Eine ambulante Zusatzversicherung erstattet Ihre Kosten, die Sie als gesetzlich Versicherter normalerweise selbst zahlen müssen – zum Beispiel für alternative Heilbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Seh- und Hörhilfen. Darüber hinaus erstattet die ambulante Zusatzversicherung Ihren Eigenanteil bei zuzahlungspflichtigen Medikamenten, Heilmitteln und medizinischen Anwendungen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Zahlung für Brillen und Kontaktlinsen
- Zuschuss zur Laser-Operation am Auge im Premium-Tarif
- Bis zu 90 Prozent Erstattung für Behandlungen beim Heilpraktiker und für Naturheilverfahren beim Arzt
- Erstattung Ihres Eigenanteils bei zuzahlungspflichtigen Medikamenten, Heilmitteln und medizinischen Anwendungen
- Auslandskrankenschutz
Das leistet die ambulante Zusatzversicherung.
Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht abgedeckt sind – für Ihre bestmögliche ärztliche Behandlung.
- Sehhilfen (Brillen, Gläser, Kontaktlinsen)
- Zuzahlungen für Massagen, Fango, Krankengymnastik
- Zuzahlungen für Arznei-, Verband- und Hilfsmittel
- Alternative Heilmethoden inklusive verordneter Medikamente
- Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Krankenrücktransport bei Auslandsreisen – auch im Notfall-Jet
Wir bieten Ihnen leistungsstarken Versicherungsschutz von ausgewählten Partnern, sowohl für einfache Basisleistungen, als auch für umfassenden Premium-Schutz.
Für aktive oder pensionierte Beschäftigte, Mitglieder der Mercedes-Benz BKK und ihre Angehörigen haben wir mit einigen Partnern besondere Konditionen ausgehandelt. Je nach Versicherer erhalten Sie:
- günstigere Beiträge,
- besseren Service in Form von bevorzugter Bearbeitung oder Erreichbarkeit,
- Wartezeitverzicht.
Die ambulante Zusatzversicherung ist für alle gesetzlich Versicherten geeignet, die für zukünftige Erkrankungen mehr Behandlungsalternativen für ihre Gesundheit wünschen. Sie übernimmt ganz oder teilweise die Kosten, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden.
Nicht geeignet ist diese Versicherung für die Absicherung bereits bestehender konkreter Behandlungsempfehlungen.
Ja, das sind sie. Wir empfehlen Zusatzversicherungen, da die gesetzliche Krankenkasse oft nur einen Teil der tatsächlichen Kosten übernimmt oder Leistungen nach den Inhalten des Sozialgesetzbuches nicht erstattet. Bei ambulanten Versicherungen kommt es auf den Leistungsumfang und Ihr individuelles Absicherungsbedürfnis an.
Sie erhalten in unserem Kollektivvertrag einen Nachlass auf den regulären Monatsbeitrag der Versicherung. Diesen erhalten Sie auch für Ihre Familienmitglieder in Ihrem Vertrag. Zusätzliche Familienrabatte sind jedoch in der Krankenversicherung nicht möglich.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Wahl einer jährlichen oder halbjährlichen Zahlung Ihrer Beiträge einen zusätzlichen Nachlass von zwei oder vier Prozent zu erhalten.