Fahrrad geklaut? Diese Dinge sollten Sie wissen
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Fahrrad geklaut? Diese Dinge sollten Sie wissen
Frau schließt ihr Fahrrad an

Fahrrad geklaut?
Diese Dinge sollten Sie wissen.

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Wir verraten Ihnen, was Sie vor und nach einem Fahrraddiebstahl beachten sollten, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Nur knapp jeder zehnte Fahrraddiebstahl wird überhaupt jemals aufgeklärt. In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel in Berlin, ist die Aufklärungsquote sogar noch geringer. Es ist deswegen besonders wichtig, das Fahrrad gegen Diebstahl zu versichern. Jedes Jahr werden ca. 300.000 Fahrraddiebstähle polizeilich erfasst. Die Dunkelziffer dürfte jedoch weitaus höher liegen, denn ein Großteil der Fälle wird nicht zur Anzeige gebracht.

Wer zahlt bei Fahrraddiebstahl?

Im Durchschnitt gibt der Deutsche rund 750 € für ein Fahrrad aus. Da lohnt es sich auf jeden Fall, den finanziellen Wert abzusichern. Viele Versicherer bieten separate Fahrradversicherungen an und empfehlen, diese idealerweise gleich beim Fahrradkauf abzuschließen.  

Unser Tipp: Auch die Hausratversicherung ersetzt Schäden durch Fahrraddiebstahl, wenn dieser Schutz im jeweiligen Vertrag vereinbart ist. Ein Blick in die Police Ihrer Hausratversicherung lohnt sich. Das Fahrrad ist nicht dabei? Dann informieren Sie sich am besten über eine Fahrradversicherung. 

Selbst wenn Ihre Hausratversicherung Fahrraddiebstähle bislang noch nicht oder nur teilweise abdeckt, kann es wesentlich günstiger sein, diesen Schutz nachträglich anzupassen. Denn mit einer Hausratversicherung sind alle Fahrräder in Ihrem Haushalt versichert. Zusätzlich schützen Sie auch Ihren gesamten Hausrat – also alles, was Ihnen lieb und teuer ist.

Lücken und Tücken: Welche Ausnahmen und Klauseln kann es geben?

Wenn Sie Ihr Fahrrad in der Hausratversicherung versichern möchten, sollten Sie auf die folgenden drei Punkte achten:

  • Schutz außerhalb der eigenen vier Wände? Üblicherweise ist das Fahrrad in der Hausratversicherung nur versichert, wenn es in den eigenen vier Wänden, dem Keller oder der Garage steht und gesichert ist. Nur wenn es vorher explizit vereinbart ist, ist Ihr Fahrrad auch dann gegen Diebstahl auf der Straße versichert, wenn es zum Beispiel vor einem Laden oder an einem Bahnhof geklaut wird.
  • Ohne Nachtklausel? Gerade, wenn man sein Fahrrad über Nacht abstellt, sollte man den Ort mit Bedacht wählen. Bei einigen Versicherern gibt es eine sogenannte Nachtklausel. Danach sind Diebstähle in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht versichert. Auch wenn die Klausel nur noch selten verwendet wird, ist es ratsam, einen genauen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
  • Summe ausreichend? Ein Fahrrad ist selten pauschal in der Hausratversicherung eingeschlossen – sondern meistens mit einer festen Summengrenze. Prüfen Sie nach, ob die Versicherungssumme für Fahrraddiebstahl ausreichen würde, um Ihr Fahrrad nach einem Diebstahl noch einmal neu kaufen zu können.

Ob Hausrat- oder separate Fahrradversicherung, schließen Sie Ihr Fahrrad immer an. Denn jede Versicherung leistet nur dann zuverlässig, wenn das Fahrrad durch ein Schloss vor Diebstahl gesichert war.

Wer sein Fahrrad auch außerhalb der eigenen vier Wänden versichern möchte, kann den Schutz seiner Hausratversicherung meist kostengünstig erweitern.

Fahrrad weg: Wie verhalte ich mich im Schadensfall?

Wenn Sie auf keinen Fall den Versicherungsschutz gefährden wollen, ist es sinnvoll, folgende Schritte einzuhalten:

1. Den Vorfall bei der Polizei anzeigen

Melden Sie den Diebstahl innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei. Das ist mittlerweile auch online möglich. Auch wenn Sie durch die niedrigen Aufklärungsraten keine großen Hoffnungen haben sollten, dass Ihr Fahrrad jemals wieder auftaucht, dürfen Sie für die Versicherung dennoch nicht auf diesen formalen Schritt verzichten. Dabei ist es wichtig, möglichst genaue Angaben zum Fahrrad machen zu können. 

Entnehmen Sie im Zweifel dem Kaufvertrag oder dem Fahrradpass die Angaben zur Marke, zum Hersteller und im besten Fall auch die Rahmennummer. Lassen Sie sich die polizeiliche Anzeige aushändigen und eine Bestätigung, dass das Fahrrad nicht in einem bestimmten Zeitraum wiedergefunden wurde.

2. Den Schaden der Versicherung melden

Melden Sie den Schaden im Anschluss Ihrer Versicherung. Die meisten Hausratversicherer ersetzen den Schaden nach drei Wochen, wenn das Fahrrad in dieser Zeit nicht wieder aufgefunden wurde.

Tipp:

Je nachdem, für welche Versicherung Sie sich entscheiden, kann der Fahrraddiebstahl bereits Bestandteil Ihrer Hausratversicherung sein oder er kann gegen einen Zusatzbeitrag eingeschlossen werden. Als unsere Kunden profitieren Sie bei Mercedes-Benz Versicherungsservice von besonders günstigen Konditionen und von umfangreichen Leistungspaketen. Lassen Sie sich zur Auswahl des richtigen Deckungskonzepts gerne von uns beraten.

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