Alle vier Sekunden kommt es in Deutschland zu einem Unfall. Kaum vorstellbar und dennoch entspricht es der Realität. Was viele nicht wissen: Unfälle sind nur dann durch gesetzliche Leistungen abgesichert, wenn sie auf dem direkten Schul- beziehungsweise Arbeitsweg oder am Arbeitsplatz passieren. Die private Unfallversicherung bietet weltweiten Rundum-Schutz – egal, ob Arbeits- oder Freizeitunfall.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die private Unfallversicherung geht weit über mögliche gesetzliche Leistungen hinaus.
- Sie gestalten Ihren persönlichen Versicherungsschutz nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
- Versicherungsschutz kann für die ganze Familie abgeschlossen werden.
- Schutz besteht weltweit und rund um die Uhr.
Das leistet die Unfallversicherung.
Zwei von drei Unfällen passieren während der Freizeit. Mit der Invaliditätsleistung einer Unfallversicherung schützen Sie sich nach einem Unfall vor einer finanziell misslichen Lage – zum Beispiel wenn der Umbau eines Hauses oder die Anschaffung eines speziell umgebauten Fahrzeuges nötig wird. Darüber hinaus bietet die private Unfallversicherung weitere Leistungen wie Todesfallkapital, Unfallrente oder verschiedene Tagegeld-Varianten an. Weitere Zusatzleistungen können Ihren Schutz abrunden.
- Sie Ihr privates finanzielles Polster im Schadenfall nicht aufwenden möchten,
- Sie den Schutz Ihrer Kinder an erste Stelle setzen, denn sie könnten nach einem Unfall eventuell Schwierigkeiten haben, sich in ein normales Berufsleben zu integrieren,
- Sie trotz Beeinträchtigung so normal wie vor dem Unfall leben möchten,
- Sie sich und Ihre Familie mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen individuell absichern möchten.
Invaliditätsleistung
Der Grundbaustein einer Unfallversicherung ist die vereinbarte Invaliditätssumme. Bei dauerhafter Invalidität nach einem Unfall wird Ihnen diese Summe ausbezahlt. Die Höhe der Leistung ist abhängig vom Grad der Invalidität und einer vereinbarten Progression. Eine dauerhafte Invalidität liegt vor, wenn die körperliche Einschränkung voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Genesung nicht zu erwarten ist.
Tagegeld und Krankenhaustagegeld
Über die Unfallversicherung können Sie bestimmte tägliche Leistungen vereinbaren, zum Beispiel das klassische Krankenhaustagegeld. Aber auch Tagegelder ab dem 6. oder 43. Tag, wie sie für Selbständige oder Angestellte nach Ende der Lohnfortzahlung interessant sein können.
Kosmetische Operationen
Wenn durch einen Unfall beispielsweise in Ihrem Gesicht eine auffällige Narbe zurückbleibt, zahlt eine Krankenkasse die chirurgische Korrektur nur, wenn sie medizinisch notwendig ist. Eine Unfallversicherung übernimmt kosmetische Operationen bis zu den vereinbarten Summen. Auch Teil- oder Vollersatz von Schneide- und Eckzähnen fallen unter den Versicherungsschutz, wenn keine andere Stelle die Kosten übernimmt.
Unfall-Rente
Wird nach einem Unfall eine dauerhafte Invalidität von mindestens 50 Prozent festgestellt, leistet die Unfallrente monatlich den vereinbarten Geldbetrag.
Tipp!
Möchten Sie Ihre Kinder gut absichern, empfehlen wir Ihnen eine hohe Invaliditätsleistung und zusätzlich eine Unfallrente. Kinder haben nach schweren Unfällen meist einen deutlich höheren und vor allem länger anhaltenden Geldbedarf, den man gut mit einer privaten Unfallversicherung abdecken kann. Der Beitrag ist für Kinder vergleichsweise niedrig.
Übergangsleistung
Diese Leistung ist für die Überbrückung möglicher Wartezeiten nach Feststellung der Invalidität gedacht. Anders als die Todesfallsumme wird die Übergangsleistung innerhalb dieser Wartezeiten nicht als Abschlagszahlung geleistet, sondern wird zusätzlich zur fälligen Invaliditätsentschädigung gezahlt.
Tipp!
Die Invaliditätsleistung ist der Grundbaustein einer Unfallversicherung und sollte bei Vollinvalidität ca. das 5 bis 6-fache des Jahresgehaltes der jeweiligen versicherten Person betragen. Sie sollte vor allem für Einmalkosten genutzt werden, die nach einem Unfall entstehen können. Das Einkommen einer versicherten Person wird besser über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert, die auch das Risiko von berufsgefährdenden Erkrankungen abdeckt. Leistungen bei Krankenhausaufenthalt können umfassender über Krankenzusatzversicherungen versichert werden.
Bergungskosten
Müssen Sie nach einem Unfall von einem Rettungsteam gesucht und abtransportiert werden, werden in solch einem Fall entstandene Bergungskosten bis zur vereinbarten Höhe von der Unfallversicherung übernommen – auch wenn Sie nach dem Unfall keine Invalidität davontragen. Zu Bergungskosten gehören beispielsweise auch ärztlich angeordnete Transportkosten ins Krankenhaus oder in eine Spezialklinik. Je nach Absicherung sind auch Behandlungskosten nach Tauchunfällen versichert.
Informieren Sie so schnell wie möglich den Versicherer. Senden Sie die Schadenanzeige umgehend an den Versicherer zurück. Außerdem nennt er Ihnen Ärzte, bei denen Sie sich untersuchen lassen sollten. Ein tödlicher Unfall muss dem Versicherer innerhalb von 48 Stunden ab Kenntnisnahme angezeigt werden, einige unserer Tarife sehen auch längere Meldefristen vor. Beachten Sie die Fristen für die ärztliche Feststellung und Geltendmachung der Invalidität. Beides muss häufig innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall erfolgen.
Die Unfallversicherung gilt weltweit, rund um die Uhr. Sowohl in der Freizeit als auch im Beruf und somit auch beim Wandern, Motorradfahren, Segeln, Pizzabacken, den Dachboden aufräumen, Heimwerken oder den Haushalt schmeißen, beim Radeln wie beim Radler im Biergarten, beim Klettern, Schwimmen, Fußball, Sonntags auf dem Weg zum Bäcker aber auch am Montag auf dem Weg ins Geschäft. Und wenn Sie sich fragen, wie bei all diesen Beispielen etwas passieren kann, finden wir bestimmt ein Beispiel, das auf der Realität basiert.
Ein Unfall ist ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis. Darüber hinaus sind mittlerweile zahlreiche andere Ereignisse als versicherte Fälle in die Unfallversicherung aufgenommen worden, zum Beispiel Insektenstiche, tauchtypische Krankheiten oder Vergiftungen.
Bleibt nach einem Unfall oder einem anderen versicherten Ereignis eine langfristige körperliche oder geistige Schädigung, eine sogenannte Invalidität, leistet die private Unfallversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Bei einer plötzlich auftretenden Invalidität werden Sie Geldmittel benötigen, um die unmittelbaren finanziellen Folgen aufzufangen. Langfristig kann es zum Beispiel notwendig werden, dass Sie umziehen oder Wohnung, Haus oder Fahrzeug behindertengerecht umbauen müssen. Damit dadurch keine finanzielle Schieflage entsteht, sollten Sie eine leistungsstarke Unfallversicherung haben – diese kostet weniger als oft vermutet wird.
Eine Unfallversicherung sollte man grundsätzlich besser haben als sie zu brauchen. Sie ist von Geburt an bis ins hohe Alter sinnvoll. Für Extremsportler ebenso wie für Couchpotatoes, denn einem Risiko sind sie alle ausgesetzt. Wieviel Schutz Sie persönlich brauchen könnten, finden wir gerne während eines Beratungsgespräches gemeinsam heraus.
Ein noch nicht erwerbstätiges Kind verfügt normalerweise über keine eigene Absicherung und wäre somit auf das Vermögen der Eltern oder die Grundsicherung unseres Sozialsystems angewiesen. Ein Kind sollte deswegen neben einer höheren Invaliditätssumme auch durch eine hohe Unfall-Rente abgesichert sein.
Die Todesfallsumme eignet sich in erster Linie dazu, Bestattungskosten nach einem Unfalltod abzudecken. Die Beiträge für die Todesfallsumme sind vergleichsweise gering, doch sollten Sie prüfen, ob nicht bereits eine ausreichende Absicherung besteht, zum Beispiel im Rahmen einer Lebens- oder Risikolebensversicherung.
Nach einem Unfall werden Ihre alltäglichen Erledigungen schnell zur Nebensache. Damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können, erhalten Sie durch Assistenz-Leistungen beispielsweise Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung, den Einkäufen und werden zu Ärzten oder Behörden begleitet. Auch ein Hausnotruf und die Suche nach einer geeigneten Reha- oder Pflegeeinrichtung sind Teil der Leistungen.Beispiel: Durch einen Sturz brechen Sie sich beide Handgelenke. Sie können alltägliche Erledigungen wie Einkaufen, Putzen, Wäschewaschen und Kochen dadurch vorübergehend nicht ohne Hilfe bewerkstelligen. In diesem Fall helfen Ihnen die Zusatzleistungen der Unfallversicherung – eine mit zunehmendem Alter immer sinnvoller werdende Zusatzleistung.
Die Gliedertaxe verleiht jedem Körperteil einen prozentualen Wert, der bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit in Folge eines Unfalls zur Festlegung der Invalidität und somit der Entschädigungsleistung herangezogen wird.
Sobald durch die Addition der einzelnen Invaliditätsgrade 100 Prozent erreicht sind, spricht man von Vollinvalidität – und die Leistung bei Vollinvalidität wird fällig. Unsere Kunden erhalten eine sogenannte „Verbesserte Gliedertaxe“, nach der die prozentuale Bewertung der Körperteile höher als üblich ist.
Unfälle, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen entstehen, genauso wie die meisten Extrem- und Hochrisikosportarten, sind nicht versichert, unter anderem:
- Berufs- und Sportfliegen,
- Fallschirmspringen und Gleitschirmfliegen,
- Rennsportveranstaltungen und die Trainings hierfür.
Auch sind Schäden durch Krieg oder Bürgerkrieg, Kernenergie und Schädigungen in Ausübung einer Straftat sowie Schädigungen, die Sie sich absichtlich zufügen, vom Versicherungsschutz grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt das wesentlich höhere Risiko Ihres – gegebenenfalls lebenslangen – Einkommensausfalls ab. Eventuelle Einmaleffekte, die aufgrund eines Unfalls entstehen können (zum Beispiel Umbau von Wohnung oder Fahrzeug), kann sie dagegen nicht kompensieren. Hier greift Ihre Unfallversicherung. Auch kann es sein, dass eine unfallbedingte Invalidität entsteht, daraus jedoch keine Berufsunfähigkeit resultiert – zum Beispiel als Rollstuhlfahrer im Büro. Ihre private Unfallversicherung leistet unabhängig von einer entstehenden Berufsunfähigkeit.
Ja. Die meisten Sportarten und die damit zusammenhängenden Verletzungen sind in der Unfallversicherung abgedeckt. Ausgeschlossen sind lediglich Extrem- und Hochrisikosportarten wie zum Beispiel:
- Sportfliegen,
- Fallschirmspringen und Gleitschirmfliegen,
- Rennsportveranstaltungen und die Trainings hierfür.
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Sie erreichen uns Mo bis Fr zwischen 9 und 15 Uhr unter 0711 17 44808.