Abhängig von der Anzahl Ihrer Versorgungen erhalten Sie entsprechend viele Standmitteilungen. Es ist nicht immer einfach zu verstehen, was die einzelnen Positionen genau bedeuten. Deshalb haben wir für Sie die häufigsten Fragen im Überblick zusammengefasst.
Gerne können Sie sich für mehr Informationen auch die Aufzeichnung vom Webinar (2021) mit Andrea und Philipp ansehen. Ihre Standmitteilung finden Sie in Ihrem Vorsorgeportal. Nicht zugriffsberechtigte Bereiche erhalten Ihre Standmitteilung weiterhin per Post.
Die Mercedes-Benz Tarifrente gehört zur betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber zahlt für alle berechtigten Beschäftigten monatlich Beiträge (26,59 € für Vollzeitbeschäftigte) in die Mercedes-Benz Tarifrente ein: die altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL). Damit legt Mercedes-Benz das Fundament für Ihre zusätzliche finanzielle Absicherung im Rentenalter, die Sie durch eigene Beiträge für verschiedene Vorsorgemodelle weiter ausbauen können.
- Jeder Mitarbeiter wird automatisch durch den Arbeitgeber zur Mercedes-Benz Tarifrente angemeldet.
- Ihr Arbeitgeber zahlt monatlich in Ihre Mercedes-Benz Tarifrente ein.
- Die Mercedes-Benz Tarifrente garantiert Ihnen eine lebenslange Rentenzahlung.
- Sie können von vermögenswirksamen Leistungen (VWL) zu altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) wechseln.
Bauen Sie die Leistungen Ihres Arbeitgebers aus: Mit dem MetallRente.Pensionsfonds können Sie weitere Beiträge steuer- und ggf. sozialversicherungsfrei sparen.
Ihre Altersversorgung können Sie weiter über die Entgeltumwandlung ausbauen. Ihr eigener Teil läuft dann in einen separaten Vertrag. Für 2022 können bis zu 564 € (inkl. Tarifrente von 26,59 €) steuerfrei vom Bruttogehalt in die Entgeltumwandlung investiert werden. 282 € sind hiervon sogar sozialversicherungsfrei.
Sie können den MetallRente.Pensionsfonds zur Erweiterung Ihrer Entgeltumwandlung nutzen.
Der Beitrag reduziert sich bei Teilzeit und Altersteilzeit. Geringere Leistungen können sich auch durch Beitragslücken (längere Abwesenheiten durch Krankheit, Ausland, Elternzeit) ergeben. Die voraussichtliche Ablaufleistung inkl. Überschüsse kann auch durch die anhaltend niedrige Verzinsung geringer ausfallen, als die die in der Vergangenheit prognostiziert wurde.
Da die betriebliche Altersversorgung steuerlich gefördert wird, kann die Auszahlung frühestens mit 62 Jahren erfolgen (bei älteren Verträgen ab 60 Jahren). Voraussetzung ist der Bezug der Altersrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beträge, die sie selbst einzahlen, können Sie jederzeit beitragsfrei stellen und innerhalb von 3 Jahren wieder aktivieren.
Den genauen Zeitraum der Rente kann man nicht planen. Dies haben wir in unseren Verträgen berücksichtigt und flexible Abrufphasen integriert. Je nachdem, um welchen Vertrag es sich handelt, variiert der Auszahlungszeitpunkt zwischen 60 und 67 Jahren. In der Regel kann die Auszahlung bereits 5 Jahre vor dem eigentlichen Ablauftermin erfolgen. Für Versicherungsbeginn bis einschließlich 2011: 60-65 Jahre und danach: 62-67 Jahre.
Sprechen Sie uns gerne an: 0711 17 43029 oder versicherungen@mercedes-benz.com
Ältere Tarifrenten Verträge (Beginn vor 01.02.2013) wurden regulär bis zum Endalter 65 abgeschlossen. Durch die Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr, wurden aktuell alle älteren Tarifrenten Verträge um 2 Jahre verlängert.
Der Arbeitgeber ist laut Gesamtbetriebsvereinbarung dazu verpflichtet, die Altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) jedem anspruchsberechtigten Mitarbeiter bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen zu zahlen.
Durch diese Anpassung haben sich die Laufzeit und die Werte in der Standmitteilung entsprechend verändert. Wer vor dem 67. Lebensjahr ausscheidet, kann frühestens mit Beginn der flexiblen Leistungsphase die Auszahlung der Leistung beim Versorgungsträger beantragen.
Grundsätzlich ist immer der Ehegatte bezugsberechtigt und muss nicht namentlich benannt werden. Aber auch unverheiratete Partner aus dem gleichen Haushalt können als bezugsberechtigte Person benannt werden. Melden Sie sich gerne bei uns, wir senden Ihnen das passende Formular zu.
Bei Verträgen vor 2005: Frei wählbar, hier gilt Ihr vereinbartes Bezugsrecht. Mit der Vereinbarung zur Entgeltumwandlung haben Sie dieses Schreiben von der Allianz erhalten. Sollten Sie dieses Schreiben nicht mehr finden und Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.