Nichts wirkt positiver auf unsere Mitmenschen als ein gesundes, schönes Lächeln. Doch dieses Lächeln zu pflegen, kann schnell kostspielig werden – spätestens dann, wenn die zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung für Sie oder Ihre Kinder einmal aufwendiger ausfällt und Sie trotz Kassenzuschuss einen Großteil der Kosten aus eigener Tasche zahlen müssen. Mit einer Zahnzusatzversicherung sorgen Sie dafür, dass Ihnen nach dem Zahnarztbesuch auch beim Anblick der Rechnung nicht das Lachen vergeht.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben Anspruch auf ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Zahnersatz. Dieser soll das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
- Ihre gesetzliche Krankenkasse leistet einen befundbezogenen Festzuschuss für alle Zahnersatzleistungen. Wer Zahnersatz wählt, der aufwendiger ist als notwendig, muss die Mehrkosten dafür selbst tragen.
- Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können Sie einen großen Teil der Kosten absichern, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Das leistet eine Zahnzusatzversicherung.
Die verschiedenen Tarife decken in unterschiedlichem Maße die Kosten für medizinisch notwendige Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie sowie die Aufwendungen für die Erstellung des Heil- und Kostenplans. Zusätzlich können zum Teil auch schmerzstillende Maßnahmen wie Akupunktur und Hypnose, das Bleaching und die Wurzelbehandlung mit und ohne Vorleistung der Kasse versichert werden.
Für aktive oder pensionierte Beschäftigte, Mitglieder der Mercedes-Benz BKK und ihre Angehörigen haben wir Verträge mit attraktiven Konditionen ausgehandelt. In vielen Tarifen profitieren Sie von geringen Beiträgen und vom Verzicht auf die sonst üblichen allgemeinen und besonderen Wartezeiten. Das heißt: Sie sparen – und haben sofortigen Versicherungsschutz.
- Sie in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind,
- Sie für sich und Ihre Kinder einen modernen Zahnersatz wünschen, der über die Mindestversorgung hinausgeht,
- Ihr Gebiss heute in Ordnung ist, aufgrund Ihrer Zahnhistorie jedoch verschiedene kostspielige Zahnersatz-Maßnahmen wie Kronen, Implantate oder Brücken zu erwarten sind.
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen wurde vom Gesetzgeber in der Vergangenheit immer wieder gekürzt. Seit 2005 wird für Zahnersatz nur noch ein befundbezogener Festzuschuss übernommen – egal für welche Art der Versorgung Sie sich zusammen mit Ihrem Zahnarzt entscheiden. Diese Festzuschüsse decken häufig nicht einmal die tatsächlich anfallenden Kosten.
Bei einer zahnärztlichen Maßnahme steht in vielen Fällen nicht nur die Regelversorgung (z. B. unverblendete Vollgusskrone) zur Auswahl, sondern auch eine über die Regelversorgung hinausgehende gleichartige Versorgung (z. B. vollverblendete Kronen) oder eine von der Regelversorgung abweichende andersartige Versorgung (z. B. Implantate). Die verbleibenden Kosten tragen Sie allein – oder Ihre private Zusatzversicherung im tariflichen Umfang.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten für bereits empfohlene oder beabsichtigte zahnärztliche Maßnahmen nachträglich nicht versichern können – der Vertrag muss bereits vorher bestehen. Um herauszufinden, welche Versicherung und welcher Tarif am besten zu Ihnen pass, nutzen Sie unseren Vergleichsrechner.
Es ist sehr gut, dass Ihr Gebiss heute gesund ist. Sie haben damit die besten Voraussetzungen für den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung. Doch je älter Sie werden, desto wahrscheinlicher wird die Notwendigkeit von Zahnersatz.
Warten Sie also nicht, bis Ihr Zahnarzt Ihnen einen Heil- und Kostenplan für eine dringende Zahnversorgung erstellt, sondern schließen Sie Ihre Zusatzversicherung frühzeitig ab. Die angefallenen Kosten für empfohlene oder beabsichtigte zahnärztliche Maßnahmen können Sie im Nachgang nicht versichern – der Vertrag muss bereits vorher bestehen.
Wird ein kieferorthopädischer Befund den Indikationsgruppen (KIG) 1 oder 2 zugeordnet, so zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht – sie übernimmt die Kosten für die Stufen 3, 4 und 5. Eine Behandlung der Fehlstellungen 1 und 2 muss deshalb als Privatleistung getragen werden.
Wir bieten leistungsstarke Tarife, die bereits bei KIG 1 und 2 unterstützen. Auch wenn ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht (KIG 3-5), bietet ein Zusatztarif Vorteile in Form von Mehrleistungen.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass die private Zusatzversicherung bereits vor der empfohlenen oder beabsichtigten zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Behandlung bestehen muss.