Bestens versorgt im Falle eines Krankenhausaufenthalts. Mit diesem Versicherungsschutz ergänzen Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung optimal und profitieren bei einem Krankenhausaufenthalt von den gleichen Privilegien wie ein Privatpatient: Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer und Chefarztbehandlung. Bei einem Abschluss über den Mercedes-Benz Versicherungsservice haben Sie außerdem folgende Vorteile:
Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
- Günstigere Beiträge
- Keine Wartezeit
- Stark vereinfachte Gesundheitsprüfung für neue Mitarbeiter und neue Mitglieder der Mercedes-Benz BKK*
* Die vereinfachte Gesundheitsprüfung gilt für neue Beschäftigte der Mercedes-Benz Group, der Daimler Truck AG und deren Tochterunternehmen sowie für Mitglieder der Mercedes-Benz BKK, die innerhalb der ersten 6 Monate nach Konzerneintritt bzw. dem Wechsel zur Mercedes-Benz BKK den Versicherungsschutz beantragen.
Tipp: Sollten Sie bereits länger im Konzern beschäftigt sein, können Sie durch einen Wechsel in die Mercedes-Benz BKK das Recht neu erwerben.
Das leistet Ihre Krankenhauszusatzversicherung.
Der Gesetzgeber hat immer mehr Leistungen für die gesetzlich Versicherten gestrichen. Es können von der gesetzlichen Krankenkasse nur noch Kosten für Leistungen übernommen werden, wenn sie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Viele gesetzlich Versicherte wünschen sich jedoch mehr für ihre Genesung.
Ihre Krankenhauszusatzversicherung erstattet Ihnen die zusätzlichen Kosten, die anfallen für
- die Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer (je nach Tarif)
- die Wahl einer anderen Klinik (freie Klinikwahl)
- die Behandlung durch einen anderen Arzt, z. B. Facharzt oder Chefarzt
- Arzthonorare ohne Begrenzung
- Ambulante Operationen im Krankenhaus
- Rooming-in für Kinder bis zum 16. Lebensjahr
- Transportkosten zum / vom Krankenhaus
- Familienzimmer bei stationärer Entbindung
Bessere Genesung durch mehr Komfort?
Ein Krankenhausaufenthalt ist kein Urlaub. Trotzdem ist eine komfortable Unterbringung nicht nur Luxus, sondern kann tatsächlich die Genesung fördern. So kann ein verbessertes Wohlbefinden sogar bewirken, dass die Medikamentengabe reduziert werden kann oder sich die Liegezeiten verkürzen lassen. Das haben auch viele Kliniken erkannt und bieten mittlerweile sogenannte Komfort-Plus-Zimmer an. Diese Leistung können Patienten in Anspruch nehmen, wenn sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, als GKV-Patient eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben oder als Selbstzahler ins Krankenhaus kommen.
Was bedeutet "stark vereinfache Gesundheitsprüfung"?
Bei einem Versicherungsschutz, der sich auf Ihre Gesundheit bezieht, ist es üblich, dass sich der Versicherer ein sehr genaues Bild von Ihrem Gesundheitszustand machen möchte. Eine sehr detaillierte Auskunft zu Ihren Lebensgewohnheiten und Vorerkrankungen (auch in der Familie) gehört im Vorfeld des Vertragsabschlusses dazu. Für Kunden des Mercedes-Benz Versicherungsservice ist bei der Krankenhauszusatzversicherung als Sonderleistung eine vereinfachte Gesundheitsprüfung verhandelt worden. Das bedeutet, dass Sie vor dem Abschluss nur nach einer Reihe von sehr konkreten Krankheitsbildern in einem sehr begrenzten Zeitraum gefragt werden.
Bitte beachten Sie aber: Auch wenn der Versicherer eine vereinfachte Gesundheitsprüfung durchführt, sind Sie dazu verpflichtet, die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.
Tipp! Rooming-in.
Als Rooming-in bezeichnet man es, wenn in Krankenhäusern die Bezugspersonen (in der Regel Mutter oder Vater) bei einem Aufenthalt des Kindes mit im Zimmer untergebracht werden. So können sie kontinuierlich bei ihrem Kind sein. Wissenschaftler und Ärzte sind sich inzwischen einig, dass eine Trennung von den Eltern besonders für jüngere Kinder eine zusätzliche psychische Belastung ist und den Genesungsprozess erschweren kann. Ist ein Elternteil jedoch als Begleitperson dabei, verhindern sie zusätzliche Ängste. Das begünstigt wiederum die Heilung. Grundlage hierfür sind Erkenntnisse aus der Bindungstheorie. Demnach dient das Rooming-in auch der Vorbeugung von körperlichen und psychischen Begleitfolgen durch einen mehr oder weniger massiven Entzug sozialer Interaktionen.
Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD) empfiehlt Rooming-in für alle Kinder vor dem 9. Geburtstag. Trotzdem werden laut Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Rooming-in bei Kindern nur übernommen, wenn der Kinderarzt die Notwendigkeit bescheinigt.
Versicherungsschutz trotz Vorerkrankung.
Als Mitarbeiterin und Mitarbeiter oder Mitglied der BKK profitieren Sie von einem stark vereinfachten Zugang zu dieser Gesundheitsabsicherung. Sie können mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung einen komfortablen Krankenhaus-Schutz für sich und Ihre Familie buchen. Nur wenige Vorerkrankungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Und wenn diese bei Ihnen zutreffen? Selbst dann können wir Ihnen den Zugang ermöglichen! Nur die angegebene Vorerkrankung ist dann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ein Krankenhausaufenthalt, der unabhängig davon nötig wird, ist trotzdem versichert.
Alles einfach per App.
Und wie genau funktioniert dann die Kostenübernahme? Nach dem Abschluss bekommen Sie Zugang zu einer eigenen App. Diese ermöglicht Ihnen das einfache Fotografieren, Hochladen und Einreichen der Rechnungen. Den Rest erledigt der Versicherer für Sie. Sie erhalten alle Infos zu Ihren eingereichten Kosten bequem über die App.