wegen von und zur Arbeitsstelle Schutz. Nur circa zehn Prozent der Unfälle mit Invaliditätsfolge sind jedoch Arbeits- oder Wegeunfälle.

Gibt es Unfälle, für die private Unfallversicherungen grundsätzlich nicht aufkommen?

Unfälle, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen entstehen, genauso wie die meisten Extrem- und Hochrisikosportarten, sind nicht versichert, unter anderem:

  • Berufs- und Sportfliegen,
  • Fallschirmspringen und Gleitschirmfliegen,
  • Rennsportveranstaltungen und die Trainings hierfür.

Auch sind Schäden durch Krieg oder Bürgerkrieg, Kernenergie und Schädigungen in Ausübung einer Straftat sowie Schädigungen, die Sie sich absichtlich zufügen, vom Versicherungsschutz grundsätzlich ausgeschlossen.

Ich habe bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Benötige ich noch eine Unfallversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt das wesentlich höhere Risiko Ihres – gegebenenfalls lebenslangen – Einkommensausfalls ab. Eventuelle Einmaleffekte, die aufgrund eines Unfalls entstehen können (zum Beispiel Umbau von Wohnung oder Fahrzeug), kann sie dagegen nicht kompensieren. Hier greift Ihre Unfallversicherung. Auch kann es sein, dass eine unfallbedingte Invalidität entsteht, daraus jedoch keine Berufsunfähigkeit resultiert – zum Beispiel als Rollstuhlfahrer im Büro. Ihre private Unfallversicherung leistet unabhängig von einer entstehenden Berufsunfähigkeit.

Leistet die private Unfallversicherung auch bei Sportunfällen?

Ja. Die meisten Sportarten und die damit zusammenhängenden Verletzungen sind in der Unfallversicherung abgedeckt. Ausgeschlossen sind lediglich Extrem- und Hochrisikosportarten wie zum Beispiel: 

  • Sportfliegen,
  • Fallschirmspringen und Gleitschirmfliegen,
  • Rennsportveranstaltungen und die Trainings hierfür.
Habe ich auch beim Autofahren vollen Versicherungsschutz?

Ja, außer bei der Teilnahme an Autorennen, in Ausübung einer Straftat oder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen.

Wer hilft mir, wenn meine Frage hier nicht beantwortet wird?

Sie haben nicht die passende Antwort auf Ihre Frage gefunden? Unsere Berater stehen Ihnen gerne Rede und Antwort:

Sie erreichen uns Mo bisFr zwischen 9 und 15 Uhr unter 0711 17 44808.

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20. September 2016
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Eingetragen beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg
Handelsregister-Nr.: HRB 68249
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 81 51 89 269
gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG)

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