Reiserücktrittsversicherung
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Reiserücktrittsversicherung
Paar Selfie Flughafen Tickets

Reiserücktrittsversicherung.

Abgesichert für die schönste Zeit des Jahres.

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Einzelne Reise absichern

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Worauf freut man sich mehr, als endlich den wohlverdienten Urlaub anzutreten? Wenn unvorhergesehene Ereignisse den gebuchten Urlaub verhindern, schützt Sie die Reiserücktrittsversicherung vor dem finanziellen Verlust und Sie können Ihre Pläne in Ruhe neu schmieden.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Versicherungsschutz wählbar für die Stornierung einer Reise vor oder zusätzlich nach Reisebeginn.
  • Wählen Sie zwischen einem Einzelvertrag für eine bestimmte Reise oder einem Jahresvertrag für alle Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres.
  • Einschluss von Corona-Zusatzleistungen zum bestehenden Versicherungsschutz, z. B. bei angeordneter Quarantäne.
  • Wenn Sie ohne versicherten Grund eine Reise bis 42 Tage vor Reiseantritt umbuchen, erstattet der Versicherer bis zu 30 Euro Umbuchungsgebühren pro Person oder gebuchtem Objekt.

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Leistungen der Reiserücktrittsversicherung.

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen und den mitversicherten Personen die Stornokosten für eine Reise, ein Seminar oder Tickets zu Veranstaltungen, wenn eine Stornierung aufgrund eines versicherten Risikos erfolgen muss. Handelt es sich um nicht stornierbare Leistungen, erstattet der Versicherer den Reise- bzw. Ticketpreis. Gründe für einen Storno sind

  • unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung oder Schwangerschaft,
  • Impfunverträglichkeit,
  • erhebliche Sachschäden durch Feuer, Leitungswasser, Elementarereignisse oder Einbruch-Diebstahl an Ihrem Eigentum ab 2.500 Euro,
  • Arbeitsplatzverlust wegen betriebsbedingter Kündigung durch den Arbeitgeber,
  • Nichtversetzung eines Schülers bei Schul- oder Klassenreisen,
  • Abhandenkommen von ausreiserelevanten Dokumenten, wenn diese nicht rechtzeitig neu beschafft werden können.

Eine vollzählige Aufzählung der versicherten Grunde für einen Reiserücktritt entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Ihre Vorteile
  • Einfacher Onlineabschluss über den Onlinerechner.
  • Wir bieten Ihnen leistungsstarken Versicherungsschutz von sorgfältig ausgewählten Versicherern an.
  • Sie erhalten Schutz zu besonders günstigen Beiträgen, die wir für Sie mit den einzelnen Versicherern vereinbart haben.
  • In unserer Reiserücktrittsversicherung erhalten Sie ein umfangreicheres Leistungspaket als bei einem Direktabschluss über den Versicherer.
  • Reisen Sie mit dem eigenen Fahrzeug an, erstattet die HanseMerkur bei einer Fahrzeugpanne die entstandenen zusätzlichen Kosten, egal ob es sich um das eigene Fahrzeug, Leasingfahrzeuge, Firmenfahrzeuge oder Fahrzeuge aus Mitarbeiter-Mietmodellen handelt.
Geeignet für Sie, wenn ...

Sie zum Beispiel mit Ihrer Familie reisen und dadurch das Ausfallrisiko einzelner Risikopersonen erhöht wird.

Sie gerne früh buchen und dadurch besonders lange Zeiträume zwischen Reisebuchung und Reiseantritt liegen.

Tipp:
Ein Jahresvertrag rechnet sich bereits, wenn Sie oder Ihre mitversicherten Angehörigen regelmäßig mehr als eine Reise im Jahr buchen. Hier ist lediglich der Wert der teuersten Reise im Jahr anzugeben. Alle anderen Reisen sind damit automatisch in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

Weitere Informationen zur Reiserücktrittsversicherung.

Versichern Sie den Reiserücktritt rechtzeitig vor Reisebeginn
Besondere Fristen gibt es zu beachten, wenn Sie nur eine einzelne Reise versichern möchten. Hier muss der Abschluss bis 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Sollten zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 oder weniger Tage liegen, muss der Versicherungsschutz spätestens am dritten Werktag nach der Reisebuchung abgeschlossen werden. Die Jahrespolice zur Reise-Rücktrittsversicherung können Sie das ganze Jahr über abschließen.

Originalbelege aufbewahren
Ein versichertes Ereignis müssen Sie durch Vorlage geeigneter Originalbelege nachweisen können. Können Sie zum Beispiel eine Reise auf ärztlichen Rat hin nicht antreten, lassen Sie sich die Diagnose inklusive Behandlungsdaten bitte attestieren. Gleiches gilt für die Urlaubsgarantie bei Arztbesuchen am Aufenthaltsort.

So ermitteln Sie die Versicherungssumme richtig
Die Versicherungssumme sollte immer den Reisepreis abdecken. Bei einer Pauschalreise sind das die Kosten für Flug und Unterkunft, bei Ferienwohnungen und Eigenanreise die Kosten für das Mietobjekt. Ausgaben für Eintrittskarten zu Veranstaltungen oder Museen sind ebenfalls erstattungsfähige Kosten. Planen Sie diese ebenfalls mit in die Versicherungssumme ein.

Wählen Sie den passenden Versicherungsschutz
Im Zeitraum zwischen Buchung und Reiseantritt liegen die meisten Risiken. Um den Schutz einer Reiserücktrittsversicherung abzurunden, bietet unser Partner HanseMerkur Reiseversicherung AG verschiedene Pakete an. Darin enthalten sind:

  • Urlaubsgarantie (Reise-Abbruchversicherung nach Reiseantritt),
  • Notfallservice,
  • Reisegepäckversicherung,
  • Auslandsreisekrankenversicherung.

Die Auswahl des für Sie richtigen Pakets treffen Sie im Onlinerechner. Dort werden auch die Inhalte der einzelnen Pakete übersichtlich zusammengefasst.

Corona-Zusatzschutz ergänzend zur Einzel- oder Jahres-Reiseversicherung.

Besondere Situationen benötigen besonderen Versicherungsschutz. Die HanseMerkur bietet ergänzenden Schutz zur bestehenden Reiserücktritts- und Urlaubsgarantieversicherung,

  • wenn durch eine Behörde oder einen Arzt häusliche Isolation angeordnet wurde;
  • wenn die Beförderung bzw. das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (Flughafenpersonal, Vermieter etc.) am Tag der Hin- oder Rückreise verweigert wird.

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Junge Frau mit Maske am Flughafen

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Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns montags bis freitags von 9 - 15 Uhr.

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Ich habe einen Versicherungsfall. Was muss ich jetzt tun?

Halten Sie den Schaden bitte möglichst gering und vermeiden Sie eine weitere Kostenerhöhung (zum Beispiel durch sofortige Stornierung der Reise bei Reiserücktritt). Bitte nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit dem Versicherer auf. Für die Schadenmeldung benötigen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen:
eine Kopie der Buchungsbestätigung des Veranstalters,
eine Kopie des Versicherungsnachweises,
Adressdaten des Versicherungsnehmers.
Abhängig von der Versicherungsart benötigt die HanseMerkur zusätzlich ein ausgefülltes Schadenformular. Sorgen Sie für Belege zum Nachweis eingetretener Situationen (zum Beispiel Atteste bei Arztbesuchen, polizeiliche Belege bei Einbruchdiebstahl im Hotelzimmer oder Raubdelikten etc.). Füllen Sie eine Schadenanzeige vollständig und wahrheitsgetreu aus. Alles Weitere wird individuell besprochen.

Wer sind Risikopersonen?

Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben. Dies gilt nicht, wenn mehr als sechs Personen oder bei Familientarifen mehr als zwei Familien gemeinsam eine Reise buchen, Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihres Ehepartners beziehungsweise Lebensgefährten. Als Angehörige zählen der Ehepartner oder Lebensgefährte, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Schwiegerkinder, die Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkels, Neffen und Nichten, diejenigen Personen, die nicht mitreisende Minderjährige oder Ihre pflegebedürftigen Angehörigen betreuen, sofern gesondert vereinbart, Begleitpersonen bei Gruppenreisen (zum Beispiel Reisen mit Lehrern, Eltern, Skippern).

Wie wird eine Familie auf Urlaubsreisen definiert?

Einzel-Reiseversicherung: Maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind (bis zum 21. Geburtstag) mit Wohnsitz in Deutschland können als Familie versichert werden - höchstens jedoch sieben Personen. Das Verwandtschaftsverhältnis ist dabei nicht relevant. 

Achtung: Der Familientarif gilt nicht für zwei Erwachsene, die ohne Kinder reisen.

Jahres-Reiseversicherung: Der Familientarif gilt für maximal zwei Erwachsene und Kinder, die beim Versicherungsabschluss das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mit Wohnsitz in Deutschland. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist bei eigenen Kindern nicht erforderlich, bei nicht eigenen Kindern ist dagegen ein gemeinsamer Wohnsitz nötig.

Achtung: Zwei Erwachsene (ohne Kinder) können ebenfalls den Familientarif wählen. Reisen versicherte Familienmitglieder allein, beträgt die Versicherungssumme 50 Prozent der Gesamtsumme. Nach dem 21. Geburtstag von mitversicherten Kindern, wird die Familienversicherung zum nächsten Zahlungstermin für diese Personen auf eine Einzelversicherung umgestellt.

Gilt die Reiserücktrittsversicherung nur bei Reisen ins Ausland?

Einzel-Reiseversicherung: Der Versicherungsschutz gilt für Reisen im vertraglich vereinbarten Geltungsbereich. Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb Ihres ständigen Wohnorts gelten nicht als Reisen.

Jahres-Reiseversicherung: Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Für Reisen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht nur Versicherungsschutz, wenn die Entfernung zwischen dem Wohnort der versicherten Person und dem Zielort mehr als 50 Kilometer beträgt. Fahrten von der und zur Arbeitsstätte der versicherten Person gelten nicht als Reise.

Ich reise mit meiner Familie und alleine. Welche Versicherungssumme muss ich bei meiner Jahrespolice wählen?

Für Reisen alleine innerhalb einer Familien-Police besteht Versicherungsschutz bis 50 Prozent der Versicherungssumme.

Ich plane eine längere Reise. Worauf muss ich achten?

Die Reiserücktrittsversicherung endet mit Beginn der Reise. Weiterer Versicherungsschutz auf Reisen besteht, wenn vereinbart, in der Jahres-Reiseversicherung für die ersten 56 Tage (Urlaubsgarantie, Reisegepäckversicherung, Auslandsreise-Krankenversicherung). Sollte eine Reise über die Hauptfälligkeit der Versicherung hinausgehen, besteht der Versicherungsschutz nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde. Die Einzel-Reiseversicherung wird bei Beantragung für einen genau definierten Zeitraum abgeschlossen.

Tipp:

Bei längeren Auslandsreisen über 56 Tage (zum Beispiel längere Sprachreisen oder Auslandsaufenthalte von Kindern, Sabbatical etc.) achten Sie bitte besonders auf gültigen Krankenversicherungsschutz.

Eine Reise wird teurer als die Versicherungssumme meiner Jahres-Reiseversicherung. Was kann ich tun?

Wird die Reise teurer als im Jahresvertrag eingeschlossen, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit der HanseMerkur aufzunehmen und die Versicherungssumme für dieses Jahr anpassen zu lassen. Gegebenenfalls reduzieren Sie die Versicherungssumme im Folgejahr wieder.

Wer hilft mir, wenn meine Frage hier nicht beantwortet wird?

Sie haben nicht die passende Antwort auf Ihre Frage gefunden? Unsere Berater stehen Ihnen gerne Rede und Antwort:

Sie erreichen uns Mo bis Fr zwischen 9 und 15 Uhr unter 0711 17 44808.

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Eingetragen beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg
Handelsregister-Nr.: HRB 68249
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 81 51 89 269
gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG)

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