Kaum vorstellbar, dass es in Deutschland etwa alle vier Sekunden zu einem Unfall kommt. Dennoch ist es die Realität. Oft unbedacht bleibt dabei, dass nur am Arbeitsplatz oder in der Schule gesetzlicher Unfallschutz besteht. Eine private Unfallversicherung geht weit darüber hinaus. Beim Sport oder Spaziergang, beim Kurvenfahren auf zwei Rädern und in vielen anderen alltäglichen und weniger alltäglichen Situationen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die private Unfallversicherung schützt Sie weltweit und rund um die Uhr.
- Auch Ihre Familie kann abgesichert werden (z. B. Kinder, Eltern, Enkel und sonstige Personen).
- Die Summen sind individuell vereinbar und bei Bedarf von Person zu Person unterschiedlich.
- Wir empfehlen, sich zu einem maßgeschneiderten Angebot von uns beraten zu lassen.
Das leistet die Unfallversicherung.
Zwei von drei Unfällen ereignen sich während der Freizeit. Bleibt nach einem Unfall eine dauerhafte Einschränkung zurück, leistet die Unfallversicherung mit der Invaliditätssumme, die Sie vorher vereinbart haben. Diese Summe verwenden Sie zum Beispiel für den Umbau Ihres Hauses oder die Anschaffung eines angepassten Fahrzeuges. Mit weiteren Leistungen wie einer Rente für laufende Kosten oder einer Kapitalleistung bei einem Unfall mit Todesfolge kann man die Absicherung ergänzen. Lassen Sie sich zur Auswahl der pasenden Leistungen von uns beraten.
- Hervorragende Leistungen im Tarif "Einfach Komplett" unseres Partners die Haftpflichtkasse.
- Belegschafts-Nachlass für Mitarbeitende und deren Angehörige.
- Ein Beitrag zur Nachhaltigkeit: auf Papier verzichten und 5% Beitrag sparen.
- Familien-Nachlass bei mehreren versicherten Personen innerhalb eines Vertrages.
- Sammelnachlass, falls weitere Verträge bei der Haftpflichtkasse bestehen.
- Sie sich oder Angehörige vor den finanziellen Folgen aus Unfällen rund um die Uhr schützen möchten;
- Sie speziell Ihre Kinder vor den weitreichenden Folgen von Unfällen in jungen Jahren absichern möchten;
- Sie einem Beruf oder Hobby nachgehen, bei dem ein erhöhtes Unfallrisiko besteht;
- Sie über kein Kapital verfügen, dass Sie nach einem Unfall für nötige Ausgaben verwenden möchten.
Invaliditätsleistung
Der Grundbaustein einer Unfallversicherung ist die vereinbarte Invaliditätssumme. Bei dauerhafter Invalidität nach einem Unfall wird Ihnen diese Summe ausbezahlt. Die Höhe der Leistung ist abhängig vom Grad der Invalidität und einer vereinbarten Progression. Eine dauerhafte Invalidität liegt vor, wenn die körperliche Einschränkung voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Genesung nicht zu erwarten ist.
Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Folgt auf einen Unfall ein Krankenhausaufenthalt, wird für die Dauer des Aufenthalts ein Tagegeld und nach der Entlassung ein Genesungsgeld in gleicher Höhe und Dauer gezahlt. Die Höhe kann individuell je versicherter Person vereinbart werden. Die Höchstgrenze beträgt 75 Euro pro Tag bei Erwachsenen und 30 Euro pro Tag bei Kindern.
Kosmetische Operationen
Wenn durch einen Unfall Ihr äußeres Erscheinungsbild beeinträchtgit ist, zahlt die Krankenkasse eine chirurgische Korrektur nur, wenn sie medizinisch notwendig ist. Unsere Unfallversicherung leistet in allen drei Produktlinien für kosmetische Operationen bis zur vereinbarten Summe. Das gilt auch für Teil- oder Vollersatz von Schneide- und Eckzähnen und immer nur dann, wenn kein Dritter diese Kosten übernimmt.
Unfall-Rente
Wird nach einem Unfall eine dauerhafte Invalidität von mindestens 50 Prozent festgestellt, leistet die Unfallrente monatlich den vereinbarten Geldbetrag. Die Unfall-Rente kann zwischen 100 und 2.500 Euro monatlich vereinbart werden.
Tipp!
Möchten Sie Ihre Kinder gut absichern, empfehlen wir Ihnen eine hohe Invaliditätsleistung und zusätzlich eine Unfallrente. Kinder haben nach schweren Unfällen meist einen deutlich höheren und vor allem länger anhaltenden Geldbedarf, den man gut mit einer privaten Unfallversicherung abdecken kann. Der Beitrag ist für Kinder vergleichsweise niedrig.
Übergangsleistung
Ist eine versicherte Person nach einem Unfall mindestens 6 Monate lang und ohne Einwirkung einer Krankheit oder eines Gebrechens im beruflichen oder außerberuflichen Bereich zu mindestens 50 Proent in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt, wird die vereinbarte Übergangsleistung gezahlt.
Tipp!
Die Invaliditätsleistung ist der Grundbaustein einer Unfallversicherung und sollte bei Vollinvalidität ca. das 5 bis 6-fache des Jahresgehaltes der jeweiligen versicherten Person betragen. Sie sollte vor allem für Einmalkosten genutzt werden, die nach einem Unfall entstehen können. Das Einkommen einer versicherten Person wird besser über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert, die auch das Risiko von berufsgefährdenden Erkrankungen abdeckt. Leistungen bei Krankenhausaufenthalt können umfassender über Krankenzusatzversicherungen versichert werden.
Bergungskosten
Müssen Sie nach einem Unfall von einem Rettungsteam gesucht und geborgen werden, übernimmt die Unfallversicherung die Kosten bis zur vereinbarten Höhe - auch wenn Sie nach dem Unfall keine Invalidität davontragen. Dazu zählt auch ein ärztlich angeordneter Transport ins Krankenhaus oder in eine Spezialklinik.
Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung der Unfallversicherung führt, ziehen Sie oder die versicherte Person bitte einen Arzt hinzu, befolgen seine Anordnungen und informieren den Versicherer. Ein tödlicher Unfall muss dem Versicherer innerhalb von 48 Stunden angezeigt werden. Die Frist, in der eine Invalidität nach einem Unfall eingetreten sein muss, liegt je nach Produktlinie zwischen 15 und 24 Monaten und zwischen 18 und 36 Monaten für die Feststellung durch einen Arzt und die Geltendmachung gegenüber dem Versicherer. Die längste und für Sie beste Frist finden Sie in unserer Produktlinie Einfach Komplett unseres Partners die Haftpflichtkasse.
Die Unfallversicherung gilt weltweit, rund um die Uhr. Sowohl in der Freizeit als auch im Beruf und somit auch beim Wandern, Motorradfahren, Segeln, Pizzabacken, den Dachboden aufräumen, Heimwerken oder den Haushalt schmeißen, beim Radeln wie beim Radler im Biergarten, beim Klettern, Schwimmen, Fußball, Sonntags auf dem Weg zum Bäcker aber auch am Montag auf dem Weg ins Geschäft. Und wenn Sie sich fragen, wie bei all diesen Beispielen etwas passieren kann, finden wir bestimmt ein Beispiel, das auf der Realität basiert.
Ein Unfall ist ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis. Darüber hinaus sind mittlerweile zahlreiche andere Ereignisse als versicherte Fälle in die Unfallversicherung aufgenommen worden, zum Beispiel Insektenstiche, tauchtypische Krankheiten oder Vergiftungen.
Bleibt nach einem Unfall oder einem anderen versicherten Ereignis eine langfristige körperliche oder geistige Schädigung, eine sogenannte Invalidität, leistet die private Unfallversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Bei einer plötzlich auftretenden Invalidität werden Sie Geldmittel benötigen, um die unmittelbaren finanziellen Folgen aufzufangen. Langfristig kann es zum Beispiel notwendig werden, dass Sie umziehen oder Wohnung, Haus oder Fahrzeug behindertengerecht umbauen müssen. Damit dadurch keine finanzielle Schieflage entsteht, sollten Sie eine leistungsstarke Unfallversicherung haben – diese kostet weniger als oft vermutet wird.
Eine Unfallversicherung sollte man grundsätzlich besser haben als sie zu brauchen. Sie ist von Geburt an bis ins hohe Alter sinnvoll. Für Extremsportler ebenso wie für Couchpotatoes, denn einem Risiko sind sie alle ausgesetzt. Wieviel Schutz Sie persönlich brauchen könnten, finden wir gerne während eines Beratungsgespräches gemeinsam heraus.
Ein noch nicht erwerbstätiges Kind verfügt normalerweise über keine eigene Absicherung und wäre somit auf das Vermögen der Eltern oder die Grundsicherung unseres Sozialsystems angewiesen. Ein Kind sollte deswegen neben einer höheren Invaliditätssumme auch durch eine hohe Unfall-Rente abgesichert sein.
Die Todesfallsumme eignet sich in erster Linie dazu, Bestattungskosten nach einem Unfalltod abzudecken. Die Beiträge für die Todesfallsumme sind vergleichsweise gering, doch sollten Sie prüfen, ob nicht bereits eine ausreichende Absicherung besteht, zum Beispiel im Rahmen einer Lebens- oder Risikolebensversicherung.
Nach einem Unfall werden Ihre alltäglichen Erledigungen schnell zur Nebensache. Damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können, erhalten Sie durch Assistenz-Leistungen beispielsweise Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung, den Einkäufen und werden zu Ärzten oder Behörden begleitet. Auch ein Hausnotruf und die Suche nach einer geeigneten Reha- oder Pflegeeinrichtung sind Teil der Leistungen.Beispiel: Durch einen Sturz brechen Sie sich beide Handgelenke. Sie können alltägliche Erledigungen wie Einkaufen, Putzen, Wäschewaschen und Kochen dadurch vorübergehend nicht ohne Hilfe bewerkstelligen. In diesem Fall helfen Ihnen die Zusatzleistungen der Unfallversicherung – eine mit zunehmendem Alter immer sinnvoller werdende Zusatzleistung.
Die Gliedertaxe unterteilt den Körper in verschiedene Bereiche und vergibt diesen Prozentwerte, aus denen sich im Schadenfall der Invaliditätsgrad und somit die Leistung der Versichereung errechnet.
Sobald durch die Addition der einzelnen Invaliditätsgrade des Körpers insgesamt 100 Prozent erreicht sind, spricht man von Vollinvalidität und die volle Versicherungssumme wird fällig.
Die Gliedertaxe ist in unseren Tarifen unterschiedlich. Im Tarif Einfach Komplett können Sie zwischen zwei verschiedenen Gliedertaxen wählen.
Sollten Sie aus privaten oder beruflichen Gründen Führer eines Luftfahrzeuges oder Luftsportgerätes sein und dafür nach deutschem Recht eine Genehmigung benötigen, empfehlen wir Ihnen eine Beratung. Es gibt auch weitere Ausschlüsse, die Sie in den Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen AUB 2014 im Abschnitt V unter Nr. 4 beschrieben finden. Jedoch stehen dort zum Teil auch Ausschlüsse, die später in den besonderen Bedingungen der Produktlinien wieder eingeschlossen werden.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt das wesentlich höhere Risiko Ihres – gegebenenfalls lebenslangen – Einkommensausfalls ab, wenn Sie durch beispielsweise einen Unfall Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Einmalige hohe Ausgaben, die aufgrund eines Unfalls entstehen können (zum Beispiel Umbau von Wohnung oder Fahrzeug), kann sie dagegen nicht kompensieren. Hier hilft die Unfallversicherung. Auch kann es sein, dass eine unfallbedingte Invalidität entsteht, daraus jedoch keine Berufsunfähigkeit resultiert. Deswegen ist eine zusätzliche Unfallversicherung sinnvoll.
Ja. Die meisten Sportarten und die damit zusammenhängenden Verletzungen sind in der Unfallversicherung abgedeckt. Ausgeschlossen sind lediglich Extrem- und Hochrisikosportarten wie zum Beispiel:
- Sportfliegen,
- Fallschirmspringen und Gleitschirmfliegen,
- Rennsportveranstaltungen und die Trainings hierfür.
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Sie erreichen uns Mo bis Fr zwischen 9 und 15 Uhr unter 0711 17 44808.